Berichterstatterin Barbara Prügl: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. September 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuer­gesetz 1994, das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert werden. Es ist das Progressionsabgeltungsgesetz.

Dabei geht es um das dritte Drittel der kalten Progression und eine Entlastung im Ausmaß von rund 650 Millionen Euro sowie um die Aufstockung des Wohn­schirms um 40 Millionen Euro für Hochwasseropfer.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke, Frau Bundesrätin, für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sascha Obrecht. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.