RN/30
11.08
Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen aus dem Bundesrat! Liebe Freunde hier und zu Hause! Grüß Gott! Herr Minister, es tut mir leid, dass Sie mit dem Fahrrad auch schon im Stau stecken geblieben sind. Ich habe geglaubt, man umgeht das beim Fahrradfahren. – Aber Sie sind ja da.
Wie gehen wir mit den Sicherstellungen von Mobiltelefonen in Strafverfahren um? – Die FPÖ lehnt diese Gesetzesänderung ab, und das aus gutem Grund. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich klar festgestellt, dass der Zugriff auf Handydaten ohne vorherige gerichtliche Bewilligung verfassungswidrig ist. Diese Praxis verstößt gegen das Datenschutzgesetz und das Recht auf Privatleben, wie das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.
Wir wollen ferner, dass die Daten bei Gericht bleiben. Das Gericht handelt nämlich weisungsfrei, Staatsanwaltschaften sind dagegen weisungsgebunden. Das macht einen Unterschied. (Beifall bei der FPÖ.)
Außerdem ist bekannt, dass aus Ermittlungsakten immer wieder Daten nach außen gedrungen sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur an das Beispiel Schmid erinnern.
Wir müssen uns bewusst machen, dass Handys mehr als nur technische Apparaturen sind: Sie sind quasi der Spiegel unseres Lebens, sie sind die Tagebücher unserer Zeit, Kommunikationsmittel und Speicher persönlicher Erinnerungen. Das hat mit Ermittlungen ja wohl nichts zu tun. Der EuGH hat den Eingriff in das Grundrecht als schwerwiegend eingestuft und fordert klare Regelungen sowie eine sorgfältige Interessenabwägung.
Es ist unerlässlich, dass wir nur notwendige Daten an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und die Datenauswertung durch das Gericht erfolgt. Wir dürfen keine Willkür zulassen, sondern müssen klare Kriterien für die Sicherstellung von Mobiltelefonen festlegen. Art und Schwere der Straftaten müssen definiert werden. Ein bloßer Anfangsverdacht reicht sicher nicht aus. (Beifall bei der FPÖ.)
Kritik an der Gesetzesvorlage von ÖVP und Grünen ist angebracht, denn diese enthält keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre. Mehr richterliche Kontrolle stärkt unseren Rechtsstaat und wertet den Grundrechteschutz auf. Wir wollen einen verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten.
Wir müssen auch sicherstellen, dass betroffene Personen umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Sie haben das Recht, zu wissen, zu welchem Zweck ihre Daten verwendet wurden, und sie haben auch das Recht, zu wissen, dass sie ein Beschwerderecht haben.
Wir fordern einen respektvollen Umgang mit unseren Daten, einen respektvollen Umgang mit unseren Grundrechten. (Beifall bei der FPÖ.)
11.12
Vizepräsident Dominik Reisinger: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Harald Himmer. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.