Berichterstatterin Elisabeth Wolff, BA: Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Na­tionalrates vom 3. Juli 2024 betreffend einen Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung:

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Bera­tung der Vorlage einstimmig den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ebenso bringe ich den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasser­wirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betref­fend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort ist grundsätzlich niemand gemeldet, aber der Herr Bundesminister wird eine Stellungnahme abgeben. – Bitte schön.