16.14

Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher und Zuhörer hier bei uns im Saal! Der Handwerkerbonus ist ein Teil des Wohn- und Baupaketes, und damit setzt die Bundesregierung einen weiteren Schritt, um die Bauwirtschaft, die handwerklichen Betriebe zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern. Gleichzeitig werden Anreize für Investitionen im Wohn- und Lebensbereich geschaffen.

Die Maßnahme steigert die Wertschöpfung vor Ort, hält die Beschäftigung in den Regionen, unterstützt die regionale gewerbliche Wirtschaft und bringt eine weitere Entlastung bei den gestiegenen Kosten für die Handwerksleistungen.

Jetzt aber kurz zu den Eckpunkten dieses Handwerkerbonus: Insgesamt stehen in den Jahren 2024 und 2025 Mittel in der Höhe von 300 Millionen Euro zur Verfügung. Förderwürdig sind dabei Arbeitsleistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern. Das betrifft zum Beispiel Renovierungen im Wohnbereich wie Malerarbeiten, Elektroinstallationen, Fenstersanierungen und so weiter – die Förderung ist da sehr breit –, aber auch Arbeiten beim Hausbau und bei der Schaffung von neuem Wohnraum.

Gefördert werden 20 Prozent der Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10 000 Euro. Die Arbeitsleistungen müssen gesondert auf den Rechnungen ausgewiesen werden.

Die maximale Förderhöhe beträgt 2 000 Euro pro Haushalt für das heurige Jahr und maximal 1 500 Euro für das Jahr 2025. Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31.12.2025. Die Anträge können ab dem 15. Juli 2024 online gestellt werden. Es wird möglich sein, in einem Antrag mehrere Rechnungen für die gleiche Adresse einzureichen, was auch die Flexibilität dieser Maßnahme unterstreicht.

Das Ganze soll so einfach und rasch wie möglich passieren und funktionieren. Der Handwerkerbonus ist, wie schon gesagt, online mit Angabe des Namens, der Adresse, der Iban und der Rechnung anzufordern. Zur Identifikation benötigt man entweder die ID Austria, wie schon gesagt, oder man lädt einen gültigen Lichtbildausweis hoch.

Natürlich gibt es Personen – das ist richtig –, die Hilfe bei dieser Onlineeinreichung benötigen, die vielleicht auch nicht auf Verwandte, Bekannte zurückgreifen können. Auch da wird aber zusätzliche Unterstützung bereitgestellt, und zwar durch die Hilfe von den Gemeinden – Gemeindeämter, Bürgerservicestellen –, und auch die Handwerkerbetriebe haben ihre Unterstützung kundgetan. So wird da niemand im Stich gelassen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die digitale Einreichung der Anträge zum Handwerkerbonus sorgt für eine unbürokratische Abwicklung und dafür, dass das Geld bei den Menschen rasch ankommt. Diese Maßnahme zeigt das klare Bekenntnis der Bundesregierung, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken und die Lebensqualität durch verbesserte Wohnbedingungen zu erhöhen.

Ich lade Sie alle herzlich ein, diese Maßnahme zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.18

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Gerdenitsch, und ich erteile es ihr.