11.36
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister – auch von mir und von uns alles Gute für Ihre wichtige Aufgabe in der EU! Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Ja, es gab bisher, vor der Abschaffung der kalten Progression, immer eine schleichende Steuererhöhung. Das heißt, wenn die Löhne zum Beispiel inflationsbedingt gestiegen sind, sind es die Steuerstufen nicht. Es konnte passieren, dass man trotz gestiegenen Lohns weniger herausbekommen hat. Das wurde schon lange, schon jahrzehntelang stark kritisiert, aber es wurde nie abgeschafft. Es wurde auch nicht von den Parteien abgeschafft, die das heute sehr stark kritisieren – ich schaue nach links zur SPÖ. (Zwischenruf des Bundesrates Schachner.)
Ich bin schon extrem stolz darauf, dass wir, die Grünen, das jetzt in einer Minikoalition – nicht Minikoalition, als Minikoalitionspartner mit der ÖVP – abgeschafft haben; nämlich gleichzeitig mit einem klugen Konzept, das wir heute mit dem Progressionsabgeltungsgesetz beschließen. Dieses Progressionsabgeltungsgesetz, das wir heute beschließen, hat den Fokus, dass es eben genau geringen Einkommensbezieher:innen zugutekommt, aber auch, dass es die ökologische Mobilität fördert. Das heißt, es ist ein kluges sozioökologisches Konzept, das wir heute beschließen. (Beifall bei den Grünen.)
Ja, Leistung mag belohnt werden, aber auch dabei haben wir darauf geschaut, dass die oberste Einkommensstufe, also die oberste Tarifstufe, von dieser Indexierung ausgenommen ist. Der Fokus auf die geringeren Einkommen ist eine wesentliche Maßnahme. Sie klingt nicht so aufregend, aber sie ist aufregend: Heute wird für jedes Kind jedes Monat ein Kinderzuschlag von zukünftig indexierten 60 Euro pro Monat beschlossen. Das sind 720 Euro im Jahr für ein Kind, 1 440 Euro für zwei Kinder und so weiter. Das ist wichtig, das ist vor allem für Alleinerzieherinnen wichtig – ich verwende bewusst die weibliche Form, denn von den Alleinerziehenden sind 90 Prozent weiblich, und von denen sind leider viel zu viele prekär erwerbstätig. Das heißt, sie arbeiten, verdienen aber viel zu wenig.
Wir haben im Ausschuss gehört: Im Juli 2024 kam dieser Kinderzuschlag 316 000 Kindern zugute, und 181 000 davon sind Kinder von Alleinerziehenden. Das ist schon wichtig. Das ist nämlich in dem Sinn wichtig, dass nicht nur die Grundbedürfnisse der Kinder abgedeckt werden können, sondern, dass diese Kinder vielleicht Kurse besuchen können, dass sie im Sommer auch auf Ferienlager fahren können. Das ist nicht nur entlastend für die Eltern, das ist auch wichtig für die Kinder, nämlich im Sinn von mehr Chancengleichheit.
Ein wichtiger Punkt bei diesem Kinderzuschlag ist auch, dass er ins Dauerrecht überführt wird. Das ist damit eigentlich ein Schritt in Richtung der von uns extrem zu befürwortenden Kindergrundsicherung.
Eine weitere treffsichere Maßnahme ist die Indexierung der negativsteuerfähigen Absetzbeträge sowie des Urlaubs- und Weihnachtsgelds. Auch das hilft Menschen mit geringem Einkommen; leider sind das immer noch Frauen, denen es besonders hilft.
Aus sozioökologischer Hinsicht möchte ich aber besonders die Erhöhung des Kilometergeldes hervorheben, nämlich die Erhöhung des Kilometergeldes auch für Fahrradfahrende oder Zu-Fuß-Gehende, das heißt von ökologischen Fortbewegungsmitteln. (Bundesrat Spanring: Ah, ah!) Diese werden jetzt stärker gefördert und werden gleich wie die geleisteten Autokilometer gefördert, und das ist ein großer Erfolg. (Beifall bei den Grünen.)
Warum sage ich sozioökologisch? – Das ist deswegen, weil es vor allem auch Leute betrifft – und da schaue ich auch in diese Richtung (in Richtung FPÖ blickend) –, die kein Auto wollen, die sich aber vielleicht auch kein Auto leisten können. (Bundesrat Steiner: Wegen eurer Politik! Aufgrund eurer Politik können sie sich kein Auto leisten!) Daher ist es auch sozioökologisch sehr gut. Vor allem ist es gut, weil Auto- und Fahrradkilometer nun gleich behandelt werden.
Besonders gut gelungen ist der Beförderungszuschuss für Öffifahrten während des Dienstes. Damit können nämlich bis zu 2 500 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Steuerlich geltend gemacht werden bedeutet: Es bleibt mehr Einkommen übrig. Das ist ein wesentlicher Anreiz, vor allem Dienstreisen mit den Öffis zu machen. Das Kilometergeld, aber auch der Beförderungszuschuss sind ein super Anreiz zum Umstieg auf aktive Mobilität oder auf Öffis und beendet endlich die nicht nachvollziehbare und absolut unökologische steuerliche Bevorzugung von Autofahrten. (Beifall bei den Grünen.)
Es ist gerade heute nach diesen schmerzlichen Klimakatastrophen, nach der Klimakatastrophe des Hochwassers, die wir erlebt haben, besonders wichtig, dass man zu dieser gesunden Mobilität, die nicht nur für den Menschen, sondern auch für das Klima gesund ist, hingeht.
Ich möchte noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag eingehen: Es wurde von der Bundesregierung extrem schnell Hilfe zur Verfügung gestellt, nämlich Soforthilfe mit der Aufstockung des Katastrophenfonds von 300 Millionen Euro auf 1 Milliarde. Die EU hat Soforthilfsgelder von 500 Millionen Euro an Österreich freigegeben, wobei die Regierung auch sagte, dass diese besonders an Niederösterreich gehen werden.
Es wurde vom Sozialminister, der leider nicht mehr hier ist, der Wohnschirm um 40 Millionen Euro erhöht. Auch Menschen, die aus ihren Häusern oder Wohnungen ausziehen müssen, auch wenn sie ihnen gehören, sich aber keine Ersatzwohnung leisten können, werden durch den Wohnschirm unterstützt. Die Bundesregierung hat schnell gehandelt.
Ich möchte auch hier noch einmal betonen, dass wir wirklich für die Solidarität und besonders allen helfenden Händen in Österreich danken, die fast jede freie Minute in den betroffenen Gebieten unterstützt haben.
Abschließend möchte ich noch auf einen kleinen Punkt eingehen, nämlich auf die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze von 42 000 Euro auf 55 000 Euro. Das heißt, sie müssen keine Umsatzsteuererklärung mehr machen und sie müssen auch keine Umsatzsteuer mehr vorschreiben. Das ist extrem gut und das ist tatsächlich auch etwas, was ihnen hilft und ihnen mehr Einkommen beschert, denn gerade Kleinunternehmer:innen sind es, die ja vor allem mit Endverbraucher:innen arbeiten, die ihre Kund:innen sind; den Endverbraucher:innen ist es total egal, ob da jetzt im Betrag Mehrwertsteuer enthalten ist oder nicht. Sie zahlen dasselbe. Das heißt, es bleibt den Kleinunternehmer:innen meist mehr Einkommen und sie müssen keine Einkommensteuererklärung machen. Auch das ist gut. Laut Finanzministerium – wir werden es wahrscheinlich noch hören – profitieren davon 25 000 Kleinunternehmer:innen.
Die Abschaffung der kalten Progression und das jetzige Progressionsabgeltungsgesetz entlasten die unteren Einkommensdezile und verringern die Armutsgefährdung in Österreich. Genau das war das Ziel und ist das Konzept der sozioökonomischen genauso wie der sozioökologischen Steuerpolitik – und das ist gut so. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
11.45
Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. Ich erteile ihm dieses.