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Bundesrätin Sandra Böhmwalder (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, sehr geehrte Damen und Herren, Fehl- und Totgeburten, das ist ein sehr sensibles Thema, das uns alle in unserer Menschlichkeit tief berührt. Der Tod eines ungeborenen Kindes, diese Tragödie ist für jede Familie ein schwerer Schicksalsschlag, besonders für die Mütter, die oft eine immense psychische und physische Belastung erfahren.

Der Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft, besonders ab der 18. Schwangerschaftswoche, ist ein Schmerz, der kaum in Worte zu fassen ist. Die Mutter, die ihr Kind bereits spürt, die mit dem Kind eine tiefe Verbindung aufgebaut hat, erlebt nicht nur eine emotionale Leere, sondern auch eine körperliche Herausforderung. In dieser Zeit ist es von größter Bedeutung, dass die betroffenen Frauen und ihre Familien nicht alleingelassen werden.

Ein Beispiel, das leider zeigt, dass in solchen schwierigen Situationen nicht immer die notwendige Unterstützung verfügbar war, betrifft eine Frau aus meinem Bekanntenkreis. Sie verlor ihr Kind in der 20. Schwangerschafts­woche. In ihrer ohnehin schwersten Zeit hatte sie leider nicht die Möglichkeit, eine Hebammenbegleitung in Anspruch zu nehmen. Sie und ihr Partner waren auf sich allein gestellt, als sie mit der schockierenden Nachricht konfron­tiert wurden. Obwohl das Krankenhauspersonal medizinisch kompetent und fürsorglich war, fehlte die spezielle emotionale und psychologische Unter­stützung, die eine erfahrene Hebamme hätte bieten können. Diese Lücke führte dazu, dass das Paar nicht nur den unmittelbaren Verlust verar­beiten musste, sondern auch mit einer Vielzahl unbeantworteter Fragen und Ängste konfrontiert war.

Hier kommt die wichtige Rolle der Hebammen ins Spiel. Hebammen sind nicht nur medizinische Fachkräfte, sondern auch vertraute Begleiterinnen, die mit ihrer Empathie und mit ihrem Fachwissen unterstützen können. Sie bieten eine ganzheitliche Betreuung, die sowohl die körperliche Heilung als auch die psychische Verarbeitung umfasst. In der schwierigen Zeit nach einer Fehlgeburt können sie Trost spenden, Fragen beantworten und wertvolle Hilfestellung leisten. Genau deshalb ist es von großer Bedeutung, dass die Unterstützung durch die Hebammen in solchen Fällen gewährleistet wird.

Das vorgesehene Maßnahmenpaket sieht vor, dass die Kosten für die Inanspruchnahme der Hebammenbetreuung nach einer Fehlgeburt ab der 18. Schwangerschaftswoche von der Krankenkasse übernommen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den betroffenen Familien und den Frauen die notwendige Hilfe zukommen zu lassen, ohne dass sie sich um finanzielle Belastungen sorgen müssen. Die Übernahme der Kosten ist mehr als nur eine finanzielle Entlastung, sie ist ein Zeichen des Mitgefühls und der An­erkennung der schwierigen Situation, in der sich die betroffenen Fami­lien befinden. Es ist ein Schritt hin zu einer umfassenden Unterstützung und einer besseren Versorgung in einer der schwersten Zeiten ihres Lebens.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass keine Familie in solch einem schmerzhaften Moment alleine bleibt! Lassen Sie uns die wichtige Arbeit der Hebammen würdigen und sicherstellen, dass jede Frau, die einen sol­chen Verlust erleidet, die bestmögliche Unterstützung erhält!

Ich bedanke mich abschließend noch bei allen Hebammen und Hebammenver­bänden für ihre großartige Arbeit. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, Grünen und SPÖ.)

11.04

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Gerdenitsch. Ich erteile ihr dieses.