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Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Wir haben seit Beginn des russischen Angriffskrieges – und Frau Bundesrätin Lancaster hat Informationen dazu eingefordert – gemeinsam eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt, damit österreichische Kund:innen und Unternehmen sicher und zuverlässig mit Energie versorgt werden können.
Mit den gesetzlichen Grundlagen, die wir hier im Haus beschlossen haben, haben wir vieles geschafft. Wir haben Gazprom aus unseren Speichern verdrängt, wir haben eine strategische Gasreserve als Sicherheitspolster für die Energieversorgung beschafft, den Versorgungsstandard erhöht und vieles, vieles, vieles mehr, was wir hier in vielen Novellen, unter anderem des Gaswirtschaftsgesetzes, des Energielenkungsgesetzes und des Gasdiversifizierungsgesetzes beschlossen haben. Was wir da alles gemeinsam an Maßnahmen geschafft haben, das vergisst man dann oft im politischen Alltagsgeschäft schnell.
Auch wenn wir heute – und auch das ist schon vorhin von Kollegin Lassnig erwähnt worden – darauf zurückschauen oder jetzt sagen können, wir sind in einer deutlich besseren Situation als noch vor zwei Jahren, so sehen wir aber trotzdem in den letzten Wochen wieder, wie gefährlich die nach wie vor zu hohe Abhängigkeit von Russland ist.
Auch die OMV hat unlängst im Rahmen einer Remit-Mitteilung – Sie haben es vielleicht mitbekommen – vor einem Ende der Gaslieferung aus Russland gewarnt. Deswegen ist es so wichtig, dass sich alle Gasversorger gezielt darauf vorbereiten, denn – Bundesrat Gross hat es gesagt – es sind eben die Gasversorger, die Gas einkaufen.
Der vorliegende Initiativantrag ist ein weiterer Schritt, um genau das sicherzustellen. Darin werden die österreichischen Gasversorger – und zwar alle, also auch alle Importeure, alle, die an Endkunden Gas abgeben – verpflichtet, Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen, in denen die getroffenen und die geplanten Maßnahmen zur Absicherung der vertraglichen Versorgungsverpflichtungen an Endkunden und Endkundinnen enthalten sind für den Fall, dass ihre größte einzelne Gasbezugsquelle ausfällt. Dass das wichtig ist, wissen die Versorger bereits. Wir sind zwei Jahre nach Kriegsbeginn. Niemand kann sich mehr auf höhere Gewalt ausreden, wenn Russland den Gashahn abdreht. Damit haben die Versorger auch ihre Verantwortung den Kundinnen und Kunden gegenüber.
Die Konzepte, die wir jetzt mit dieser Novelle einfordern, sorgen aber für mehr Transparenz und mehr Versorgungssicherheit. Gasversorger müssen ihre Gasbezugsquellen gegenüber der Regulierungsbehörde offenlegen und müssen sich auf den Ausfall von Gaslieferungen aus Russland vorbereiten. Wir machen das selbstverständlich auch auf nationaler Ebene. Die E-Control wird in den nächsten Tagen die Gesamtszenarien – auch darauf hat Frau Bundesrätin Lassnig vorhin hingewiesen – veröffentlichen.
Ich darf auch noch mit einem Mythos aufräumen. Wir sind in einer Situation, in der wir genug nicht russisches Gas in Europa haben und in der wir auch genug Leitungskapazitäten haben, um dieses Gas nach Österreich zu bringen. Wir haben derzeit 160 Terawattstunden technische Leitungskapazität für das Marktgebiet Ost. Ab Oktober sind wir bei 185 Terawattstunden, also die technische Leitungskapazität nach Österreich übersteigt unseren Bedarf um das Doppelte. Das heißt, es ist möglich und machbar.
Es ist auch – das sehen wir jetzt, die Preise sind günstig – besser aus der finanziellen Sicht, jetzt vorzusorgen. Es müssen sich am Ende des Tages die Gasversorger und die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer auch gegenüber den Eigentümern rechtfertigen, dass sie wirtschaftliches Risiko für ihr Unternehmen minimieren. Wir geben ihnen jetzt hier ein weiteres Instrument dazu an die Hand.
Schließlich sieht der Initiativantrag auch eine Verlängerung der strategischen Gasreserve bis 2027 vor sowie die Verlängerung des Gasdiversifizierungsgesetzes, mit dem Mehrkosten aus dem Bezug von nicht russischem Gas abgedeckt werden, wie auch im Energielenkungsgesetz. Frau Bundesrätin Lancaster hat kritisiert, dass wir sehr kurzfristig einen Abänderungsantrag gemacht haben. Das war ein Abänderungsantrag auf Ersuchen der SPÖ-Nationalratsfraktion. Wir haben eine Verordnungsermächtigung gestrichen, was ihnen sehr wichtig war. Insofern bitte ich um Verständnis auch dafür, dass das dann kurzfristig passiert ist.
Insgesamt jedenfalls haben wir da viele, viele sinnvolle Maßnahmen und einen weiteren wichtigen nächsten Schritt. Ich darf Sie hier also um Unterstützung bitten.
Auch um Unterstützung darf ich Sie für eine andere Maßnahme bitten, die angesprochen wurde. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, es gibt keine neuen Abteilungen im Verkehrsbereich des Ministeriums. Es gibt aber sehr wohl, im Verkehrsausschuss debattiert, eine neue Regelung, die sicherstellen soll, dass auf österreichischen Straßen keine Autos mit Nazicodes auf den Kennzeichen fahren. Ich war schon im Verkehrsausschuss des Nationalrates sehr überrascht darüber, dass man so etwas kritisieren kann. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Miesenberger.)
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