RN/68

16.40

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Da die FPÖ nach wie vor im leidigen Schmollwinkel und in ihrer selbst ernannten Opferrolle verharrt und kaum auf diese beiden Tagesordnungspunkte eingegangen ist, darf oder muss ich dazu verständlicherweise doch näher ausführen. 

In dieser Debatte diskutieren wir zwei ganz große Gesetzespakete, unter Tagesordnungspunkt 5 das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz und unter Tagesordnungspunkt 6 das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025. 

Ich darf gleich auf Ersteres eingehen, also auf das KKG: Mit diesem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt – das ist es eigentlich –, und weil das bis Ende 2023 passieren hätte sollen, sich aber die damalige Regierung von ÖVP und Grünen nicht geeinigt hat, wurde inzwischen von der EU-Kommission ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet. Das heißt, es ist höchst an der Zeit, dass wir diese Richtlinie auch in Österreich in Umsetzung bringen und da europaweit nachziehen. 

Was ist der eigentliche Inhalt dieser Richtlinie? – Sie ist Teil eines Maßnahmenpaketes zur Verringerung der Bestände Not leidender Kredite. Durch Verkäufe dieser Kredite am Sekundärmarkt können die Kreditgeber diese Kredite an Kreditkäufer oder sogenannte Kreditdienstleister weitergeben. Das können unter Umständen Banken oder Hedgefonds sein. 

Es geht ausschließlich – um auch das zu erwähnen – um Kredite mit Zahlungsverzug. Laut der Expertin im Finanzausschuss zielt diese Richtlinie auch darauf ab, den Kreis zugelassener Kreditkäufer in einer koordinierten europaweiten Form zu erweitern. 

Die Kreditdienstleister, die in Österreich von der FMA oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Zulassung haben, dürfen diese Dienstleistungen dann EU-weit und natürlich auch grenzüberschreitend anbieten, aber erst dann, wenn sich die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden untereinander ausgetauscht haben. 

Die zuständige Aufsichtsbehörde oder Beschwerdestelle für Kreditnehmer in Österreich ist – das habe ich bereits erwähnt – die Finanzmarktaufsicht. Darüber hinaus, um es abzurunden, werden in dieser Richtlinie auch Verwaltungsstrafen bei Nichteinhaltung normiert. 

Abschließend darf ich Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, um breite Zustimmung zu diesem längst überfälligen Gesetzespaket bitten. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt darf ich noch zum wichtigen Tagesordnungspunkt 6, Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025, Folgendes ausführen: Die schwierige Ausgangslage wurde ja heute mehrmals erwähnt, sie ist uns allen bekannt und auch an allen Ecken und Enden spürbar. Aus den letzten Jahren klafft ein riesiges Milliardenloch im Staatshaushalt. Die Wirtschaft schwächelt, die Teuerung ist noch immer viel zu hoch und leider steigt auch die Arbeitslosigkeit. Das ist eine toxische Mischung. Das heißt nichts anderes, als dass wir alle gemeinsam vor großen Herausforderungen stehen, deren Bewältigung auch keinen Aufschub duldet. Die neue Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS bekennt sich dazu, diese Herausforderungen zu bewältigen. 

Klar ist uns allen dabei, dass nicht alles, was hier auf dem Tisch liegt, populär sein wird. Klar ist auch, dass eine Budgetkonsolidierung nicht alleine ausgabenseitig erfolgen kann, schon gar nicht, wenn es auch Spielräume für wichtige Investitionen geben soll und auch geben muss. 

Das vorliegende Maßnahmenbündel ist von einem, wie ich meine, wichtigen Grundsatz getragen, dass nämlich breite Schultern auch ihren gerechten Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten müssen. 

Dieser Grundsatz drückt sich vor allem durch die Bankenabgabe in Höhe von rund 1 Milliarde Euro bis Ende 2026, durch den Beitrag der Energiekonzerne in Höhe von rund 200 Millionen Euro pro Jahr und durch die Verlängerung des Spitzensteuersatzes in Höhe von 55 Prozent für Einkommen über 1 Million Euro um weitere vier Jahre, also bis ins Jahr 2029, aus. 

Durch die Anhebung – um auch das zu erwähnen – der Wettgebühr von 2 Prozent auf 5 Prozent wird es auch einen Beitrag der Glücksspielkonzerne geben. 

Als Bürgermeister sind mir natürlich auch die Gemeindefinanzen, um die es ja zurzeit nicht sehr gut steht, ein Herzensanliegen. Die notwendige und herausfordernde Budgetkonsolidierung lässt da offenbar keinen Spielraum für ein direktes und klassisches Gemeindehilfspaket zu. Das müssen wir alle, die wir in den Kommunen aktiv sind, schmerzhaft zur Kenntnis nehmen. 

Was sich aber sehr wohl positiv auf die Gemeinden auswirken wird, sind jene Maßnahmen dieser Gesetzesänderung, die in die Kategorie der gemeinschaftlichen Bundesabgaben fallen und daher zu Mehreinnahmen für die Gemeinden über den Aufteilungsschlüssel des Finanzausgleichsgesetzes – also der Schlüssel, der zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden vereinbart wird – führen werden. 

Hierbei geht es um die Anhebung der Tabaksteuer, die Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrokraftfahrzeuge, die Abschaffung des USt-Nullsteuersatzes für Fotovoltaikanlagen und etwa auch um die schon erwähnte Verlängerung des Spitzensteuersatzes. Alles in allem wird mit diesem Maßnahmenbündel für heuer mit Mehreinnahmen von rund 900 Millionen Euro und für 2026 mit rund 1 Milliarde Euro gerechnet. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Paket, das den Kompromiss der drei Regierungsparteien abbildet. Es ist ein wichtiger und ein unverzichtbarer Teil dieser Budgetkonsolidierung und letztendlich auch notwendig, um dem Ziel, unserem Ziel, näherzukommen, Österreich wieder auf Kurs zu bringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].) 

16.47

Vizepräsident Markus Stotter, BA: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr dieses.