RN/20

10.22

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man das Wort Finanzen auch nur im entferntesten Zusammenhang mit der abgewählten Bundesregierung hört, muss man ja schon grundsätzlich skeptisch werden.

Wie war das noch einmal mit dem Budgetdefizit? – Kurz nach der Wahl ist man zufällig draufgekommen, dass die Neuverschuldung nicht 2,9 Prozent, sondern 3,3 Prozent betragen wird. Es haben zwar vorher sämtliche Experten etwas anderes gesagt, aber das hat ja der ÖVP nicht in deren Wahlkampf gepasst. Wissen Sie, was das ist? – Das ist Wählertäuschung, genauso wie diese Wahlverliererampel eine reine Wählertäuschung ist. 

Was man so hört, läuft es ja sowieso super, und die Koalitionspartner richten sich schon wieder allerlei Nettigkeiten über die Medien aus. – Danke dafür, so werden wir noch einmal daran erinnert, warum diese ehemalige große Koalition immer derart unbeliebt war und warum dieser Zusammenschluss der Verlierer auch keine Zukunft hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Damit dieser Verliererkoalition nicht gleich die nächsten schlechten Schlagzeilen entgegenkommen, muss es anscheinend auch mit dieser Gesetzesmaterie schnell gehen. Warum? – Weil Österreich eine Verschlechterung des Kreditratings droht, wenn es da keine Reformen gibt. Schnell, schnell geht es aber bei einer solch komplexen Materie nicht, wie man an den Vorschlägen sieht. Es gibt folglich Bedenken beim Thema Datenschutz, unklare Strafnormen und weitere überschießende Regelungen. 

Zusammenfassend: Wir haben die Befürchtung, dass dieses Last-Minute-Paket zum Nachteil des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Österreich ist.

Auf die Änderungsvorschläge und die vielen Stellungnahmen wurde ja leider nicht eingegangen, sonst hätte man da sicher einen Konsens herstellen können. Das ist aber nicht passiert, daher werden wir gegen diesen Antrag stimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.24

Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Als Nächster ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.