14.58

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Bundesminister! Mit dieser Novelle klären wir zwei wichtige Themen im Sinne eines solidarischen Verständnisses gegenüber Geflüchteten und eines Landes, das die Verpflichtung hat, sich ganz klar gegen rechtsextreme Tendenzen zu wehren.

Das Erstere betrifft eine Ausnahmeregelung für aus der Ukraine Vertriebe­ne im Zusammenhang mit der Ummeldepflicht respektive Zulassung für die Dauer des vorübergehenden Aufenthaltsrechtes, das sie hier haben. Der­zeit gilt ja die Einjahresfrist, wenn in diesem Zeitraum kein Grenzübertritt erfolgt ist. Mit der gegenständlichen Regelung schaffen wir Rechtssicherheit für die sich hier aufhaltenden Ukrainerinnen und Ukrainer, indem klar gesagt wird, dass diese Einjahresfrist für sie nicht gilt. Das ist zweifelsfrei eine sehr zu begrüßende Regelung und eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Schon beinahe zweieinhalb Jahre dauert dieser furchtbare Angriffskrieg auf ein europäisches Land in unserer Nachbarschaft. Gerade dieser Tage haben wir gesehen, wie skrupellos und brutal Putin Städte bombardieren lässt. Ein Kinderspital in Trümmer zu legen, das braucht schon besondere Menschen­verachtung.

Diese Regelung im Kraftfahrgesetz ist vielleicht eine Kleinigkeit, aber eine, die im Einzelfall sehr hilfreich ist und vor sinnlosem bürokratischen Aufwand schützt. Zumindest solange dieser Krieg dauert, sollten uns alle Geflüchteten aus der Ukraine willkommen sein.

Beim Zweiten geht es darum, Schluss zu machen mit rechtsextremen und anstö­ßigen, meist verdeckten Botschaften auf Autokennzeichen. Immer wieder ist es in letzter Zeit vorgekommen, dass von der rechten Szene ein­schlägige Codes im Rahmen von Wunschkennzeichen beantragt wurden. (Bun­desrat Steiner: „Adi1“ müssen wir auch verbieten!)

Nach Ablehnung durch die zuständige BH hat es nun einige Fälle gegeben, in denen den Einsprüchen der Lenker seitens der Landesverwaltungs­gerichte recht gegeben wurde, und zwar nicht inhaltlich, sondern aus Mangel an einer belastbaren Rechtsgrundlage.

Damit ist nun Schluss. Es wird in der nun zu erlassenden Verordnung eine Liste mit einschlägigen Codes geben. (Bundesrat Spanring: Wann gibt es die?) Ein­gebunden waren dabei richtigerweise das Mauthausen-Komitee, das Doku­mentationsarchiv des österreichischen Widerstandes und der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. Das ist eine wichtige und schöne Sache.

Traurig und bezeichnend ist wieder einmal, dass die FPÖ dem nicht zu­stimmt und sich ein weiteres Mal als Schutzmacht der rechtsextremen und neo­nazistischen Szene positioniert (Bundesrätin Doppler: Herr Vorsitzender, was soll das?! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Danke, Adi!) – eine Schande aus meiner Sicht. Gut ist, dass die demokratischen Kräfte dieser Novelle zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.01

Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kollege Ruf. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrat Spanring: Lasst ihn, den armen Adolf! Das ist ein armer Narr! Armer Narr! – Bundesrätin Doppler: Adolf, das wird dir nicht guttun!)