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Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher:innen! Das Rettungswesen in Österreich steht nicht nur wegen der demografischen Entwicklung vor großen Herausforderungen. Die längere Lebenserwartung unserer Bevölkerung geht mit vielen komplexen Krankheitsbildern einher. Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes verändert sich. Die Einsätze werden immer mehr und herausfordernder. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, geeignete Mitarbeiter für den Rettungsdienst zu gewinnen.

Rettungs- und Notfallsanitäter leisten körperlich sowie psychisch harte Arbeit, dennoch gilt ihre Tätigkeit als Hilfsarbeit. Das hat im beruflichen Alltag viele Nachteile. Insbesondere fallen Rettungs- und Notfallsanitäter auch nicht unter das Nachtschwerarbeitsgesetz, anders als Arbeitnehmer der Feuerwehren. Dabei ist die Tätigkeit der Feuerwehren jener der Rettungsdienste sehr ähnlich.

Das Gesetz definiert, dass die Arbeitnehmer der Feuerwehr Nachtschwerarbeit leisten, wenn sie im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr mindestens 6 Stunden Einsätze oder Arbeitsbereitschaft für Einsätze im Schichtdienst leisten. Diese 2013 eingeführte Sonderstellung gilt, weil sie besonderen Belastungen wie Lebensgefahr, Arbeit unter starker Hitze oder Kälte ausgesetzt sind.

Sanitäter sind ähnlich erschwerten Bedingungen ausgesetzt, außerdem fährt bei vielen Feuerwehreinsätzen auch die Rettung mit. Die Aufnahme der Mitarbeiter der Rettungsdienste in das Nachtschwerarbeitsgesetz hätte für die Berufsgruppe vor allem auch den Vorteil, in den Genuss besonderer Maßnahmen der Gesund­heitsvorsorge zu kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf daher im Namen unserer hauptamtlichen Rettungssanitäter folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme der Sanitäter:innen in das Nachtschwerarbeitsgesetz“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, dem National­rat und dem Bundesrat umgehend eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der die Aufnahme der Sanitäter:innen in das Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) vorgenommen wird.“

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Ich bitte um breite Zustimmung und möchte mich bei meinem Stützpunktleiter Helmut Koberwein stellvertretend für alle Sanitäter österreichweit bedanken. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

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