15.52

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher hier bei uns im Saal und werte Zuseher via Livestream! Im September 2022 hat der Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich eine wichtige Entscheidung getroffen, und zwar in Bezug auf die Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Öster­reich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder über deren Amtssitz, kurz das Opec-Amtssitzabkommen.

Dieses Abkommen, welches seit dem 10. Juni 1974 in Kraft ist – es ist also fast auf den Tag genau gleich alt wie ich –, regelt die Vorrechte und Befreiungen der Opec. Insbesondere wurden damals die Unverletzlichkeit des Amtssitzes und die Befreiung der Opec sowie ihres Eigentums von der österreichischen Jurisdiktion festgelegt.

Doch der Verfassungsgerichtshof erklärte bestimmte Bestimmungen dieses Ab­kommens für verfassungswidrig. Warum wurde diese Entscheidung vom Verfassungsgerichtshof getroffen? – Die bisherigen Bestimmungen verwehrten den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Opec aufgrund der Immunität der Opec im Falle arbeitsrechtlicher Streitigkeiten den Zugang zu den österreichischen Gerichten. Zudem sah das interne Organisationsrecht der Opec keinen angemessenen alternativen Streitbeilegungsmechanismus vor.

Die Konsequenzen dieser Entscheidung waren bedeutend. Die Opec wurde völkerrechtlich dazu verpflichtet, einen Rechtsschutzmechanismus für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit ihren aktuellen und auch ehemali­gen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einzuführen, der den Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Dies ist ein wichti­ger Schritt zu einer gerechten und transparenten Arbeitsumgebung innerhalb der Opec.

Die Opec und die Internationale Atomenergiebehörde sind übrigens jene internationalen Organisationen, die sich als erste bei uns in Österreich niederge­lassen haben. Inzwischen haben wir mehr als 40 solche internationalen Organisationen bei uns im neutralen Österreich, und wir profitieren davon, dass viele internationale Organisationen ihren Sitz bei uns haben.

Laut einer Studie des IHS bieten die internationalen Organisationen nicht nur Arbeitsplätze für Österreicherinnen und Österreicher, nämlich rund 15 000, sondern es profitieren auch viele Sektoren und Wirtschafts­zweige, vor allem die Beherbergungsbetriebe, also die Hotellerie, und die Gastronomie – das wird die Frau Staatssekretärin freuen –, da es viele mit den internationalen Organisationen in Zusammenhang stehende Veranstal­tungen gibt.

Auch für die internationalen Schulen ist die Ansiedlung vieler internationaler Or­ganisationen in Österreich ein großer Vorteil, da diese Organisationen auch viele ausländische Mitarbeiter beschäftigen, die ihre Kinder meist auf internationale Schulen schicken, aber auch der Handel profitiert sehr von den vielen ausländischen Mitarbeitern, die durch die Ansiedlung dieser Orga­nisationen in Österreich leben und natürlich auch in Österreich ihr Einkommen ausgeben.

Der jährliche Wertschöpfungseffekt in Österreich beläuft sich auf rund 1,3 Milliarden Euro. Man sieht also, wie sehr Österreich davon profitiert, dass aus allen Teilen der Welt, auch aus unterschiedlichsten Systemen, Organi­sationen beziehungsweise Diplomaten zu uns kommen, um im neutralen Öster­reich auf diplomatischem Weg und im Dialog gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.

Das Ziel ist es, dass wir auch weiterhin ein attraktiver Standort für internationale Organisationen und deren Mitarbeiter bleiben. Ich bitte Sie daher, der ge­genständlichen Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Opec zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Gross.)

15.56

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.