RN/59

16.18

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Besucherinnen und Besucher! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle verbessern wir den Informationsaustausch zwischen der Strafverfolgungsbehörde und den Mitgliedstaaten, und damit setzen wir endlich die entsprechenden Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates um. 

Da gebe ich auch meinem Vorredner und Bundesratskollegen recht: Das ist auch wichtig und dringend, denn wir alle wissen – besonders aus Beispielen der jüngeren Vergangenheit –, dass sich die Finanzströme internationalisiert haben und sich nicht an nationale Grenzen halten. 

Grenzüberschreitende kriminelle Aktivitäten stellen eine zunehmende Bedrohung der inneren Sicherheit Österreichs und der gesamten Union dar und erfordern eine koordinierte und gezielte Reaktion. Informationen über kriminelle Handlungen sind zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten unerlässlich. Um entsprechend eine effiziente und wirksame Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden zu gewährleisten, sind unionsweit harmonisierte Maßnahmen zum raschen Informationsaustausch von größter Bedeutung. 

Im Bereich des Finanzstrafverfahrens bedarf es daher auf nationaler Ebene einer Aktualisierung des bestehenden Rechtsrahmens sowie klarer Vorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Richtlinie entsprechend Straftaten effizient verhüten, aufdecken und untersuchen können. Dazu sind eben Novellierungen im Finanzstrafgesetz und im Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz notwendig; diese Novellen sind dazu da, dass eine funktionierende Strafverfolgung über die nationalen Grenzen hinweg möglich wird beziehungsweise – besser gesagt – einfacher wird. Es wird damit ermöglicht, dass grenzüberschreitende Auskünfte zwischen den Finanzstrafbehörden schneller und effizienter erfolgen können, und dabei wird immer auf die Verhältnismäßigkeit geachtet. Es können nur Daten zur Verfügung gestellt und es kann nur um Zurverfügungstellung von Daten ersucht werden, die den Finanzstrafbehörden ohne Ergreifen von Zwangsmaßnahmen zur Verfügung stehen. 

Was bedeutet diese Novelle jetzt in der Praxis? – Ein etwaiger Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten soll über eine zentrale Kontaktstelle, über die sogenannte Siena-Netzanwendung, erfolgen; das hat mein Kollege vorhin schon erwähnt, und ich darf es vielleicht noch einmal wiederholen. Bei uns wird diese zentrale Stelle im Bundeskriminalamt eingerichtet werden, und die Vollziehung der Bestimmungen im Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz soll dann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres erfolgen. Die Abkürzung Siena bedeutet übrigens Secure Information Exchange Network Application, es handelt sich hiebei um ein eigens entwickeltes Netzwerk für einen sicheren Datenaustausch innerhalb der Europäischen Union, eine von Europol verwaltete und entwickelte Netzanwendung für einen sicheren Datenaustausch.

Kurzum: Zuständige Finanzstrafbehörden, die als Strafverfolgungsbehörden im Sinne der Richtlinie zu verstehen sind, sollen die Möglichkeit haben, einen einfachen Zugang zu den Informationen zu erhalten, die in einem anderen Mitgliedstaat zur Verfügung stehen. 

Mit dieser Gesetzesnovelle erfolgt nicht nur die dringende Umsetzung einer Vorgabe, sondern wir stärken damit auch die Finanzstrafverfolgung in Österreich, machen diese moderner, effizienter und eben international kooperativ und behalten dabei als Staat ausreichenden Gestaltungsspielraum, um die Umsetzung an nationale Bedürfnisse anzupassen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.23

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Theuermann. Ich erteile es ihr.