RN/64
Berichterstatter Dr. Manfred Mertel: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Man kann ältere Herren nicht oft genug sehen (Heiterkeit des Redners sowie des Bundesrates Schennach [SPÖ/W]): Ich melde mich erneut zu Wort und darf Bericht erstatten über die Punkte, die im Finanzausschuss am 11.3.2025 zur Debatte standen. Das war der Beschluss des Nationalrates betreffend ein Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz, KKG, und Änderungen in folgenden Gesetzen: Bankwesengesetz, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz und Verbraucherkreditgesetz. Weiters, da die beiden Punkte zusammengefügt wurden, ist auch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 debattiert worden.
Es gab unterschiedliche Beschlüsse.
Im ersten Fall, was das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz anlangt, gab es den einstimmigen Beschluss, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Im zweiten Fall gab es die mehrheitliche Entscheidung, gegen das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 keinen Einspruch zu erheben.
In beiden Fällen ging es um unterschiedliche Materien. Im Wesentlichen ging es im ersten Fall darum, dass eine Richtlinie der EU umgesetzt werden soll, wonach sich Kreditdienstleister und Kreditkäufer in einem einheitlichen Rechtsrahmen wiederfinden sollen. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde wurde gestärkt und zusätzlich wurden Strafmaßnahmen in einzelnen Gesetzen vorgesehen.
Im Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 geht es im Wesentlichen darum, dass Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung noch vor dem Budgetbegleitgesetz 2025 durchgesetzt werden.
In diesem Sinne darf ich darauf hinweisen, dass Ihnen die Berichte in schriftlicher Form vorliegen.
Der Finanzausschuss stellt jeweils den Antrag, gegen den Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Bernard.