14.19

Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Frau Präsidentin, ein ganz, ganz herzliches Dankeschön für deine Vorsitzführung! Du hast das exzellent gemacht, muss ich sagen. Mir fehlen zwar die Vergleichswerte, aber du wirst immer meine Toppräsidentin bleiben. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Bundesrat Steiner: Das ist das Problem! Das ist das Problem, das relativiert es!) Ich danke dir für die vielen unvergesslichen Momente deiner Präsidentschaft. Danke vielmals! (Bundesrat Steiner: Lass es, außerhalb deines Skriptums zu reden! Lass das bitte, das geht nicht gut aus!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Spaßpartei (Bundesrat Steiner: Stimmt, wir haben einen Spaß!) und der anderen Parteien! Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer via Livestream! Liebe freiwillige und unfreiwillige Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal! (Bundesrätin Doppler: Wir sind die unfreiwilli­gen Zuhörer!)

Bei dem vorliegenden Gesetzesvorschlag, das Telekommunikationsgesetz be­treffend, den wir jetzt debattieren, geht es darum, dass wir den Mobil­funkbetreibern die Möglichkeit einräumen, Bestandsanlagen energieeffizienter zu betreiben. Konkret ist vorgesehen, dass von Mitternacht bis 5 Uhr früh einzelne Komponenten rückgefahren oder abgeschaltet werden können, wenn sie nicht benötigt werden. Dementsprechend kann Energie gespart werden, und zwar nicht wenig. Bei einem einzelnen Mobilfunkanbieter kann man damit Energie im Ausmaß des Jahresbedarfs einer Kleinstadt sparen, was dem Motto entspricht: Die beste Emission ist die, die nicht entsteht.

Dieses Energiesparen darf aber in keiner Weise die bei uns in sehr gutem Maße und mit großer Qualität vorhandene Versorgung mit Telekommunikation gefährden. Österreich ist bei der mobilen Telekommunikation nämlich an der Spitze Europas. 4G und 5G nähern sich der Flächendeckung und selbst die oft sehr mühsame Versorgung mit Glasfaser steht schon bei circa 70 Prozent.

Damit diese gute Versorgung durch die potenziellen Einsparungen und das Herunterfahren von Komponenten nicht in Gefahr gerät, müssen die Versorger­unternehmen einen Antrag bei der RTR, also der Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH stellen, die diesen dann prüft und erst genehmigt, wenn ausgeschlossen ist, dass dadurch die notwendige Versorgungssicherheit gefährdet ist. Wir schaffen also Einsparungsmöglichkeiten mit Sicherheitsnetz für die Netzsicherheit.

Abschließend sei gesagt: Energie ist ein hohes Gut, und durch diese Gesetzesvorlage wird der noch effizientere Einsatz dieses Gutes gefördert und gewährleistet, und das finden wir sehr gut. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Steiner – in Richtung Bundesrat Ruf –: ... klatschen vergessen, ... das war reißerisch, gut! – Bundesrat Ruf – in Richtung Bundesrat Steiner : Keine Sorge!)

14.22

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.