10.47
Bundesrat Philipp Kohl (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Opferfürsorgegesetz gewährt Leistungen an Menschen, die während der NS-Zeit Opfer von politischer Verfolgung waren. Dieses Gesetz, das seit der Einführung im Jahr 1945 bereits viele Anpassungen erfahren hat, dient dazu, sicherzustellen, dass diejenigen, die gelitten haben, entschädigt werden.
Es ist bedauerlich, dass viele Opfergruppen leider lange Zeit von Unterstützungen ausgeschlossen waren. Erst durch den Nationalfonds von 1995 erhielten viele weitere Opfer eine Entschädigung.
Die geplante Aufhebung der Einschränkungen für Menschen mit nicht getilgten gerichtlichen Verurteilungen, der Berufsverbrecher, ist ein weiterer Schritt in Richtung historische Gerechtigkeit. Auch wenn die meisten Betroffenen – vielleicht leider sogar alle – bereits verstorben sind, bleibt es von großer Bedeutung, dieses Gesetz anzupassen, um den Opfern und ihren Familien die verdiente Anerkennung zukommen zu lassen.
Geschätzte Damen und Herren! Fast 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist es unsere Pflicht, uns weiterhin mit den Auswirkungen dieser dunklen Periode auseinanderzusetzen. Es ist unsere Verantwortung, die Erinnerung an die Opfer wachzuhalten und sicherzustellen, dass ihr Leiden nicht umsonst war. Es gibt keine Worte, die das Leid und das Elend, das den Menschen damals widerfahren ist, irgendwie beschreiben könnten, aber wir müssen darüber sprechen, weil wir das niemals vergessen dürfen. Jede Geschichte, jedes Schicksal erinnert uns daran, dass ein Krieg nie eine Lösung sein kann.
Das Opferfürsorgegesetz ist mehr als nur ein Gesetz – es ist ein Symbol für unsere kollektive Verantwortung, aus der Geschichte zu lernen und sicherzustellen, dass solche Gräueltaten nie wieder geschehen. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der Grünen sowie der Bundesrätin Grimling.)
Durch die fortwährende Anpassung und Erweiterung dieses Gesetzes setzen wir ein Zeichen der Solidarität und des Respekts gegenüber den Opfern und deren Familien. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Obrecht.)
10.50
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile ihr dieses.