14.12

Bundesrätin Sandra Böhmwalder (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und zu Hause via Livestream! Psychische Erkrankungen werden immer präsenter und psychische Gesundheit wird immer wichtiger. Wir alle erleben das tagtäglich in unserem Umfeld. Unser Ziel muss es sein, Menschen mit diesen Erkrankungen die bestmögliche Versorgung und Unterstützung zu bieten.

Deshalb ist dieser heutige Beschluss, mit dem das Psychotherapiegesetz geändert wird, wirklich wichtig für die Menschen, die davon betroffen sind. Es ist ein nächster wichtiger Schritt, und mit diesem Schritt soll dem Mangel an Fachkräften in der Psychotherapie und fehlenden niedergelassenen Angeboten entgegengewirkt werden.

Gesundheit ist unser höchstes Gut, und psychische Gesundheit bildet das Fundament für ein erfülltes, glückliches Leben. (Beifall bei der ÖVP.)

Österreich hat in der Entwicklung der Psychotherapie eine Pionierrolle eingenommen. Das hat meine Vorrednerin schon ausgeführt. Das 1990 beschlossene Psychotherapiegesetz schuf erstmalig klare rechtliche Rahmenbedingungen für die berufliche Tätigkeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Es etablierte psychotherapeutische Versorgung als wesentlichen Bestandteil des österreichischen Gesundheitssystems und beseitigte eine zuvor bestehende Rechtsunsicherheit sowohl für die Therapeuten als auch für die Patienten.

Heute, 34 Jahre später, markieren wir erneut einen bedeutenden Meilenstein in unserem Gesundheitswesen, speziell in der Ausbildung der Psychotherapie. Bisher erfolgte die Ausbildung in sogenannten Ausbildungsvereinen und war mit Kosten bis zu 80 000 Euro verbunden, was sie für viele unzugänglich machte.

Herr Kovacs! Wie wir schon im Ausschuss gehört haben, betragen diese Kosten zwischen 50 000 Euro und 80 000 Euro, und mit der jetzigen Ausbildung wird das um ein Dreiviertel günstiger! (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Wir führen nun eine dreistufige Ausbildung ein, die allen Studierenden an öffentlichen Universitäten offensteht. Diese Gesetzesänderung ermöglicht breiten und kostengünstigen Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten und garantiert damit Chancengleichheit.

Der neue Gesetzentwurf sieht ein zweieinhalbjähriges Masterstudium an öffentlichen Universitäten vor, für das ein einschlägiges Bachelorstudium Voraussetzung ist. In Zukunft ist auch ein spezielles Bachelorstudium in der Ausbildung der Psychotherapie geplant.

Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung wird die praktische Erfahrung in Versorgungseinrichtungen sein, wo die Studierenden auch die Möglichkeit haben werden, ein Einkommen zu erzielen.

Besonders in Zeiten gesellschaftlicher Krisen und zunehmender Belastungen ist eine starke psychosoziale Versorgung unabdingbar. Daher ist es essenziell, dass wir dieses Gesetz heute im Parlament auf den Weg bringen, um kontinuierliche Verbesserung im Gesundheitswesen zu fördern.

In den letzten Jahren wurden bereits andere gehobene Gesundheitsberufe akademisiert wie zum Beispiel in der Hebammenkunde und die medizintechnischen Dienste in der Ergotherapie oder Physiotherapie. Heute folgt die Psychotherapie, um den Weg der Legitimation und Etablierung dieses Berufsfeldes als wichtige Säule im Gesundheitswesen fortzusetzen.

Also ich wiederhole noch einmal: Ziel ist es, Menschen mit psychischen Erkrankungen die bestmögliche Versorgung und Unterstützung zu bieten, dafür setzen wir uns ein!

Und in Richtung SPÖ möchte ich noch sagen: Wir bauen Hürden ab, wir schaffen Chancen und Zugänge! – Herzlichen Dank! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.16

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte.