15.25
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Justizministerin! Jetzt ist ein bisschen die Frage: Wie setzt man an so eine lange Vorrede an? (Bundesrat Himmer – erheitert –: Du schaffst das!) Zuerst einmal: Mein Respekt, dass du deine eigenen, persönlichen Erlebnisse hier hereingebracht hast; ich finde es wirklich respektabel, dass man das nicht zwischen den Zeilen lesen muss, sondern dass du das direkt angesprochen hast.
Ein bisschen unglücklich ausgeufert ist es in zwei Fällen. Erstens: Gewalt in Beziehungen. Wenn Frauen Opfer von Gewalt sind und da nicht immer jedes Verfahren durchgezogen werden kann, hat das unter anderem sehr verschiedene psychologische und soziale Ursachen. Das hier hereinzunehmen habe ich ehrlich gesagt als unglücklich empfunden.
Das Zweite: Fälle, die unter die Immunität einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten fallen, verjähren nicht, lieber Kollege Himmer, die verjähren nicht. (Bundesrat Himmer: Habe ich das gesagt?) – Das hast du gesagt: Nach zehn Jahren sind sie verjährt. Die sind dann aber nicht verjährt. (Bundesrat Himmer: Nein, die Radasztics-Geschichte war nach zehn Jahren verjährt! Da war er ja nimmermehr Abgeordneter!) Alles, was in eine Amtszeit eines Politikers oder einer Politikerin fällt, kann nicht verjähren, sondern wird erneut ein Fall. (Bundesrat Himmer: Wenn ich das gesagt habe, habe ich es nicht gemeint!)
Im Ausschuss, liebe Frau Bundesministerin, habe ich gesagt: endlich ein Stück Gerechtigkeit! Da muss ich übrigens jetzt Frau Kittl, eine wirklich geschätzte Kollegin, ein bisschen korrigieren: Alle Parteien – die FPÖ, die ÖVP, die NEOS, die SPÖ und die Grünen – haben in dieser Legislaturperiode hier gefordert, dass wir da Gerechtigkeit walten lassen müssen. Diese Verteidigungssätze gehen einfach nicht. Der Schaden für die Betroffenen ist zu groß.
Deshalb kam es zu dieser Neugestaltung der Pauschalsätze bei den Verteidigern im Falle eines Freispruchs und, was neu ist, auch bei einer Einstellung, denn auch um eine Einstellung zu erwirken, muss man sich verteidigen. Was gut ist, Frau Bundesministerin, ist, dass wir da auch eine Möglichkeit haben, auf das hat der liebe Harry Himmer nicht repliziert, aber das wäre so etwas, was du vorhin gemeint hast. Wir haben jetzt einen Satz – der Kollege vom Ministerium hat gesagt: mal vier –, aber es gibt Fälle, die in der Zeit und im Umfang das normale Maß weit überschreiten. Für diese Überschreitung, sowohl von der Verfahrensdauer als auch vom Umfang des Verfahrens, ist vorgesehen, dass die Pauschalkostenbeträge überschritten werden können.
All das ist gut, das ist richtig. Alle Parteien wollen es, und ich denke, es ist ein Stückchen mehr Gerechtigkeit, das da ins Justizsystem kommt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrät:innen Hauschildt-Buschberger und Schreuder.)
15.29
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Markus Leinfellner. Ich erteile ihm dieses.