RN/58

16.16

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Die Verbesserung der EU-weiten Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Finanzvergehen steht im Fokus dieses Gesetzes. 

In Umsetzung einer EU-Richtlinie werden diverse Änderungen im Finanzstrafgesetz und Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz vorgenommen, wobei auf nationaler Ebene vor allem eine zentrale Kontaktstelle für Informationsersuchen benannt wird. Die noch von der Übergangsregierung eingebrachte Vorlage zur Umsetzung einer EU-Richtlinie sieht im Konkreten vor, dass künftig Informationsersuchen über eine zentrale Kontaktstelle auf Basis der von Europol verwalteten und entwickelten Netzanwendung für sicheren Datenaustausch erfolgen sollen. In Österreich soll die Funktion der zentralen Kontaktstelle durch das beim Innenministerium angesiedelte Bundeskriminalamt wahrgenommen werden. 

Dieses Bundesgesetz ist sehr zu begrüßen. Eine Verbesserung der Kontrolle der globalen Finanzströme ist von sehr großer Bedeutung. Wir haben ja gerade in letzter Zeit leider auch anhand von konkreten Beispielen in Österreich wieder erlebt, dass eine gut funktionierende internationale Strafverfolgung stets an Wichtigkeit zunimmt. Uns allen sind die Machenschaften von René Benko, gegen den in drei anderen europäischen Ländern strafrechtlich ermittelt wird, bekannt. Jedes Gesetz, das hilft, betrügerische Machenschaften eines Herrn Benko oder wie sie alle heißen, leichter und schneller aufzuklären, ist ein gutes und gibt unserer Bevölkerung ein gewisses Vertrauen wieder zurück, dass diese Herrschaften doch nicht alles machen dürfen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.18

Vizepräsident Michael Wanner: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Stillebacher. Ich erteile es.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.