10.57

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wie bereits meine Vorredner gesagt haben, debattieren wir hier unter dem aktuellen Tagesordnungspunkt die Novellierung des Opferfürsorgegesetzes und haben es schon genauer erläutert. Wir wollten eine Klarstellung beziehungsweise eine Gleichstellung mit anderen, vergleich­baren Gesetzen, dass es einen gleichen Zugang für jeden einzelnen Bürger geben soll, und das wurde erreicht.

Es hat in § 15 des Opferfürsorgegesetzes einen Absatz gegeben, der besagt, dass der „Anspruch auf Ausstellung einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises [..] nicht gegeben“ ist, „wenn der Anspruchswerber“ – das wurde auch schon erwähnt – „wegen einer [...] gerichtlich“ strafbaren Handlung „zu einer mehr als sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde“. – Wenn diese Verurteilung noch nicht getilgt gewesen ist, hatte man also keinen Anspruch.

Wenn man aber vergleichbare Gesetze heranzieht, zum Beispiel das Impfscha­dengesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Verbrechensopferge­setz und das Heimopferrentengesetz, dann sieht man die ganz klare Regelung, dass es auch bei noch nicht getilgten Verurteilungen oder Strafen zu einem Anspruch gekommen ist.

Mit dieser Gesetzesnovelle wird diese Einschränkung endlich gestrichen, damit kommt es zu einer Gleichbehandlung. Dies ist, wie im Ausschuss ausge­führt, vor allem auch ein symbolischer Schritt zur Aufarbeitung unserer Vergan­genheit. Dementsprechend werden wir dem zustimmen.

Ich darf Ihnen, Frau Minister, für die Schwangerschaft alles Gute wün­schen, herzlichen Glückwunsch – ich freue mich. Im Dezember ist es dann so weit, nicht? Alles Gute! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

10.59