14.01

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Klimabonus ist ein Herzstück der ökosozialen Steuerreform, das ist jetzt auch schon ein paarmal erwähnt worden. Er stellt sicher, dass Menschen, die das Klima schützen, auch finanziell davon profitieren, und dass alle, die mit einem hohen CO2-Austoß dem Klima schaden, diesbezüglich auch einen gerechten Beitrag leisten.

Mit der ökosozialen Steuerreform haben wir den Klimaschutz als ein Rädchen im Steuersystem verankert und sichergestellt, dass dort auch künftig die Zukunft unseres Planeten immer mitgedacht wird. Selbstverständlich ist die CO2-Bepreisung, um auf Bundesrätin Lancaster einzugehen, nicht die einzige Klima­schutzmaßnahme. Sie ist auch nicht die Maßnahme, die alles löst, und sie ist auch nicht die Maßnahme, die alles finanziert – eine CO2-Bepreisung und der Klimabonus ersetzen keine erfolgreichen Verhandlungen der Gemeinden im Finanzausgleich –, aber sie ist eine Maßnahme, die es im Klimaschutz braucht. Darin sind sich alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einig: Sie ist nicht die einzige Maßnahme, aber ohne CO2-Bepreisung geht es halt auch nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Im Jahr 2022 war das eine große Reform, die wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Es war eine umfassende Erneuerung, und mittlerweile drehen sich die Rädchen und greifen auch gut ineinander. Es ist schon in der Debatte erwähnt worden: Der CO2-Preis steigt planbar für alle, gleichzeitig sinken die Emissionen Jahr für Jahr – ja, das kann man nachlesen, das kann man im Umweltbundesamt nachvollziehen –, aber mit dem Klimabonus lohnt sich der Klimaschutz dann auch finanziell.

Der CO2-Preis steigt, dementsprechend steigt auch der Sockelbetrag des Klimabonus. Vor diesem Hintergrund wird der Sockelbetrag heuer von 110 Euro auf 145 Euro erhöht, um damit auch die gestiegenen Kosten auszugleichen. Gleichzeitig wird, ja, der Klimabonus zum ersten Mal auch versteuert werden müssen, und zwar von allen, die mehr als 66 612 Euro steuerliches Jahresbrutto­einkommen haben. Das war eine Empfehlung des Wirtschaftsforschungs­insti­tutes, der wir gefolgt sind, als eine Maßnahme, um die soziale Treffsicherheit noch weiter zu erhöhen. Der Klimabonus wird dann einfach zur Bemessungs­grundlage der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet.

Zur regionalen Differenzierung, zum Regionalausgleich haben wir schon ganz oft in den unterschiedlichsten Foren diskutiert, ob im Nationalrat oder im Bundes­rat. Mir ist es wichtig, dass man auf unterschiedliche Gegebenheiten Rücksicht nimmt, nämlich unterschiedliche Gegebenheiten der infrastrukturellen Aus­stat­tung – darauf, wie weit es zum Krankenhaus ist, ob es eine Behörde gibt, wie gut die öffentliche Anbindung ist –, und mir war es auch wichtig, dass das keine politische, sondern eine fachliche Kategorisierung ist. Diese fachliche Kategori­sie­rung macht die Statistik Austria, die berücksichtigt die regionalen Unter­schiede; deswegen haben wir auch diese Differenzierungen gemacht.

Wir haben aber auch mit der Statistik Austria vereinbart, dass das 2025 evaluiert wird, also nach der Auszahlung 2024. Es wird nichts daran ändern: Es wird irgendwo Gebietsgrenzen geben, und die – das hat eh auch schon Kollege Gross gesagt – schauen wir uns an. Wir evaluieren das auch regelmäßig, aber es gibt immer irgendwo Grenzen, wenn es eine regionale Staffelung gibt.

Wir haben heuer also inklusive des Regionalausgleichs Auszahlungsstufen von 145 Euro, 195 Euro, 245 Euro und 290 Euro. Die progressive Wirkung im Zusammenhang mit der CO2-Bepreisung – darauf hat auch Bundesrat Gross schon hingewiesen – ist nachhaltig und vom Budgetdienst wirklich belegt. Ich möchte aber noch gerne die Frage der Bundesrätin Lancaster beantworten, die wir leider im Ausschuss nicht beantworten konnten. Ich muss mich diesbezüglich auch wirklich entschuldigen: Das war ein interner Kommunika­tionsfehler bei uns, sodass im Ausschuss niemand anwesend war, also bitte ich Sie, meine Entschuldigung hier zu akzeptieren.

Warum können wir derzeit noch nicht beantworten, wie sich das Verhältnis der Einnahmen und der Ausgaben seit der Einführung des Klimabonus entwickelt? – Das erste Jahr war ein Ausnahmejahr: Wir hatten nur drei Monate CO2-Bepreisung, aber ein ganzes Jahr Klimabonus und zusätzlich Antiteuerungsmaß­nahmen huckepack, also wir hatten im ersten Jahr definitiv höhere Auszah­lungen als Einnahmen, das ist völlig klar.

Zu den Einnahmen für das Jahr 2023, das wären dann die ersten eines regulären Jahres: Da haben wir zwar die Auszahlungen bezüglich des Klimabonus abge­schlossen – also wir hätten die eine Seite der Medaille –, aber die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung stehen endgültig erst nach dem 31.7.2024 fest, weil die Unternehmen bist dorthin Zeit haben, den Preis abzuführen. Das heißt also, da geht es einfach um die Datenverfügbarkeit. Da der Klimabonus jetzt festgesetzt werden musste, weil wir Stichtage haben et cetera, orientieren wir uns bei dieser Anpassung an der Steigerung der Bepreisung – das war schlussendlich der erwähnte Anpassungsfaktor. Von 2023 auf 2024 ist die CO2-Bepreisung um denselben Prozentsatz gestiegen, und dieses Verhältnis hat man dann auch beim Klimabonus berücksichtigt.

Das waren Ihre Fragen, und sie wurden jetzt ein bisschen kurzfristig beantwortet. Daher wollte ich das hier noch einmal ausführen.

Zum zweiten Thema – und das sage ich wirklich aus voller Überzeugung –: Ich habe ja viel mit den deutschen Kolleginnen und Kollegen zu tun. Dort gab es im Regierungsprogramm ein Klimageld, und ich glaube, nicht nur der deutsche Klimaminister schaut mit ein bisschen Neid auf die Umsetzung des Klimabonus in Österreich (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann), sondern ich glaube, insbesondere der deutsche Finanzminister tut das, weil wir es innerhalb von kürzester Zeit geschafft haben, ein Auszahlungssystem auf die Beine zu stellen, das es ermöglicht, 1,2 Millionen Überweisungen pro Tag zu bewerkstelligen. Wir haben eine antragslose Auszahlung, unabhängig davon, wo in Österreich man wohnt oder ob man berufstätig ist oder nicht, ohne eigenes Zutun. Das ist wirklich unkompliziert, schnell und ein unkompliziertes Abwicklungssystem. Darauf schaut wirklich Europa! (Beifall bei den Grünen.)

Daran habe ich größtes Interesse, und zwar im Sinne der Kosteneffizienz und des Tempos – wie gesagt, wir schaffen 1,2 Millionen Überweisungen pro Tag; jede einzelne Kontonummer zählt. Das (einige Kopien in die Höhe haltend) ist deswegen auch eine weitere Grundlage für diese Novelle. Deswegen aber: Wenn jemand Gutscheine bekommt, dann darf ich Sie auch alle, wenn Sie darauf angesprochen werden, bitten, diese Personen darauf hinzuweisen, dass sie, wenn sie bei Finanzonline aktuelle Kontodaten haben, diese auch weiter aktualisieren; dann wird das selbstverständlich überwiesen. Ich habe größtes Interesse, dass möglichst viele Überweisungen durchgeführt werden. Bitte aktualisieren Sie die Daten! Auf der Klimabonuswebsite steht alles – wie was gespeichert wird –, damit wir hier aktuelle Daten haben. Wir wollen es wirklich lieber überweisen als anders auszahlen.

Jetzt komme ich wieder zu dieser Novelle. Für 2024 wird die Datenbasis durch die Anbindung der Bundesbesoldung noch einmal aktualisiert und ergänzt. Sie sehen also: Die ökosoziale Steuerreform wirkt, die CO2-Emissionen sinken, und zwar auf den tiefsten Wert seit 1990.

Klimaschützen lohnt sich auch finanziell. – Das ist der Grundgedanke der Steuerreform und des Klimabonus, und in diesem Sinne darf ich Sie auch um Zustimmung zu dieser Änderung ersuchen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.)

Präsidentin Margit Göll: Herzlichen Dank.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. – Bitte.