Berichterstatterin Viktoria Hutter: Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikge­setz 2000 geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorla­ge einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.