11.08
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Werte Ministerin! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher zu Hause und hier im Bundesratssaal! Liebe Österreicher! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Angleichung beziehungsweise den Lückenschluss der Bestimmungen bei einer Lebendgeburt, einer Totgeburt oder einer Fehlgeburt. Mit dieser Änderung besteht ein Anspruch auf Hebammenbeistand auch bei einer Fehlgeburt ab der vollendeten 18. Schwangerschaftswoche.
Die Geburt eines Kindes ist für die gesamte Familie ein erfreulicher Lebensabschnitt. Wenn in der Schwangerschaft Probleme auftreten und eine Fehl- oder Totgeburt auftritt, braucht die Familie fachlichen psychischen und gesundheitlichen Beistand. Diese Angleichung ist zu begrüßen, wenngleich es keinen Unterschied macht, ob eine Tot- oder Fehlgeburt vorliegt. Solche Schicksalsschläge sind einfach nur tragisch. Es ist deswegen richtig und wichtig, Frauen in solchen Situationen zu unterstützen.
Unser Zugang ist ja bekannt: Für uns spielt es keine Rolle, wie so ein tragischer Schicksalsschlag bezeichnet wird. Eine langjährige Forderung von uns ist eine Ausbildungsoffensive im Gesundheitsbereich, und genau da, beim Hebammenbeistand, ist der Personalmangel Tatsache.
Ein Anspruch auf Wochengeld nach einer Fehlgeburt ist leider auch bei dieser Gesetzesänderung nicht dabei.
Bei dieser Gesetzesanpassung wird auf das Hebammengesetz aus dem Jahr 1994 zurückgegriffen. Eine Gesetzesänderung nach 30 Jahren ist einfach notwendig. Diese Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes und des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes soll mit 1. September in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt kann der Hebammenbeistand in Anspruch genommen werden.
Es gibt breite Zustimmung über die Parteigrenzen hinweg. Wir als Sozial- und Familienpartei unterstützen Familien bestmöglich und in solch tragischen Lebenssituationen. Wir unterstützen daher diese Gesetzesänderung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.10
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile ihr dieses.