10.38
Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher hier und Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Im Tagesordnungspunkt 1 geht es heute einerseits um eine neue EU-Richtlinie, die eine Vereinheitlichung der Lademechanismen für zahlreiche elektronische Geräte beinhaltet, und zweitens um eine notwendig gewordene Anpassung des Postmarktgesetzes.
Ich glaube, es geht vielen hier im Saal ähnlich: Bei mir zu Hause im Keller steht die berühmte Box mit den unzähligen Ladekabeln der vergangenen Jahrzehnte. Ich habe natürlich schon längst den Überblick verloren, welches Ladekabel zu welchem Gerät gehört. Wahrscheinlich besitze ich zwei Drittel der Geräte gar nicht mehr, die dazugehörigen Ladekabel liegen aber immer noch in dieser Box herum. Mit der neuen Richtlinie kommt erfreulicherweise eine Vereinheitlichung bei den Ladeanschlüssen für Mobiltelefone, Tablets, Kameras, Notebooks und ähnliche Geräte. Es ist eine Harmonisierung, von der schon lange gesprochen wurde, und jetzt wird sie endlich umgesetzt.
Der Nutzen ist dreierlei: Es ist gut für uns Konsumenten, es ist gut für die Umwelt und gut für die technologische Weiterentwicklung. Es hat also nicht nur den großen Vorteil, dass wir weniger Kabel herumliegen haben, sondern ein zentrales Ziel der Richtlinie ist, die Elektronikabfälle zu verringern sowie den Rohstoffbedarf und die CO2-Emissionen in Verbindung mit Herstellung, Transport und Entsorgung von Ladegeräten zu senken.
Zudem wird für uns Konsumenten die Möglichkeit geschaffen, dass wir künftig Geräte ohne Ladekabel kaufen können, weil wir möglicherweise schon welche zu Hause haben und nicht unnötig ein neues brauchen. Diese neue Richtlinie bildet aber drittens auch noch die Grundlage für die Anpassung an künftige technologische Fortschritte.
Zusammenfassend gelingt es mit dieser Richtlinie, eine vereinfachte Handhabung zu schaffen, die Umwelt zu schützen und die Grundlage für technologische Weiterentwicklung zu schaffen. Diese Richtlinie ist also sehr begrüßenswert. Ich bitte daher auch um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Zum Zweiten geht es um notwendig gewordene Anpassungen im Postmarktgesetz. Das Ziel ist neben anderem die Anpassung von Laufzeiten bei der Zustellung von Briefen an internationale Gegebenheiten. Was ist damit gemeint? – Innerhalb von Österreich werden Briefsendungen binnen einer gewissen Zeit zugestellt. Das bedeutet zum Beispiel bei einem Standardbrief: Einlieferungstag plus ein Tag. Das ist innerhalb Österreichs machbar, aber diese Frist nimmt der Weltpostverein auch als Maßstab für Sendungen aus dem Ausland, und da bei diesen internationalen Sendungen die Zustellung länger dauert, sieht sich die österreichische Post mit Strafzahlungen konfrontiert.
Andere Länder haben da größere zeitliche Spielräume und sind deshalb auch vor möglichen Strafzahlungen gefeit. Eine Anpassung an internationale Gegebenheiten ist also notwendig, deshalb ändern wir heute die für Österreich gültige internationale Frist. Das wird dann als Maßstab für Sendungen aus dem Ausland angewandt. Für Sendungen aus dem Inland ändert sich dadurch nichts.
Ich ersuche Sie deshalb auch um Zustimmung zu dieser Anpassung im Postmarktgesetz. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
10.41
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. Ich erteile ihm dieses.