11.05
Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Minister! Geschätztes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Livestream-Zuschauerinnen und -Zuschauer! Liebe freiwillige und unfreiwillige Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal! „Amazing Grace“ ist einer der bekanntesten Songs der Musikgeschichte. In diesem wird die wunderbare Gnade besungen, Rettung aus Schuld und Verwerfung zu erlangen. Eine Gnade ist es auch, dass noch in dieser Legislaturperiode das Gesetz betreffend eine Periode der Gnade heute seine endgültige Beschlussfassung erlebt.
Dieses Gesetz hat zum Ziel, Betriebsübergaben im Familienverband zu erleichtern, und schafft das in verschiedenen Punkten, die zugegebenermaßen noch nicht das Ende der Fahnenstange bedeuten, aber einen guten Anfang darstellen. In einem Land, in dem fast ein Drittel der Klein- und Mittelunternehmen im Familienbesitz sind, wird dieses Gesetz vielen zugutekommen.
Den Unternehmen wird außerdem auch zugutekommen, dass ein Betrieb eine Begleitung durch das Finanzamt und damit durch die Behörde beantragen kann, die das in einem vorgeschriebenen Zeitraum bewerkstelligen soll. Eines der wesentlichen Ziele der Begleitung der Unternehmensübertragung ist in diesem Zusammenhang die Gewährleistung einer erhöhten Planungs- und Rechtssicherheit für die teilnehmenden Unternehmer. So sollen Doppelprüfungen in kurzen Zeiträumen der Vergangenheit angehören, sinnvolle Außenprüfungen der Gesamtlage aber rasch gewährleistet werden.
Ich persönlich halte es sehr wohl für einen Paradigmenwechsel, wenn eine Behörde als Helferin beim Changemanagement herangezogen werden kann, ist man es doch als Unternehmer durchaus gewohnt, dass Behörden durch bürokratische Auflagen und ihre Einforderungen eine oder einen in die Mangel nehmen und vor teilweise unlösbare Aufgaben stellen.
Ein kleiner Exkurs aus der Praxis betreffend einen Fall, den ich unlängst erlebt habe: Ein Friseurunternehmer hat mir dieser Tage erzählt, er habe vom Arbeitsinspektorat die Vorgabe bekommen, nachzuweisen, was er für sein Personal unternimmt, damit dieses mit dem Druck, freundlich sein zu müssen, zurande kommt. – Ich finde, dass da der Arbeitnehmer:innenschutz schon manche skurrile Blüten treibt. Ich denke, es wird kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin gefährdet, wenn die Fristen zur Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen und die Einberufung des von Kollegen Obrecht gerade angesprochenen Arbeitsschutzausschusses in der Zeit der Betriebsübergabe auf maximal zwei Jahre erstreckt werden, was ja ebenfalls Teil der Gesetzesvorlage ist.
Erleichterungen für die Unternehmen im Generationswechsel werden durch dieses Gesetz auch in puncto Anlagengenehmigungen erreicht, indem ein Absatz konkretisiert und dadurch auch reduziert wird.
Abschließend hoffe ich, dass dieses Gesetz zumindest ein wenig seinem Namen gerecht wird, der aus dem Englischen übertragen wurde, was ja der FPÖ, wie ich in der Debatte gehört habe, missfallen hat. Ich darf Sie aber trösten: Die Wurzeln der Bezeichnung liegen wie fast überall im Lateinischen und im Griechischen, und in einer globalisierten Welt ist ein weltweit verständlicher Begriff keine schlechte Sache nicht. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.) Schließlich ist Deutsch weltweit ja keine Mehrheitssprache. (Bundesrat Spanring: Da gibt es keine doppelte Verneinung!) Vermutlich wollte die FPÖ aber einen typisch österreichischen Namen à la: gnädige Zeiten beim Familien-Gwirkst, zum Beispiel. (Bundesrat Spanring: Wir werden dann nachschauen!) Dazu nur kurz: Wer verteufelt, was er nicht beherrscht, bekennt nur seine Inkompetenz! Das ist auch in Europa so. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Spanring: Keine schlechte Sache nicht!) – Das war bewusst drinnen, das war ein rhetorisches Stilmittel, aber das ist für euch ein Fremdwort.
In diesem Sinne: auf eine hoffentlich oft in Anspruch genommene Really-amazing-Grace-Period! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.10
Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile ihm dieses.