RN/21

10.24

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Ich finde es sehr schade, dass die FPÖ hier nicht zustimmen wird, obwohl es grundsätzlich auch von der FPÖ, wie aus den Reden vorhin klar wurde, für richtig und wichtig erachtet wird. Auch im Nationalrat hat die FPÖ dieses Gesetzespaket als sinnvoll beurteilt, stimmte letztlich aber trotzdem dagegen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wie man jetzt von meiner Vorrednerin gehört hat, kritisiert die FPÖ in erster Linie, dass wir dieses Paket quasi in der letzten Minute erledigen. – Ja, da gebe ich ihr recht, man hätte schneller sein können. Letztlich ist es aber immer noch rechtzeitig. 

Inhaltlich gibt es seitens der FPÖ ein paar aus meiner Sicht eher an den Haaren herbeigezogene Einwände. 

Im Gesetzgebungsprozess waren alle Fraktionen eingeladen, gemeinsam mit vielen internen und externen Experten das Gesetzespaket zu entwickeln. Die FPÖ hätte in diesem Prozess alle Anmerkungen einbringen können (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Haben wir! – Bundesrätin Doppler [FPÖ/Sbg.]: Ihr habt sie nicht eingearbeitet!), aber die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ waren halt, wie wir alle wissen, nicht dabei. Alle anderen haben jedenfalls super gearbeitet. Es ist ein nach bestem Wissen und Gewissen formuliertes Gesetzespaket entstanden, das von allen Beteiligten, inklusive der externen Experten, gelobt wird. Ich freue mich jedenfalls darüber, dass wir heute mit diesem Gesetzespaket einen wichtigen Schritt zu einer effektiven Geldwäschebekämpfung und zu einer besseren Umsetzung der Überwachung von Sanktionen machen. 

Was ist denn der Grund für dieses Gesetzespaket? – Kurz zusammengefasst: Wir werden aktuell wieder von der FATF geprüft; die Abkürzung steht für Financial Action Task Force. Die FATF ist eine internationale Institution, die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung setzt. 2016 war die letzte Prüfung, und da waren wir – das muss man ehrlich sagen – keine Musterschüler. Um wieder besser zu werden, um wieder Musterschüler zu werden, braucht es eben den Beschluss dieses Gesetzespaketes beziehungsweise, besser formuliert, dieses Novellierungspaketes. Es geht darum, die Empfehlungen der FATF von damals vollständig umzusetzen; bis jetzt sind die Empfehlungen nur teilweise umgesetzt worden. 

Inhaltlich ist das Ziel dieser Novellierung erstens eine deutliche Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den zuständigen österreichischen Behörden und denen der Vereinten Nationen beziehungsweise der EU. Es wird deswegen ausdrücklich eine gesetzliche Grundlage für Vorschläge österreichischer Behörden geschaffen, die zur Aufnahme von Personen oder Einrichtungen in eine Sanktionsliste der UNO oder der EU beziehungsweise zur Streichung aus solchen Listen führen kann. Hiezu werden sowohl das Finanzministerium als auch das Innenministerium jeweils im Einvernehmen mit dem Außenministerium ermächtigt sein. 

Zweitens: Weiters geht es darum, die Umsetzung von UN-Sanktionen zu beschleunigen. Dieses Paket ermöglicht künftig ein beschleunigtes Verfahren zur Erlassung staatlicher Maßnahmen für völkerrechtlich verpflichtende Sanktionsmaßnahmen. Es sieht auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Verhängung nationaler Sanktionsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen vor und verpflichtet zu Risikomanagementsystemen zur Verhinderung der Umgehung von Finanzaktionen. 

Ein Kernelement des gesamten Pakets ist die wichtige Neuorganisation der Behördenzuständigkeit. Demnach wird ab dem Jahr 2026 die Finanzmarktaufsicht und nicht mehr die Oesterreichische Nationalbank für die Überwachung völkerrechtlicher Sanktionen zuständig sein. Mit dieser Neuordnung der Zuständigkeit soll die Effizienz und Effektivität der Aufsicht im Sanktionsbereich erhöht werden. (Vizepräsident Reisinger übernimmt den Vorsitz.)

Neben den bisher von der OeNB beaufsichtigten Zahlungsinstitutionen soll die FMA künftig beispielsweise auch die Einhaltung von Sanktionsmaßnahmen durch Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen oder Anbieter von Kryptowertedienstleistungen überwachen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Weil die FMA so gut arbeitet in letzter Zeit!) Durch die Sanktionsaufsicht der FMA für alle Finanzmarktteilnehmer sollen Synergiepotenziale entsprechend genutzt werden. Damit wird wie bei der Geldwäscheprävention der gesamte Finanzsektor von der FMA überwacht. 

Mit diesem Gesetzespaket werden jetzt die letzten wichtigen Punkte vor dem Hintergrund der laufenden FATF-Länderprüfung legistisch umgesetzt. 

Zum Schluss darf ich noch an alle appellieren: Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist unser aller Anliegen, deshalb darf ich um eine möglichst breite und große Zustimmung bitten. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesrät:innen von SPÖ und Grünen.)

10.30

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke. 

Als Nächster ist Herr Bundesrat Klemens Kofler zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.