RN/34

11.40

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben schon sehr viele wesentliche Punkte aus der Gesetzesmaterie erfahren können. Ich möchte natürlich nicht alles wiederholen, aber ein paar wesentliche Dinge darf ich sehr wohl herausstreichen. 

Seit März, seit Anfang des Jahres sind schon sehr viele Gespräche über die Überarbeitung der Handydatensicherstellung geführt worden. Der Anlass war wie gesagt eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die besagt hat, dass Mobiltelefone beziehungsweise Datenträger nicht einfach weggenommen und vollständig ausgelesen werden dürfen. Grundlage dafür war, und dem ist wirklich zuzustimmen, dass einfach die Grundrechte auf Datenschutz und das Recht auf Privat- und Familienleben nicht mehr gewahrt werden konnten – und ich glaube, es sind sehr viele hier im Saal, die das auch wirklich schon mit Sorge betrachtet haben. Unabhängig davon war es uns insbesondere auch wichtig, dass die Stärkung der Beschuldigtenrechte hervorgehoben wird. 

Es hat gute Gespräche gegeben, über deren Ablauf wir sehr wohl sehr viel gehört haben; und ich denke, es ist letzten Endes ein breiter Konsens gefunden worden und auch ein wichtiger Schritt gelungen. Ich denke, man kann sagen, dass mit der nun vorliegenden Neuregelung ein vernünftiger Mittelweg zwischen Sicherstellung und funktionierender Strafverfolgung und dem Grundrechtsschutz beziehungsweise der Garantie der Beschuldigtenrechte gelungen ist. 

Ich unterstreiche noch einmal die wesentlichen Inhalte: Eine Neuerung, die wirklich einen großen Unterschied macht, ist, dass es für die Beschlagnahme von Datenträgern, Mobiltelefonen und Daten einer gerichtlichen Entscheidung bedarf. In der gerichtlichen Entscheidung ist auch definiert, dass die Daten nun bezüglich Datenkategorie, Zeitraum und Dateninhalten eingeschränkt werden können, was insbesondere auch für die Wahrung des Privat- und Familienlebens wichtig ist.

Der zweite Punkt ist, dass die Beschuldigten sofort die Möglichkeit der Akteneinsicht haben. Hinsichtlich der Verfahrensbeschleunigung ist es auch sehr wichtig, dass sich das nicht über einen ewig langen Zeitraum erstreckt. Schließlich ist es meist nicht so, dass die Qualität und die Auswertung besser ist, nur weil sie länger dauert. Nun ist auch die Herabsetzung der Höchstdauer von drei auf zwei Jahre festgelegt. 

Ich möchte jetzt schon auch noch einmal die Verbesserung des Opferschutzes erwähnen. Gestern ist in der „Zeit im Bild“ darüber berichtet worden, dass ein Vergewaltigernetzwerk auf Telegram mit bis zu 10 000 Mitgliedern aufgedeckt worden ist. Das ist wirklich erschreckend. Ich möchte nicht auf Details eingehen, weil es eigentlich grauenhaft ist – da wurde wirklich über Praktiken der Vergewaltigung von Frauen – eigenen Frauen, Freundinnen oder Bekannten – berichtet. Dass so etwas überhaupt möglich ist, ist erschreckend. Das bedarf keiner Erklärung. (Allgemeiner Beifall.)

Freiheit ist schön und gut, aber natürlich braucht es schon eine gewisse Lenkung. Da haben wir besonders in diesem Hause auch unserer Aufgabe Folge zu leisten und dafür zu sorgen, dass wir wirklich die Menschen auch in entsprechendem Maße schützen und unterstützen können. Mit dem heute vorliegenden Gesetz schaffen wir eine neue Rechtsgrundlage. Es ist ein Kompromiss, klar. Es ist ein erster guter Schritt, den vier Parteien heute im Bundesrat mittragen, das mag auch etwas bedeuten.

Dieses Ergebnis wird sowohl vonseiten des Bundesministeriums für Inneres als auch vonseiten des Bundesministeriums für Justiz getragen. Ich erwähne das, weil man im Gesamten betrachtet durchaus sagen kann: Damit ist sichergestellt, dass in Zukunft die Strafverfolgung in Österreich weiterhin auf sehr hohem Niveau funktionieren kann, dass mit persönlichen Daten und vor allem auch mit den Personen an sich respektvoll umgegangen wird und Österreich eines der sichersten Länder auf der Welt bleibt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.44

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Nächste Rednerin ist Frau Manuela-Anna Sumah-Vospernik. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.