18.06

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Minister! Ich vermute, wir alle – oder die meisten – haben uns zumindest schon einmal gefragt, wie es sein kann, dass in Zeiten der Preiskrise, in Zeiten, in denen von der öffentlichen Hand Mil­liarden in die Hand genommen wurden, um vor allem Haushalten und auch Betrieben zu helfen, so manche Energieversorger Rekordgewinne einfah­ren. Wie kann es sein, dass die Endkundenpreise bei einem Anstieg der Preise für Primärenergieträger – also vor allem Gas – sehr schnell angehoben werden, aber erst mit einer großen Zeitverzögerung wieder sinken? Kann es sein, dass das mit den marktbeherrschenden Stellungen vieler Energie­versorger zusammenhängt?

Es ist eben so, dass vor allem die großen Strom- und Gasversorger, aber auch Fernwärmeunternehmen als Landesunternehmen eine marktbeherrschende Stellung haben. Das heißt nicht – das möchte ich schon betonen –, dass sie diese Stellung per se missbrauchen. Niemand kann aus der Ferne ohne Weiteres beurteilen, was wirtschaftlich begründbar ist und was eben nicht.

Auch die Wettbewerbsbehörde konnte das de facto nicht, einfach weil der Beweis eines Missbrauchs kaum zu erbringen ist, weil dafür einfach die In­formationen und Daten fehlen. Deswegen gibt es nun die Beweislastum­kehr: Besteht der Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stel­lung, muss der betreffende Versorger gegenüber der Wettbewerbsbehör­de den Beweis erbringen, dass das nicht der Fall ist. Das ist gut so. Die, die den Nutzen haben, sollen auch den Beweis erbringen. (Beifall bei den Grünen.)

Damit werden all jene unterstützt, die redlich arbeiten und vorrangig im Interes­se der Konsument:innen agieren. Das ist ja überhaupt der Punkt bei der ganzen Sache: Es geht um den Schutz der Energieverbraucher, denn Energie brauchen wir, da gibt es keine Alternative, und wir sehen, dass die unteren Einkommensgruppen einen weit höheren Anteil für Energie ausgeben müssen als andere Einkommensgruppen. Es geht in diesem Gesetzentwurf also ganz grundlegend um Gerechtigkeit. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.)

Ich möchte daran erinnern, dass wir eine Abschöpfung von sogenannten Über­gewinnen eingeführt haben, teilweise sogar sehr kräftig, vor allem beim Strom.

Ich möchte noch einmal daran erinnern, weil es vorhin aus einem Bundesland so kritisiert worden ist: Na ja, die Landesgesellschaften heißen ja nicht um­sonst so. Sie sind Landesgesellschaften, und natürlich liegt es somit auch in den Händen der Eigentümer und Eigentümerinnen, wie mit der Preispolitik umgegangen wird. Wir sehen halt, dass das in Österreich sehr, sehr unterschied­lich erfolgt – zum Beispiel Fernwärme in Linz, wie da agiert wurde und wie zuerst auch in Wien agiert wurde. Das lässt sich auch nicht ohne Weiteres wegschieben.

Was halt immer wieder kommt – wir sind es eh gewohnt –, ist dieser Vorwurf, es gäbe nur Einmalzahlungen, was so etwas von falsch ist. Es stimmt einfach nicht. Es gibt eine ganze Reihe von dauerhaften Unterstützungen. Ich nenne die Strompreisbremse. Bei der Strompreisbremse zu sagen, da würden die Konsument:innen durch die Finger schauen, ist ein bisschen abenteuer­lich. Den Konsument:innen wird leistbarer Strom um 10 Cent garan­tiert,  auch wenn der Strompreis 30 Cent, 40 Cent ist – oder bis zu 50 Cent, das war die oberste Grenze. Es ist schon cool, so etwas zu behaupten.

Ja, ich sage es eh immer wieder: Für uns und für mich ganz persönlich ist das ein wirklich fundamentales Anliegen. Die Transformation gelingt nur, wenn wir gleichzeitig für Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich sorgen. Klima­schutz braucht eine gerechte und solidarische Welt und darum bemühen wir uns mit Sicherheit auch weiterhin nach Kräften. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrät:innen Mertel und Sumah-Vospernik.)

18.10

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Leonore Gewessler. Ich erteile ihr das Wort.