16.17
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Das ist eine ziemlich eindeutige und einheitliche Angelegenheit, das kann ich wirklich sehr, sehr kurz machen.
Die gesamte Regelung ist praxisorientiert und erscheint uns auch relativ betrugssicher, mit einer ganz, ganz kleinen Einschränkung: Das ist das „ersetzende Scannen“, nämlich dass ein „Scanprodukt an die Stelle des Originalaktes treten kann“. Da müssen wir schauen, wie sich das bewährt, das könnte unter Umständen ein Problem sein. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass es in der öffentlichen Verwaltung die Akten auch analog gibt, das heißt, wir haben beides – ein duales System. Das ist wichtig, um alle gesellschaftlichen Gruppen daran teilnehmen zu lassen.
Was vor allem ganz wichtig ist, ist die Wahlfreiheit bei den Kommunikationsarten. Das heißt, auf der einen Seite habe ich das Recht auf elektronischen Verkehr, aber ich kann auch eine physische Antragstellung per Post oder telefonisch machen. Das ist in einem Übergang so der Fall.
Uns scheint das alles sehr schlüssig, und deshalb stimmen wir dem auch sehr gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Tiefnig.)
16.18
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Nächster Redner ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. – Bitte, Sie gelangen zu Wort.