RN/52

15.52

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich gratuliere dir recht herzlich zu deinem künftigen Amt und freue mich als Oberösterreicherin sehr, dass eine Mühlviertlerin dieses Amt übernimmt. Wie du immer sagst: Wir Mühlviertler sind echte Anpacker:innen. Ich weiß, du bist eine. Daher bin ich sehr froh, dass du gemeinsam mit der Bundesregierung dafür sorgst, jetzt das Richtige für Österreich zu tun. Herzliche Gratulation! Glück auf! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

Es war heute schon öfters in den Debatten zu hören, wir leben in einer Zeit massiver geopolitischer Herausforderungen: auf der einen Seite nicht weit weg von uns der brutale Krieg in der Ukraine, auf der anderen Seite ein neuer Präsident in den USA, der – wie wir in den vergangenen Wochen erlebt haben – für viel Unsicherheit sorgt, und – auch immer wieder – die Unruhen in Nahost. Das alles hat nicht nur Europa erschüttert, sondern hat weltweit Auswirkungen auf Sicherheit und Stabilität und hat vor allem in der Ukraine menschliches Leid hinterlassen.

Daher müssen wir inmitten dieser globalen Krisen Verantwortung übernehmen und gemeinsam solidarisch handeln. Unsere Antwort darf nicht Spaltung, darf nicht Hetze oder ein Wegschauen sein, sondern muss ein aktives Engagement für Frieden, für Schutz und für Freiheit für uns alle sein.

Heute debattieren wir über eine Entscheidung von großer Bedeutung: für den Schutz und die Unterstützung von Familien – sowohl für jene, die in Österreich leben, als auch für jene, die vor dem Schrecken des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind.

Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, Sicherheit und Stabilität für all diese Familien zu gewährleisten, indem wir bestehende Unterstützungsmaßnahmen anpassen und jetzt verlängern. Familien sind das Herzstück unserer Gesellschaft. Sie sind Orte der Geborgenheit, der Verantwortung und der Fürsorge. In der Familie lernen Kinder bereits von klein auf Werte wie Solidarität und Respekt und vor allem gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. 

Es ist unsere Pflicht, Familien bestmöglich unter die Arme zu greifen, damit sie ihre wichtige Rolle in unserer Gesellschaft auch weiterhin übernehmen können. Daher ist heute ein guter Tag, um das Richtige zu tun.

Mit dem vorliegenden Antrag können wir heute gleich zwei zentrale familienpolitische Maßnahmen umsetzen – diese wurden von meiner Vorrednerin eigentlich schon sehr ausführlich ausgeführt, trotzdem nochmals –: Zum einen erhöhen wir die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld sowie bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld für den antragstellenden Elternteil. Der neue Grenzbetrag wird um 500 Euro auf 8 600 Euro angehoben, damit während des Anspruchszeitraums eine geringfügige Beschäftigung weiterhin möglich ist. Uns als ÖVP sind Familie, Leistung und Sicherheit sehr wichtig. Daher sind wir davon überzeugt, dass diese Anpassung die Wahlfreiheit der Eltern stärkt und vor allem ihre finanzielle Unabhängigkeit verbessert.

Zum anderen verlängern wir den Anspruch auf Familienleistungen für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 31. Oktober 2025 auf Basis einer Entscheidung des EU-Rates, der eben das vorübergehende Aufenthaltsrecht auf Bundesgebiet bis zum März 2026 verlängert hat. Seit Beginn des Angriffskrieges hat ja Österreich Ukrainerinnen und Ukrainern Schutz und Unterstützung gewährt.

Auch heute bekennen wir uns als Bundesregierung ganz klar dazu. Dabei gilt für uns auch: Wer hier lebt, muss Teil unserer Gesellschaft werden und sich an unsere Regeln halten. Unter dieser Prämisse erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer Zugang zur Familienbeihilfe und zum Kinderbetreuungsgeld. Bisher wurde diese Maßnahme stets für ein ganzes Jahr beschlossen, aber diesmal ist die Verlängerung ganz bewusst auf ein halbes Jahr beschränkt, um Zeit für notwendige Anpassungen und zielgerichtete Maßnahmen zu gewinnen.

Parallel dazu wird von Frau Bundesministerin Claudia Plakolm eine Taskforce für Sozialleistungen eingerichtet, die unter anderem auch für diese Regelung klare und strengere Kriterien für den Bezug der Familienbeihilfe über den 31. Oktober 2025 hinaus erarbeiten wird. Klares Ziel ist es, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass unsere Unterstützung gezielt jenen zugutekommt, die sie wirklich benötigen, jenen, die vor der brutalen russischen Aggression aus ihrer Heimat fliehen mussten.

Meine Damen und Herren, Österreich ist bereit, zu helfen und auch Schutz zu bieten. Wir sind aber auch entschlossen, gegen potenziellen Missbrauch vorzugehen. Unsere Hilfsbereitschaft darf nicht zum Magneten für jene werden, die nicht vor Krieg und Verfolgung fliehen, sondern lediglich wirtschaftliche Vorteile suchen. Wie es heute schon unser Bundeskanzler in der Regierungserklärung gesagt hat: Der, der etwas vom Staat bekommt, soll dem Staat auch etwas zurückgeben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

15.58

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Plakolm. – Bitte. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.