14.06
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich jetzt meine Rede beginne, möchte ich ganz kurz auf Kollegen Kovacs eingehen: Du hast gesagt, da kann nicht jeder mitmachen. – Nein, es kann nicht immer überall jeder mitmachen, es gibt natürlich auch gewisse Voraussetzungen für manche Studien.
Wir haben sehr deutlich im Ausschuss gehört – ich glaube, du warst auch im Ausschuss –, dass die Anzahl von 500 Personen regelbar ist, aber es muss jetzt einmal etwas festgelegt werden; und auch wie viel schlussendlich mit eventuellen Förderungen finanziell dann aus eigener Tasche zu zahlen ist, hängt eben an den Voraussetzungen, welche die entsprechende Person, die das Studium absolvieren will, mitbringt. Man kann also jetzt nicht eine Summe X sagen. Du hast 10 000 Euro genannt, aber am Ende des Tages kann es auch viel weniger sein. Es kann individuell auch mehr sein. (Beifall bei Bundesrät:innen von Grünen und ÖVP.)
Um jetzt zur Sache zu kommen: Psychotherapie hat in Österreich tatsächlich eine sehr lange Tradition. Basierend auf der Grundlagenarbeit von Sigmund Freud entwickelten sich unterschiedliche Arbeitsfelder und auch Therapieansätze.
Als 1990 das erste österreichische Psychotherapiegesetz beschlossen wurde, war dieser gesetzgeberische Schritt sowohl für die betroffenen Patient:innen als auch für deren psychotherapeutische Behandlung sowie für die psychosoziale Versorgung ein Meilenstein. Die Psychotherapie erlebte einen erneuten Aufschwung.
Gleichzeitig entwickelte sich damit eine erhöhte Nachfrage, welche von den bisher zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten damals nicht abgedeckt werden konnte. Mit dem Psychotherapiegesetz wurde folgerichtig ein eigenes Berufsrecht für Psychotherapeutinnen und -therapeuten geschaffen, welches den Berufszugang erstmalig regelte.
Dabei wurde unter anderem insbesondere das Vertrauensverhältnis zwischen Patientin, Patient und Therapeutin, Therapeut durch die Einführung einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht gestärkt. Durch die erfolgte Ausformulierung von Berufspflichten sollten die Rechte von Patientinnen und Patienten verankert werden.
Die jetzt vorliegende Neufassung des Psychotherapiegesetzes bildet folgerichtig die Weiterentwicklung und Fortsetzung dieses Weges in Österreich durch eine Ausdifferenzierung des Ausbildungs- und Berufsrechts unter Einbeziehung der Erfahrung und Entwicklung der letzten 30 Jahre ab.
Der Neufassung des Psychotherapiegesetzes sind intensive Beratungen, unter anderem mit dem Berufsverband, dem Psychotherapiebeirat, vorausgegangen, um ein zeitgemäßes Gesetz zu schaffen, das den gesundheitspolitischen Zielen, insbesondere der Versorgung von Patientinnen und Patienten Rechnung tragen kann.
Ein Kernstück der Neufassung – ich werde später noch mehr darüber sagen – ist die akademische Ausbildung, ein wichtiger Schritt, der auch in anderen Gesundheitsberufen bereits vollzogen wurde.
Die künftige Ausbildung zur Psychotherapeutin beziehungsweise zum Psychotherapeuten wird dreigliedrig sein: ein Bachelorstudium, gefolgt von einem Masterstudium, gefolgt von einer postgraduellen psychotherapeutischen Fachausbildung. Diese soll in Zukunft in psychiatrisch-psychosomatischen Einrichtungen und in psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen erfolgen, also zum Beispiel im niedergelassenen Bereich, insbesondere in psychotherapeutischen Lehrpraxen und Praxisgemeinschaften, in psychotherapeutischen Ambulanzen, Krankenanstalten oder Einrichtungen mit klinikartigen Settings. Die psychotherapeutische Ausbildung wird in Zukunft mit einer kommissionellen Prüfung abgeschlossen, der psychotherapeutischen Approbationsprüfung.
Dieser Gesetzgebungsprozess ist vor dem Hintergrund steigender psychischer Belastungen und Erkrankungen in der österreichischen Bevölkerung zu sehen. Ich möchte auch noch einmal darauf verweisen, dass mit dem Psychotherapiegesetz 2024 das Ziel der Fortschreibung des Weges der österreichischen Psychotherapie als Kernkompetenz einer ganzheitlichen und leistbaren Gesundheitsversorgung noch weiter verfestigt wird. So tragen wir dem Grundsatz einer niederschwelligen Versorgung, insbesondere auch im Sinne der Prävention, und das ist ganz wichtig, nun nochmals verstärkt Rechnung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.11
Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Böhmwalder. Ich erteile es ihr. – Bitte.