9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungs­vereinbarung) (2657 d.B. sowie 11596/BR d.B.)

Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Markus Stotter. – Ich bitte um den Bericht.