19.29

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren, die uns jetzt hier im Saal beziehungsweise eventuell auch zu Hause vor den Bildschirmen zuhören! Die Natur ist unsere Lebensgrundlage. Ohne intakte Natur gibt es kein gesundes, kein glückliches Leben, kein erfolgreiches Wirtschaften, keine gute Zukunft für kommende Generationen. Die Umwelt schützt uns. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Schmid.) Auf lebendigen Böden versickert Wasser, das sonst in Sturzbächen durch unsere Orte rauscht und schreckliche Schäden anrichtet. Moore speichern CO2, Wälder sorgen für saubere Luft, Insekten bestäuben die Pflanzen, die später zu unseren Lebensmitteln werden. (Vizepräsident Reisinger übernimmt den Vorsitz.)

Die Natur kann sich selbst aber leider nur schwierig schützen. Das ist mittlerweile spür- und sichtbar: Rücksichtsloser Ressourcenverbrauch, Beton und Asphalt zerstören immer öfter und immer rasanter auch unberührte Naturräume. Wo früher Rückzugsräume für eine beeindruckende Artenvielfalt waren, sieht man heute nur mehr die Folgen von unserer Ausbeutung von Naturräumen. Mehr als 80 Prozent der geschützten – der geschützten! – Lebensräume in der EU sind in einem schlechten Zustand.

Deswegen sind wir jetzt an einem Zeitpunkt angelangt, an dem der Naturschutz auch für uns selbst zu einer existenziellen Frage wird. Es ist an der Zeit, dass wir wieder beginnen, im Einklang mit der Natur – nicht gegen sie – zu wirtschaften, und genau diesen Auftrag erfüllt das EU-Renaturierungs­gesetz. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Schmid.)

Dieses Naturschutzgesetz ist unser Bekenntnis, unsere Anerkenntnis auch, dass wir Menschen eine intakte Natur für unser eigenes Leben und Glück brauchen, und genau vor diesem Hintergrund habe ich diesem Gesetz vergangene Woche auch rechtskonform zugestimmt. (Beifall bei den Grünen sowie Bravoruf des Bundesrates Schreuder.) Wer unsere wunderbare Heimat erhalten will, der muss auch auf sie aufpassen. Das ist mein Anspruch an meine Arbeit.

Ich möchte aber auch ausführlich auf die Fragen eingehen, die Sie mir gestellt haben:

Zur Frage 1:

Nein, natürlich handelt es sich nicht um einen mir hier unterstellten möglichen Verfassungsbruch. Wie Sie wissen, habe ich diese Entscheidung nicht auf die leichte Schulter genommen. Ich habe die rechtliche Möglichkeit einer Zustimmung umfassend sowohl von Expertinnen und Experten meines Ministeriums als auch von externen Experten und Expertinnen prüfen lassen. Deren Einschätzung war klar: Ja, eine Zustimmung zu diesem so wichtigen EU-Naturschutzgesetz ist zulässig. (Bundesrat Steiner: Irgendeiner lügt! – Zwischenruf des Bundesrates Himmer.)

Die Experten zeigen dabei viele gute und nachvollziehbare Argumente auf, warum keine rechtlich bindende Stellungnahme der Länder vorliegt. Ich möchte sie Ihnen auch gerne im Einzelnen noch einmal vorlegen. Aus Sicht eines unserer Gutachter und gewichtiger Stimmen in der Verfassungsrechtslehre muss eine Stellungnahme der Länder, um rechtlich bindend zu sein, in der Integrationskonferenz der Länder beschlossen werden. Das ist bei den Länderstellungnahmen vom November 2022 und Mai 2023 nicht pas­siert beziehungsweise wurden diese formalen Erzeugungskriterien für eine rechtsverbindliche, einheitliche Stellungnahme nicht erfüllt. Das ist ein Grund, warum den Stellungnahmen daher bereits deshalb keine rechtliche Bindungswirkung zukommt.

Darüber hinaus weisen die Länderstellungnahmen vom November 2022 und Mai 2023 keine Bindungswirkung in Bezug auf den zeitlich später verfassten Trilogentwurf zum EU-Renaturierungsgesetz auf, weil sich die sachliche Grundlage wesentlich geändert hat und die Länderstellungnahmen insofern sich nicht mehr auf den Entwurf, der zur Abstimmung stand, bezogen haben. Außerdem konnte, wie aus der Erklärung des Bundeslands Wien und allen da­raus folgenden Beschlüssen auch im Bundesland Wien – auf Landtags- wie auf Regierungsebene – hervorgeht, davon ausgegangen werden, dass eine neu zu bewertende Sachlage vorliegt, bei der man nicht mehr von einer einheitlichen Stellungnahme der Bundesländer sprechen kann. Interessanter­weise – auch das ist in der Bundeskammer wahrscheinlich eine interes­sante Information (Bundesrat Steiner: Länderkammer!); in der Länderkammer natürlich, danke – hat Prof. Bußjäger im gestrigen Ö1-„Morgenjournal“ auch auf einen Fall hingewiesen, in dem der frühere Bundesminister Mahrer bei einer EU-Abstimmung ebenso von einer Länderstellungnahme abgewi­chen ist. Sie sehen also, es handelt sich hier keineswegs um eine völlig unbe­kannte oder neue Vorgehensweise. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik. – Bundesrat Himmer: Das ist bemerkenswert!)

Sie haben mich auch nach der Einschätzung des Verfassungsdiensts gefragt. Es stimmt: Wenige Tage vor der Abstimmung im Rat am 17. Juni hat uns das Kabinett des Bundeskanzlers eine vierseitige Kurzinformation des Ver­fassungsdiensts zukommen lassen. Die von mir beauftragten Rechts­experten und -expertinnen kamen in ihrem Gutachten zum Ergebnis, dass – ich habe es vorhin ausgeführt – eine Zustimmung im EU-Rat mit guten Gründen rechtlich zulässig ist. Wie Sie wissen, hat eine Einschätzung des Verfas­sungsdiensts keine bindende Wirkung. Sie bringt eine Rechtsmeinung zum Ausdruck, wie das auch die von mir beauftragten Expert:innen gemacht haben. Der Verfassungsdienst ist nicht die letzte Instanz in Verfassungs­fragen in Österreich. Wer endgültig über strittige Themen entscheidet, das ist und bleibt der Verfassungsgerichtshof, und das ist in einem Rechtsstaat auch gut so, denke ich.

Der Vollständigkeit halber möchte ich auch darauf hinweisen, dass es sich bei drei der vier Gutachter um an öffentlichen Universitäten habilitierte Expertinnen und Experten des öffentlichen Rechts handelt. Wie ich auch mehr­fach betont habe, arbeiten im Verfassungsdienst viele hochkarätige und hochkompetente Juristen und Juristinnen. Sie sind aber eben in eine Weisungs­kette eingebunden, arbeiten dort nicht vollständig unabhängig. (Bundes­rat Spanring: Ach so? Ach so ist das? Interessant! – Bundesrat Steiner: Was für Vor­würfe!) Deswegen wäre in meinen Augen für die Zukunft eine Debatte über einen weisungsfreien Rechtsdienst, wie er in anderen EU-Ländern existiert, denke ich, zu begrüßen. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Steiner: Was für Vorwürfe! – Bundesrat Himmer: Ein paar Grüne im Aufsichtsrat! So richtig unab­hängig ist das nur, wenn die Grünen dabei sind, oder? Dann ist es unabhängig!) – Ich beantworte gerne Ihre Fragen.

Zur Frage 2:

„Welche verfassungsrechtlichen Prüfungen wurden vor der Zustimmung durch­geführt?“ – Eine verfassungsrechtliche Prüfung ist immer Teil des Verwal­tungshandelns meines Ministeriums (Bundesrat Himmer: Von den Expertinnen und Experten!), sei es bei der Erlassung von Vollzugsakten oder wie hier bei der Abstimmung im EU-Rat. Im vorliegenden Fall haben nicht nur die Rechtsexperten, -expertinnen meines Ministeriums eine diesbezügliche Prüfung vorgenommen, sondern eben auch die externen hochanerkannten Experten und Expertinnen des öffentlichen Rechts. Sie alle kamen zur Einschätzung, dass eine Zustimmung zur Renaturierungsverordnung im EU-Rat rechtlich zulässig ist.

Zur Frage 3:

Gemäß den Veröffentlichungspflichten des B-VG wurden alle Gutachten auf der Homepage des BMK veröffentlicht. (Bundesrat Himmer: Die sind sicher billig gewesen, diese Gutachter!) Konkret handelt es sich dabei um den emeritier­ten Univ.-Prof. Dr. Karl Weber (Bundesrat Himmer: Der Weber!), Univ.-Prof. Dr. Daniel Ennöckl, Univ.-Doz. DDr. Alexander Egger und Dr. Florian Stangl.

Zur Frage 4:

Namhafte Experten und Expertinnen, unter anderem der Doyen der österreichi­schen Verfassungsrechtler:innen Heinz Mayer (Heiterkeit des Bundesrates Himmer), sehen in meinen Vorgängen keinen Rechts-, geschweige denn einen Verfassungsbruch. Außerdem geben die allermeisten Europarechts­expert:innen der Nichtigkeitsklage keine Aussicht auf Erfolg. Auch zur Frage der strafrechtlichen Anzeige habe ich nur Experten und Expertinnen gehört, die auch diesem Schritt keine Aussicht auf Erfolg attestieren. Insbesondere habe ich aber nicht anders gehandelt als ÖVP-Ministerkollegen vor mir. Ich denke, wir sollten den Eindruck vermeiden, dass wir hier mit zweierlei Maß mes­sen. (Beifall bei den Grünen, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundes­rätin Sumah-Vospernik.)

Zur Frage 5:

„Welche rechtlichen Grundlagen stützen Ihre Entscheidung?“ – Dazu darf ich auf die zuvor erwähnten und auf der Homepage des BMK veröffentlichten Gutachten verweisen beziehungsweise auf die darin getroffenen rechtlichen Ausführungen. Mittlerweile haben sich bereits auch einige andere Pro­fessoren und Professorinnen und Experten, Expertinnen öffentlich zu Wort ge­meldet und meine Standpunkte als mit guten Gründen für vertretbar eingestuft.

Zur Frage 6:

Zunächst ist festzuhalten, dass in die mehrjährigen Verhandlungen auf EU-Ebene insbesondere alle relevanten Regierungsstellen eingebunden wurden. Leider haben wir uns entgegen unserer Bemühung zur Erlangung eines Konsen­ses zuletzt auch gegen den vom Europäischen Parlament bereits beschlos­senen Entwurf ausgesprochen.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich – es ist ja auch hier schon ange­sprochen worden –, dass unter anderem Othmar Karas erst vor Kurzem wie­derholt hat, dass das vorliegende Gesetz zustimmungsreif ist. (Bundesrat Steiner: Oh, der EU-Kommissar! Aufpassen, liebe ÖVP! Aufpassen!) Es gibt also auch innerhalb unserer Parteien unterschiedliche Stimmen, die für dieses so wichtige Naturschutzgesetz sind.

Zur Frage 7:

Wie zuvor erwähnt – ich habe es ausgeführt und auch rechtlich argumentiert – lag beziehungsweise liegt keine einheitliche Länderstellungnahme vor, nicht zuletzt durch die Beschlüsse und das Ausscheren der Bundesländer Wien und Kärnten. Ich möchte hier aber mit aller Deutlichkeit festhalten, dass die Länderstellungnahme im Zuge der Verhandlung intensiv berücksichtigt und keinesfalls ignoriert wurde. Sie wurde vollinhaltlich an die Ratspräsident­schaft sowie an die EU-Kommission übermittelt. Ihre Inhalte wurden in den Rats­arbeitsgruppen eingebracht und es wurden zahlreiche Punkte im finalen Text übernommen. Wien und Kärnten haben das in ihren Ausführungen ja auch explizit anerkannt. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

Zur Frage 8:

Dass meine Zustimmung rechtlich zulässig war, habe ich bereits ausführlich dar­gestellt. Das bestätigen auch nach und nach immer mehr Experten und Expertinnen in der öffentlichen Debatte. Wir dürfen eines nicht vergessen: Das EU-Renaturierungsgesetz ist ein zentraler Baustein in einer guten und lebenswerten Zukunft, nicht nur für Österreich, sondern für ganz Europa. Ohne entschlossenen Naturschutz schreitet die Zerstörung unserer Lebens­grundlage immer weiter voran. Naturschutz sichert unsere Zukunft, deshalb sind wir es auch zukünftigen Generationen schuldig, dass wir handeln.

Zur Frage 9:

Wir gehen nicht davon aus, dass es zu Einkommensverlusten kommt, im Gegen­teil, gerade für unsere Kleinbäuerinnen und Kleinbauern kann dieses Gesetz viele Chancen bieten. Wenn sie auf ihren Flächen Maßnahmen setzen, trägt diese Verordnung dazu bei, Budgets für die ökologischen Leistungen der Bäuerinnen und Bauern bereitzustellen – zum Beispiel durch die Maßnahmen des Öpul, durch Maßnahmen, die den Waldumbau absichern und auch ausweiten. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig. Der zeitliche Rahmen erstreckt sich mit Abstufungen bis 2050. (Bundesrat Leinfellner: Das gibt’s ja nicht! – Bundesrat Steiner: Bist du narrisch!)

Ich möchte auch noch einmal einem wirklich entschieden entgegentre­ten: Keine Landwirtin, kein Landwirt wird gezwungen, Renaturierungsmaßnah­men auf seinen Flächen zu setzen. Alle Schritte basieren auf freiwilliger Basis. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Steiner: Es wird keine Impfpflicht geben! Es wird keine Mauer gebaut! Es wird keinen Lockdown geben!)

In erster Linie gibt das Gesetz den Mitgliedstaaten der EU den Auftrag, nationale Pläne zum Naturschutz zu erstellen. Die Mitgliedstaaten können dabei flexibel die eigenen Bedürfnisse berücksichtigen. Gleichzeitig stellt die Union auch umfassende Finanzmittel für die Umsetzung zur Ver­fügung. Verpflichtungen zu Außernutzungstellungen, wie von manchen hier wirklich fälschlich ins Treffen geführt wird, beinhaltet das Gesetz nicht. (Bundesrat Steiner: Ja, genau!)

Auch der Ernährungssicherheit wird große Bedeutung eingeräumt. Viele aktuell kolportierte Fehlinformationen sind wirklich nicht Teil des Gesetzes. (Beifall bei den Grünen.)

Die Zeitpläne für das Wiederherstellungsgesetz, also für unsere eigenen Pläne, wurden in der überarbeiteten Form adaptiert. Der erste Plan darf nun pri­mär die Ziele und Maßnahmen bis 2030 umfassen. Erst der nächste Plan soll auch die 2040er- und 2050er-Ziele erfassen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich in allen Verhandlungen mit aller Kraft auch weiter für eine ausreichende Finanzierung einsetzen werde. (Beifall bei den Grünen.)

Zur Frage 10:

Das EU-Renaturierungsgesetz gefährdet die Ernährungssicherheit nicht, ganz im Gegenteil, und das bestätigen uns auch alle Naturwissenschaftler und Naturwissenschaftlerinnen. Die Ernährungssicherheit steht bei diesem Vorhaben an vorderster Stelle, denn nur eine gesunde Natur ist die Basis einer gesunden und funktionierenden Lebensmittelversorgung. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

Die Ernährungssicherheit wird als zentrales Ziel im Gesetzestext definiert. Ziel ist es, die Lebensmittelproduktion insgesamt zu verbessern, indem frucht­barere Böden, bessere Widerstandsfähigkeit gegen extreme Wetterbedingun­gen, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Produktivität geschaffen werden. Zusätzlich wurde auch eine Klausel eingebaut: Bei Gefahr für die Ver­sorgung mit Lebensmitteln kann die Kommission die Umsetzung von Artikel 11 betreffend landwirtschaftliche Ökosysteme aussetzen.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch nochmals appellieren: Arbeiten wir in dieser wichtigen Debatte bitte mit Fakten! (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Himmer: Das ist eine Verhöhnung! – Bundesrat Steiner – in Richtung ÖVP –: Die watscht euch ab! Patsch, patsch, patsch! Ich bin gespannt, was der Bauernbund dazu sagt!)

Zur Frage 11:

Die Verordnung enthält keine Verpflichtung, Pflanzenschutzmittel und Dünge­mittel einzuschränken.

Zur Frage 12:

Wie zuvor erwähnt obliegt es den Mitgliedstaaten, Wiederherstellungs­pläne zu erstellen, welche auch mögliche Fehlentwicklungen hintanhalten sollen. Auch dafür werden wir, das Ministerium, Sorge tragen, dass wir das in Österreich im guten Einklang mit der Landwirtschaft tun.

Zur Frage 13:

Wie zuvor erwähnt wird es durch die Umsetzung der anzustrebenden Maßnah­men zu keiner Verknappung der landwirtschaftlichen Produktion kommen.

Zur Frage 14:

Wesentliche Teile des EU-Renaturierungsgesetzes sind bereits über geltende Regelungen, nämlich die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie, auf euro­päischer Ebene budgetiert. Für die darüber hinaus gehenden Kosten können zahlreiche Fördertöpfe der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.

Mehrere EU-Instrumente unterstützen bereits jetzt die Renaturierung oder stehen dafür zur Verfügung, darunter der Kohäsionsfonds, Horizon Europe, die Gemeinsame Agrarpolitik, das Life-Programm und Invest-EU.

Zudem haben sich das Parlament, der Rat und die Kommission im Mehr­jährigen Finanzrahmen darauf geeinigt, im Jahr 2024 7,5 Prozent und in den Jah­ren 2026 und 2027 10 Prozent der jährlichen Ausgaben für die Ziele der biologischen Vielfalt zu verwenden, was mehr als 115 Milliarden Euro entspricht. Das entspricht also 16 Milliarden Euro jährlich. (Ruf bei der ÖVP: Super, super!)

Zusätzlich zu den öffentlichen Mitteln werden auch Private Regelungen unter­stützen, darunter die Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus, den wir gerade verhandeln, oder andere innovative Finanzierungsinstrumente wie Biodiversi­tätszertifikate und Gutschriften, um neue und zusätzliche Einkommens­möglichkeiten für Landbesitzer und -besitzerinnen und -verwalter und -verwal­terin­nen zu schaffen, die diese nutzen möchten.

Die überarbeitete Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem wird ebenfalls neue Finanzierungsmöglichkeiten für die Wiederherstellung bieten.

Außerdem hat auch die Kommission bereits zugesichert, dass sie die Mitgliedstaaten in Finanzierungsfragen intensiv unterstützen wird. Zudem ist sie aufgrund der Verordnung, auch das ist ein wichtiger Verhandlungserfolg, ver­pflichtet, diesbezüglich innerhalb eines Jahres einen Bericht zu erstellen.

Insgesamt gehen alle Einschätzungen der Experten, Expertinnen von eindeutig positiven wirtschaftlichen Effekten aus, besonders was die Kosten der Wiederherstellung von degradierten Ökosystemen betrifft – einer von vielen positiven wirtschaftlichen Effekten –, die um ein Vielfaches kompensiert werden. Das zeigt auch die Wirkungsanalyse der EU-Kommission, die eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufgestellt hat, die eindeutig für die Rena­turierung ausgeht.

Zur Frage 15:

Von steigenden Kosten für Baumaterial und Heizen ist nicht auszugehen. Im Gegenteil: Nur ein gesunder, klimafitter Wald kann uns weiterhin und langfristig mit ausreichend Rohstoffen versorgen. Auch das Landwirtschafts­ministerium stellt deshalb bereits seit vielen Jahren Förderungen für den klimafitten Umbau unserer Wälder zur Verfügung.

Zur Frage 16:

Wie bereits erwähnt betrachte ich den Vorwurf strafrechtlich relevanter Hand­lungen als haltlos. Ich habe mich während der gesamten Regierungszeit nicht nur um einen professionellen, sondern auch um einen kollegialen Umgang bemüht und werde daran selbstverständlich festhalten – schließlich haben wir noch viel zu tun.

Zur Frage 17:

Dieses Naturschutzgesetz sichert unsere Lebensgrundlage. Es sorgt für den wirksamen Schutz unserer Natur und sichert damit die Gesundheit der Menschen und eine nachhaltige Wirtschaft. Es ist im Rahmen der Umset­zung deshalb mit langfristig und nachhaltig positiven wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete sowie die österreichische Bevölkerung insgesamt zu rechnen. Wir wollen unsere Heimat erhalten und auch an künftige Generationen so ein lebenswertes und schönes Land wie dieses Österreich, das wir kennen, übergeben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrät:innen Schennach und Sumah-Vospernik.)

19.48

Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. Ich erteile ihr dieses.