RN/44

Präsidium

RN/44.1

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsident Markus Stotter, BA: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 3 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„TO-Punkt 3: Wahl von Ausschüssen

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Harald Himmer, Kolleginnen und Kollegen (Beilage 3/1) gemäß § 13 Abs. 2 GO-BR vor,

1. folgende Ausschüsse neu zu wählen:

- Ausschuss für Soziales, Arbeit, Konsumentenschutz

- Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten 

- Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen 

- EU-Ausschuss 

- Ausschuss für Familie und Jugend 

- Finanzausschuss

- Geschäftsordnungsausschuss

- Gesundheitsausschuss

- Gleichbehandlungsausschuss

- Ausschuss für innere Angelegenheiten

- Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft

- Justizausschuss

- Kinderrechteausschuss

- Landesverteidigungsausschuss

- Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

- Ausschuss für Sportangelegenheiten

- Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur

- Umweltausschuss 

- Unterrichtsausschuss

- Unvereinbarkeitsausschuss

- Ausschuss für Verfassung und Föderalismus

- Ausschuss für Verkehr

- Wirtschaftsausschuss

- Ausschuss für Wissenschaft und Forschung

2. die genannten Ausschüsse mit jeweils 16 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, jeweils 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ entfallen, neu zu wählen.

Abstimmungen: 

1. Der Antrag auf Wahl der genannten Ausschüsse wird angenommen.

2. Der Antrag, die genannten Ausschüsse mit jeweils 16 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und jeweils 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ entfallen, neu zu wählen, wird angenommen.

Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 GO-BR neu gewählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 GO-BR sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen und diese gelten damit als gewählt.“ 


RN/44.2

Erheben sich Einwände gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall. 

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 3 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

RN/44.3

Einlauf und Zuweisung

Vizepräsident Markus Stotter, BA: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung keine Anfragen eingebracht wurden. 

Eingelangt ist der Antrag 425/A-BR 2025 der Bundesräte Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates“, der dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen wird.


Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 13. März, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen. 

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, 11. März, 14 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.