22.11

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! TOP 33 wirkt so unscheinbar, aber es verstecken sich im Abgabenänderungsgesetz doch ein paar High­lights, wie ich finde. Zuerst einmal nehmen wir zahlreiche Verwaltungsvereinfa­chungen vor, insbesondere bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung, zum Beispiel, dass jetzt die antragslose Veranlagung bei Pflichtveranlagung auch bei zwei Teilzeitbeschäftigungen möglich ist. Außerdem setzen wir unions­rechtliche Änderungen betreffend Kleinunternehmer um, die gerade in Öster­reich besondere Bedeutung haben, weil wir eben so viele Kleinunter­nehmen haben. Kleinunternehmer:innen haben nun die Möglichkeit der ver­einfachten Rechnungslegung auch bei Rechnungsbeträgen von mehr als 400 Euro, das ist wirklich eine gute Sache, das betrifft immerhin potenziell 350 000 Kleinunternehmen.

Kollegin Wolff hat schon einen Punkt angesprochen, der uns natürlich besonders wichtig ist: dass die Lebensmittelspenden indirekt umsatzsteuerbe­freit werden. Bisher gab es für Betriebe, die Lebensmittel spenden wollten, genau zwei Möglichkeiten: Entweder sie mussten für den Restbuchwert der Lebensmittel Eigenverbrauchs-USt zahlen oder sie konnten – das war dann die österreichische Lösung – den Restbuchwert auf null setzen, damit aber die Lebensmittel als nicht mehr verzehrfähig deklarieren. Jetzt wird dieser Restbuchwert abzugsfähig, was im Prinzip einer Steuerbefreiung gleichkommt.

Ich habe hier vor ziemlich genau einem Jahr schon einmal über Lebensmit­telverschwendung gesprochen und ich glaube, man kann nicht oft genug darüber reden, bis das Problem tatsächlich gelöst ist. Dass Lebensmittelverschwen­dung ein Problem ist, darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig. In Österreich gehen wir von mindestens 760 000 Tonnen – eher mehr – an ungenutzter Nahrung aus. Das ist in vielerlei Hinsicht einfach nur verrückt.

Ich möchte aber auch noch ganz kurz auf TOP 34 zu sprechen kommen, weil das auch sehr wichtig ist. Die Feststellung des Einheitswertes, das heißt die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Grundvermögen, wird einerseits präzisiert und die Bodenbewertung quasi klimafit gemacht – Kollegin Wolff hat darüber auch schon sehr ausführlich gesprochen –, indem nämlich in die Bodenschätzung, die alle 30 Jahre gemacht wird, die Klimadaten jetzt alle 15 Jahre erneuert, angepasst und einbezogen werden. Dass das notwendig ist, haben wir im Ausschuss vom anwesenden Experten erfahren, der meinte, dass man einfach erkannt hat, dass sich die klimatischen Bedingungen viel schneller ändern, als dies durch die 30-jährige Bewertung erfasst werden kann.

Es soll auch gemeinsam mit Vertreter:innen der Wissenschaft im Bodenschät­zungsbeirat laufend geschaut werden: Welche Parameter sind wichtig für die Einschätzung? Welche sind relevant? Welche werden relevant?, da sich das ja immer rasanter ändert. Fakt ist – das liegt immer deutlicher auf der Hand –, dass die Landwirtschaft unmittelbar von den Folgen der Klimaerwär­mung betroffen ist. In Österreich ist das während der Vegetations­periode mittlerweile Normalität, und das verursacht natürlich auch enormen ökonomischen Schaden. Allein das Unwetter im Waldviertel vor zwei Wochen (Bundesrat Tiefnig: Heute!) hat eine Fläche von 3 500 Hektar geschädigt, was mittlerweile als ein Schaden von geschätzt 1,6 Millionen Euro beziffert wurde. (Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner.) Wir sehen also, dass es mehr als sinnvoll ist, die Klimadaten einfließen zu lassen.

Ich bitte um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

22.14