RN/57

Berichterstatter Dr. Manfred Mertel: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Sie sind heute in Ihrer Abwesenheit schon von unserem charmanten Fraktionsführer Prof. Schennach besonders gelobt worden. Ich glaube, es ist ein gutes Zeichen, wenn man mit sehr viel Vorschusslorbeeren hier Platz nehmen darf. Ich selbst als Kärntner freue mich, dass ich als Erster mit Ihnen in Kontakt treten darf. (Heiterkeit des Redners sowie Heiterkeit der Bundesräte Schennach [SPÖ/W] und Tiefnig [ÖVP/OÖ].)

Ich bringe Ihnen den Bericht über die Sitzung des Finanzausschusses vom 11.3.2025, in welcher der Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz und das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz geändert werden, behandelt wurde, und ich darf mitteilen, dass es diesbezüglich einen einstimmigen Antrag gegeben hat, gegen den Beschluss keinen Einspruch zu erheben. 

Im Wesentlichen geht es dabei um einen effektiven Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, um die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender Kriminalität zu verbessern und zu vereinheitlichen. 

Der Bericht des Finanzausschusses liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 26.2.2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz und das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Wir gehen in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Fischer. Ich erteile es ihm.