15.48
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes: Seit 2022 gilt: Will die Mehrheit der Wohnungseigentümer:innen – also die Mehrheit, nicht wie üblich alle – Solaranlagen auf Gemeinschaftsflächen, ist das möglich und kann nur beeinsprucht werden, wenn es einer Eigentümerin oder einem Eigentümer unverhältnismäßig Nachteile bringt. Das heißt, es braucht nicht die Zustimmung aller Wohnungseigentümer:innen im Haus – und wir wissen, die ist auch nicht so leicht zu bekommen, weil selten alle Eigentümer:innen erreichbar sind.
Nach Ansicht der Rechtsprechung ist diese Regelung aber eben nicht auf einzelne Wohnungseigentümer:innen anwendbar, wenn es zum Beispiel darum geht, PV-Anlagen auf Balkonen, Terrassen oder auch Dächern von Reihenhäusern anbringen zu wollen. Die bräuchten noch die Zustimmung aller Wohnungseigentümer:innen. Diese Lücke – und es ist tatsächlich eine Lücke – schließen wir nun mit dieser Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Ab nun braucht es für ein kleines Sonnenkraftwerk nicht einmal mehr die Zustimmung der Wohnungseigentümer:innen, sondern es reicht die Information an die Wohnungseigentümer:innen, dass man eine PV-Anlage installieren möchte. Wenn diese nicht innerhalb von zwei Monaten darauf reagieren, gilt es als Zustimmung. Widersprochen werden darf nur aus wichtigen Gründen.
Das ist eine kleine Gesetzesänderung, aber es ist eine wichtige Gesetzesänderung, denn auch viele, viele kleine Schritte oder eben viele kleine Balkonkraftwerke leisten ihren Beitrag zur Steigerung der Produktion von erneuerbarer Energie.
Ein kleiner Exkurs: 2023 wurden bereits 87 Prozent des Stroms in Österreich mittels Erneuerbarer erzeugt, mittels Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse, und durch die erfolgreiche Förderung und den Wegfall der Umsatzsteuer auf Solaranlagen liegen schon auf über 420 000 Dächern Sonnenpaneele. Das ist wirklich ein Erfolg. (Beifall bei den Grünen.)
Auch 2023 wurden 2,6 Gigawatt nur an neuen PV-Leistungen gebaut – das versorgt 700 000 Haushalte –, und es sind in diesem einen Jahr mehr PV-Anlagen gebaut worden als in sämtlichen Jahren vor dieser Regierungsperiode. (Beifall bei den Grünen.)
Heute geht es darum, die eigene Stromproduktion für die Menschen, die in Wohnungseigentumsobjekten leben, zu erleichtern, und dafür braucht es eigentlich nur PV-Paneele und eine Steckdose, nicht mehr.
Liebe SPÖ – pardon, FPÖ (Bundesrätin Schumann: Immer habt ihr es mit uns!), ich muss schon sagen – auch angesichts dessen, was Sie im Ausschuss gesagt haben –: Ich finde es höchst populistisch und eigentlich auch sehr naiv, wenn man da von der Gefahr von brennenden Häusern spricht, denn erstens geht es, wir haben es hier schon einmal gehört, um maximal 800-Watt-Anlagen, und zweitens: Haben Sie schon einmal etwas von Sicherungen in diesen Häusern gehört? (Bundesrat Spanring: 2,5 Kilowatt ...!)
Ganz im Gegenteil, so ein kleines Kraftwerk bringt klarerweise Kostenersparnis beim Strom und macht uns unabhängiger von diktatorischem Gas und Öl aus Russland. Aber auch das will die FPÖ scheinbar nicht. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Daher ist sie dagegen und unterstützt damit die Kriegstreiberei in Russland (Bundesrat Spanring: Die Kriegstreiber seid schon ihr!); und es ist ihr auch egal, ob wir in der Energiewende vorankommen oder nicht.
Uns Grünen ist das aber nicht egal. (Beifall bei den Grünen.) Daher freuen wir uns auch über diese kleine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz, denn sie rückt das Ziel der Stromerzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbarer heimischer Energie in greifbare Nähe. Das tut uns gut und nicht der russischen Kriegskassa. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
15.52
Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Viktoria Hutter zu Wort. Ich erteile ihr dieses.