11.10
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Minister! Werte Zuseher hier im Bundesratssaal und zu Hause! Werte Kollegen im Bundesrat! Ich kenne Kollegen Ruf, ich habe ihn bei einer Wohnungsübergabe in Steinerkirchen kennengelernt. Da war er ganz anders (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP) – angenehm.
Bei Tagesordnungspunkt 3 geht es jetzt grundsätzlich um die Erleichterung bei der Betriebsübergabe. Diese geplante Gesetzesänderung ist eine positive, sie unterstützt Familienunternehmen und KMUs. Der Abbau von Hürden bei Betriebsübergaben ist zu begrüßen. Eine Evaluierung dieser Maßnahmen ist bis Ende des Jahres 2028 vorgesehen.
Diese geplanten Gesetzesänderungen, von der Rechtssicherheit bei der Firmenübergabe im Familienverband über die Verwaltungsvereinfachung im Gewerberecht bis hin zur ganz wichtigen Entbürokratisierung des Arbeitnehmerschutzes, sind alles Maßnahmen, die zu unterstützen sind. Die Einwände der Bundesarbeitskammer sind für uns nicht nachvollziehbar. (Bundesrätin Schumann: Das glaube ich!) Die Rechte der Arbeitnehmer werden nicht geschmälert, für die Übernehmer eines Betriebs bringt die vorgesehene Gesetzesänderung jedoch Erleichterungen. Es handelt sich um eine Entbürokratisierung ohne Minderung des Schutzstandards der Beschäftigten.
Für uns als FPÖ-Fraktion ist es unverständlich, warum diese Änderung erst jetzt zustande kommt, denn bereits vor mehr als vier Jahren, im Jahr 2020, genau am 26. Februar 2020, hat der Ministerrat die Einführung von zweijährigen Übergangsfristen beschlossen. Der diesbezügliche Gesetzentwurf war dann bis 18. November 2021 in Begutachtung.
Ein Zeichen dafür, dass diese Bundesregierung über keinerlei Lösungskompetenz verfügt, ist die Tatsache, dass innerhalb der Koalition keine Einigung über eine Regierungsvorlage erfolgte, ganze vier Jahre nicht. Dieser Bundesregierung sind die Bürger egal. Sie arbeitet nicht zielorientiert und benötigt vier Jahre für einen Gesetzentwurf. Die Bürger haben allerdings heuer die Möglichkeit, ihren Unmut zu zeigen und diese beiden Regierungsparteien abzuwählen. (Beifall bei der FPÖ.)
Eine langjährige Forderung von uns Freiheitlichen war und ist, eine Erleichterung bei Betriebsübergaben sicherzustellen. Für uns ist ganz wesentlich, dass der Bürger auch die Möglichkeit hat, eben selbst zu wählen, wie die Abwicklung erfolgen soll, digital oder analog. Wir sehen eine nur digitale Abwicklung als Altersdiskriminierung an. Daher stelle ich folgenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:
- Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe für die Bürger an allen Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren
- Analoge und digitale Manuduktionspflicht bei der Inanspruchnahme und Teilhabe an allen Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren mit Gültigkeit für Gebietskörperschaften bzw. ausgegliederte Organisationseinheiten und einschlägige Unternehmen
- Analoge und digitale Antragstellung für den Handwerkerbonus
- Analoges und digitales Interventionsrecht für Eingaben, Anträge sowie Rechtsmittel für die Bürger
- Bankgebührenbefreiung für den gesamten Zahlungsverkehr mit Verwaltung und Justiz für die Bürger“.
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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.14
Vizepräsident Dominik Reisinger: Der von den Bundesräten Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Maria Huber. Ich erteile ihr dieses.