14.58

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucher hier im Haus! Bei diesem Tagesordnungspunkt, wie es Frau Bundesrätin Kittl schon ausgeführt hat, geht es um das Bundesgesetz über die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte.

Konzerne versuchen immer wieder, Steuerzahlungen möglichst gering zu halten. Das ist ja grundsätzlich auch legitim, aber diese Konzerne finden so manche Strukturen vor, die ihnen das besonders leicht machen. Wir bemühen uns, diese Schlupflöcher einfach so weit wie möglich zu schließen. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie geht, wie bereits erwähnt, genau in diese Richtung.

Ob ein Konzern dort Steuern zahlt, wo er viel Umsatz macht, oder ob Gewinne in Niedrigsteuerländer verschoben werden, soll durch ein neues Gesetz trans­parenter werden. Ziel ist es, dass multinationale Konzerne verpflichtet werden, einen Ertragsteuerinformationsbericht – weniger sperrig auch Country-by-Country-Report genannt – zu erstellen und an die Finanzbehörde zu übermitteln und gleichzeitig beim Firmenbuchgericht einzureichen, damit dieser über diese Register öffentlich einsehbar ist. Aus diesen Ertragsteuerinformationsberichten soll ersichtlich sein, welche Umsätze und Gewinne ein Konzern in den jeweiligen EU-Ländern erzielt und welche Ertragsteuern er dort entrichtet.

Das ist eine Maßnahme, die zwar nicht zu einer höheren Besteuerung von Kapitalerträgen führt, aber eben mehr Transparenz bei Kapitalgesellschaften bringt, und es wird nachvollziehbarer, wie internationale Unternehmen ihre Gewinne erwirtschaften und wo sie Steuern zahlen. (Vizepräsident Reisinger übernimmt den Vorsitz.)

Die Transparenz ist sicherlich der erste Schritt zu mehr Steuerehrlichkeit für Konzerne. Die Richtlinie ist noch nicht das Ende der Fahnenstange, sondern ein weiterer Mosaikstein. Nach den ersten Erfahrungen ist eine Novellierung sicherlich empfehlenswert. Selbstverständlich kann der Kreis der Unternehmen oder Institutionen, die in diesem Gesetz von der Pflicht betroffen sind, bei Bedarf auch erweitert werden. Veröffentlichungsregeln und Fristen oder Ähn­liches können dann jederzeit angepasst oder verschärft werden. – Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.00

Vizepräsident Dominik Reisinger: Vielen Dank.

Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Sascha Obrecht zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrätin Schumann: Ausführlich bitte, ich muss das jetzt ...! – Zwischenruf des Bundesrates Schreuder. – Bundesrat Stillebacher: Nie!)