10.54
Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich jetzt direkt zur Quotenerhöhung spreche, darf ich uns die Bedeutung des Internationalen Währungsfonds in Erinnerung rufen. (Bundesrat Steiner: Nein!) – Doch, das ist wichtig, es gehört dazu. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Steiner: Das wollte ich gar nicht so laut sagen, Entschuldigung!)
Das ist wichtig, um die historische und internationale Tragweite zu verstehen, mit der wir es da zu tun haben. Zusammengefasst ist der Internationale Währungsfonds eine Institution, die die finanzielle und wirtschaftliche Stabilität weltweit stärkt und fördert. Er ist der allerletzte Rettungsschirm, der einen strauchelnden Staat mit Geld versorgen kann und ihn so vor einem Kollaps bewahrt.
Es geht beim IWF neben anderen Aufgaben in erster Linie um diese globale finanzielle Krisenvorbeugung und Krisenbewältigung – Krisen, die für einzelne Staaten gar nicht bewältigbar wären. Durch seine Expertise und seine finanziellen Ressourcen kann der IWF helfen, wirtschaftliche und finanzielle Stabilität zu bewahren und wiederherzustellen.
Die Mittel des Internationalen Währungsfonds stammen vorwiegend aus den Quotenzahlungen seiner 190 Mitgliedstaaten, für deren Höhe die wirtschaftliche und finanzielle Stärke dieser Länder eine wichtige Rolle spielt. Man zahlt seine Länderquote ein und hat dann einen entsprechenden Stimmenanteil. Gemäß dem Übereinkommen wird in Abständen von höchstens fünf Jahren eine Überprüfung der Quote der Mitglieder durchgeführt, und gegebenenfalls werden Anpassungen empfohlen. Mit den Anpassungen wird auf das Wachstum der Weltwirtschaft sowie die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Mitgliedstaaten reagiert.
Österreich hat derzeit einen Stimmenanteil von 0,83 Prozent, und es gibt aus der Überprüfung des Jahres 2023 eine Empfehlung für eine Anpassung, damit der relative Quotenanteil gewahrt bleibt. Darum ist es auch notwendig, dass wir die Quote gemäß der Empfehlung um 50 Prozent erhöhen.
Rechtlich gesehen gibt es keinen Anpassungszwang: Die Quote eines Mitglieds darf erst geändert werden, wenn das Mitglied dem auch zugestimmt hat. Deshalb sind wir heute hier, denn dafür braucht es in Österreich den Beschluss eines eigenen Gesetzes. Der gegenständliche Gesetzesbeschluss hat die Ermächtigung zur Zusage der Erhöhung der Quote der Republik Österreich beim IWF von 3,932 Millionen Sonderziehungsrechten auf 5,898 Millionen Sonderziehungsrechte zum Ziel.
Für Österreich als kleine, offene Volkswirtschaft mit einem starken Exportsektor ist die Zusammenarbeit mit und die Beteiligung an einer Organisation wie dem IWF, welche die Stabilität der weltweiten Zahlungsströme zum Ziel hat, von großer Bedeutung. Daher ist eine Teilnahme an der Quotenerhöhung zur Erhaltung des relativen österreichischen Anteils für eine aktive und den Einfluss wahrende Teilnahme am Internationalen Währungsfonds notwendig. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
10.58
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächster ist Herr Bundesrat Stefan Schennach zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.