RN/9
Präsident Mag. Franz Ebner: Gemäß § 49 Abs. 3 der Geschäftsordnung beschränke ich die Redezeit eines jeden Redners auf 5 Minuten.
Wir gehen in die Debatte ein.
Liegen bereits Wortmeldungen vor? – Es ist eine Besonderheit, die es länger nicht gegeben hat. Da es üblich ist, dass zuerst der Kontraredner spricht, würde ich Herrn Bundesrat Andreas Arthur Spanring das Wort erteilen.