RN/33

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2025 betreffend eine Änderung 6 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) (24 d.B. und 44 d.B. sowie 11627/BR d.B.)

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zum Tagesordnungspunkt 3. 

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Trinkl. – Ich bitte um den Bericht.

RN/34

Berichterstatter Mario Trinkl: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates betreffend eine Änderung 6 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verkehr stellt den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Michael Wanner: Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschler. Ich erteile es ihr.

RN/35

11.32

Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ, Steiermark): Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende! Die Änderung 6 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals, AETR, klingt ein bisschen – wie soll man sagen? – streng, ja. Aber was heißt das in der Praxis? Was heißt das, wenn wir sicherere Bestimmungen für das Fahrpersonal haben? 

Ich fange jetzt einmal ganz anders an: Ich bin aktive Feuerwehrfrau in der Südsteiermark. Wenn es mir die Zeit erlaubt, gehe ich in der Nacht in den Feuerwehreinsatz auf der A 9, der Pyhrn-Autobahn, dem Streckenabschnitt zwischen Leibnitz und Vogau in Richtung Spielfeld. Dort ist die Autobahn sicher nicht überlastet, aber dort passieren aus vielerlei Gründen Unfälle. Da geht es um die Sicherheit bei den Lenkerinnen und Lenkern – ein Punkt in diesem Übereinkommen, der uns sehr wichtig ist. 

Wenn man einmal sieht, was passiert, wenn ein Lkw in einen Unfall verwickelt ist, was das heißt, wenn vielleicht ein Auto auffährt oder wenn ein Lkw selbst in den Straßengraben fährt, weil das Fahrzeug nicht mehr so sicher ist, dann ist man froh, dass dieser wichtige Schritt in die richtige Richtung jetzt gemacht wird und dass auch Länder aus Nicht-EU-Staaten – aus Nordmazedonien, aus der Türkei – jetzt dabei integriert werden. – Herzlichen Dank, Herr Minister, dass diese Änderung 6 jetzt in Kraft treten wird.

Worum geht es? – Es geht um die Anpassung von Lenk- und Ruhezeiten. Es geht um die Regelung bei Fahrtenschreibern, um die Digitalisierung in diesem Bereich – also wirklich wichtige Schritte –, um das Reinholen von Nicht-EU-Staaten. Es geht darum, dass man Sozialdumping verhindert, auch ein ganz wichtiges Thema bei uns in der Grenzregion in der Südsteiermark, mein Kollege im Nationalrat Beppo Muchitsch ist da auch immer dran. Es geht um soziale Sicherheit für Lenkerinnen und Lenker. Es geht auch da um Verbesserungen, die im Regierungsabkommen angesprochen werden. 

Diese Punkte sind, glaube ich, alle sehr, sehr wichtig. Deshalb bitte ich Sie hier um Zustimmung und sage noch einmal ein herzliches Danke an den Herrn Minister. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.34

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Gfrerer. Ich erteile es ihm. 

RN/36

11.35

Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Vielen Dank, Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Herzliche Gratulation zu diesem hohen Amt, als Minister für Österreich zu arbeiten! Ich wünsche eine gute Hand, um diese Aufgabe auch gut erfüllen zu können. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier und zu Hause vor den Bildschirmen! Worum geht es bei dieser Regierungsvorlage? – Es geht um eine Änderung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals vom 1. Juli 1970, kurz AETR genannt, weil es derzeit eben Abweichungen von den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften gibt. Das AETR wurde bereits einige Male geändert, und mit dem heutigen Beschluss soll auch dem technischen Fortschritt sowie der Weiterentwicklung des Europarechts Rechnung getragen werden. 

Wegen dieser vorgesehenen Änderungen werden die Vorschriften des AETR an die Rechtsvorschriften der Europäischen Union, an die geltenden EU-Vorschriften mit Stand 2010 angeglichen. Betroffen von diesen Bestimmungen sind die Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrerinnen und -kraftfahrern sowie auch Regelungen über Fahrtenschreiber. Es geht darum, die Einheitlichkeit der für den internationalen Straßenverkehr geltenden Vorschriften in allen Ländern der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu gewährleisten, und eben auch darum, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Es gibt ja bereits bestehende Regelungen, die schon im Rahmen von verschiedenen EU-Richtlinien umgesetzt werden, aber die EU alleine umfasst nicht alle Staaten in Europa, des europäischen Kontinents und die umliegenden Staaten. Genau deshalb ist es notwendig, bei diesem Abkommen dabei zu sein. In Summe sind es 23 Staaten, die da zusätzlich mit dabei sind. 

Es gibt ja in der Praxis bereits gleichlautende Vorschriften bei Kontrollen durch die Polizei, die EU-Vorgaben sind und angewendet werden. Somit spricht meiner Meinung nach nichts gegen die Umsetzung dieser Bestimmungen. Die Ausweitung der Ruhezeiten dient sicherlich auch der höheren Verkehrssicherheit, passieren doch immer wieder Unfälle mit großen Auswirkungen, die durch Übermüdung oder Ablenkung verursacht werden. Dabei geht es auch um ein gleiches Regelwerk für alle. Wir brauchen einen fairen Wettbewerb, den wir sicherstellen müssen. Das ist ganz wichtig, damit unsere heimischen Frächter und Lieferanten nicht ins Hintertreffen kommen und benachteiligt werden. 

Österreich ist ein sehr kleines Land. Österreich liegt geografisch im Herzen Europas und ist dadurch ein extrem starkes Transitland. Es muss auch sichergestellt werden, dass es zu keinem Sozialdumping kommt. Das gilt es natürlich zu verhindern. Nur durch einheitliche Regelungen und ein Kontrollsystem, das für die Polizei in allen Ländern gleich umgesetzt werden kann, ist es möglich, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Das ist mir besonders wichtig. Da gab es bei den Kontrollmöglichkeiten, die die Polizei hat, doch gewisse Lücken, die nun geschlossen werden. Zum Beispiel: Wenn Lenker und Lenkerinnen aus Nicht-EU-Ländern nach Österreich eingereist sind, zum Beispiel auch aus der Türkei oder aus Serbien, war es bisher nicht möglich, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu überprüfen. 

Der Druck auf die Transport- und Busunternehmen ist groß und wird auch auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übertragen. Somit sind auch diese betroffen, und Studien bestätigen ja, wie viele Unfälle mit schweren Folgen durch Übermüdung und Sekundenschlaf passieren. Studien sagen, dass zwei Drittel aller Unfälle durch Übermüdung oder Ablenkung verursacht werden. Sie gehören zu den häufigsten Unfallursachen, nicht nur im Transitverkehr, sondern allgemein auf der Straße. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die grenzüberschreitend gleich geregelt ist und auch umgesetzt werden kann. Diese Lücke wird damit geschlossen – deshalb ein großes Danke an das zuständige Ministerium für die rasche Umsetzung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].) 

11.40

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Bernard. Ich erteile es ihm. 

RN/37

11.40

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Herr Vizepräsident! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Eines vorweg: Gemeinsame Maßnahmen und Ziele, um für Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen und gleichzeitig menschenwürdige Arbeitsbedingungen für die Lkw-Chauffeure zu gewährleisten, sind, so denke ich – und wahrscheinlich alle hier im Saal –, oberste Priorität. 

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Lkw-Chauffeuren bedanken, die trotz Kontrolldschungels, zu dem ich nachher noch kommen werde, tagtäglich dafür sorgen, dass wir ein lebenswertes Leben genießen können, dass zum Beispiel alle Waren in den Lebensmittelgeschäften angeliefert sind, der Treibstoff an den Tankstellen angeliefert ist, dass die Müllentsorgung erledigt ist. 

Bedanken möchte ich mich auch bei den Polizeibeamten, die mit ihrem Dienst ebenfalls einen großen Beitrag zur Sicherheit leisten. 

Gerade in diesem Punkt, um den es in dem bei diesem Tagesordnungspunkt zu behandelnden Gesetz geht, ist es aber wichtig, diese zwei Berufsgruppen, die, wie beschrieben, wesentlich zum Funktionieren unseres Landes beitragen, nicht gegeneinander aufzuhetzen und die Rahmenbedingungen menschlicher zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zu den Daten und Fakten: Beantwortet wurden meine Fragen zu dem Thema im Ausschuss ja nicht, aber dazu komme ich noch. Es waren insgesamt 13 Fragen, interessanterweise mit zweierlei Antwortschreiben – dazu komme ich dann auch noch. 

Eine der Fragen war: Bei mindestens wie vielen Fahrzeugen sind in Österreich laut geltendem Gesetz im Schwerverkehrsbereich Kontrollen durchzuführen? – Gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2014 „entspricht die Gesamtzahl der anfänglichen technischen Unterwegskontrollen in der Union in jedem Kalenderjahr mindestens 5 % der Gesamtzahl dieser Fahrzeuge, die in den Mitgliedstaaten zugelassen sind“. 2003 waren in Österreich 154 237 Fahrzeuge im Anwendungsbereich der Richtlinie zugelassen. Das ergibt eine Mindestzahl an anfänglichen technischen Unterwegskontrollen von etwa 7 700. 

Meine zweite Frage war: Bei wie vielen Fahrzeugen wurden in Österreich laut geltendem Gesetz im Schwerverkehrsbereich Kontrollen durchgeführt? – Im Jahr 2023 – man höre und staune – nicht 7 700, nicht 10 000, sondern 132 399 Kontrollen. Also ich denke, es gibt kein anderes EU-Land, welches dieses EU-Gesetz in dieser Form übererfüllt. 

Wer sind die Leidtragenden? – Die Fahrzeuglenker, die, anstatt zu Hause bei der Familie zu sein, bis zu 2 Stunden Aufenthalt bei einer Kontrolle haben, und die Unternehmer, die aufgrund dieser Überkontrollen zusätzliche Kosten bei den Transportaufträgen haben. 

Wenn man sich die Zahlen, die ja dann im Nachhinein geliefert worden sind, und die Beanstandungen dazu im Detail ansieht – zur Erinnerung: 7 700 Kontrollen wären vorgeschrieben, 132 399 wurden gemacht –, dann zeigt sich: Bei den wöchentlichen und täglichen Ruhezeiten, die ja immer wieder angesprochen werden, die für die Sicherheit im Straßenverkehr ausschlaggebend sind, gibt es so gut wie keine Beanstandungen. Auch bei den wöchentlichen Lenkzeiten, die ebenfalls für die Sicherheit im Straßenverkehr ausschlaggebend sind, sind die sogenannten Zuwiderhandlungen trotz der Überkontrolle äußerst geringfügig. 

Nun kommen wir aber zu den Problemen, die uns in Österreich aufgrund falscher Verkehrspolitik, falscher Umsetzungspolitik, die aber vermeidbar wäre, vor ein immer größeres Problem stellen, welches lautet, dass sich viele Lkw-Chauffeure von diesem Beruf verabschieden. Zur Frage, warum: Im Zusammenhang mit den Fahrtunterbrechungen, wie aufgelistet, gibt es 6 001 Verfehlungen der Lkw-Chauffeure, welche bei österreichischen Unternehmen beschäftigt sind, und zum Vergleich 22 271 von bei ausländischen Unternehmen beschäftigten; bei den täglichen Lenkzeiten, die eng damit verknüpft sind, lauten die Zahlen: 2 455 österreichisch, 14 789 ausländisch. 

Es gibt aber eine Überbestrafung, obwohl dies – und ich werde es dann noch erklären – nicht im Zusammenhang mit der Sicherheit steht. Da liegt das Problem. Verstöße werden nach Schwere in vier Kategorien – schwerste Verstöße, sehr schwere Verstöße, schwere Verstöße und geringfügige Verstöße – aufgeteilt. 

Die Überziehung der zulässigen ununterbrochenen Lenkzeit – die beträgt, zur Erklärung, 4 Stunden 30 – um bis zu 30 Minuten vor einer Fahrtunterbrechung ist ein geringfügiger Verstoß. Jetzt frage ich Sie, Herr Minister: Wissen Sie, welchen Betrag der Lkw-Chauffeur, wenn er bis zu 30 Minuten überzieht – wir reden da nicht von 2 Stunden, 3 Stunden, 4 Stunden, sondern von bis zu 30 Minuten –, bezahlen muss? Wissen Sie es? – Wahrscheinlich nicht. 150 Euro für ein Mal 5 Minuten, 7 Minuten, 10 Minuten länger fahren. 

Stellen Sie sich den Lkw-Chauffeur vor, der im tagtäglichen Verkehrschaos – verschuldet natürlich auch wesentlich durch die Vorgängerregierung von Schwarz-Grün, durch den Nichtausbau oder -neubau von Straßen – fünf Tage pro Woche mit der Angst im Nacken – die Kontrolle kann 56 Tage lang rückwirkend erfolgen –, bestraft zu werden, unterwegs ist! 

Nur ein Beispiel: Nehmen Sie die Südosttangente! Können Sie, Herr Minister, mir sagen, ob Sie einschätzen können, ob Sie 5, 10 oder mehr Minuten auf der Südosttangente im Stau stehen, wo sich tagtäglich ich weiß nicht was alles abspielt? – Ich glaube, niemand kann es. 

Es ist aber nicht nur der fehlende Straßenausbau, sondern es sind auch die fehlenden Rastplätze. Die bestehenden sind meistens überfüllt. Aufgrund dessen bleiben Lkw-Chauffeure bereits in Pannenbuchten auf Autobahnen und so weiter stehen. Das stellt meiner Meinung nach ein wesentlich höheres Sicherheitsrisiko dar, als wenn ein Lkw-Chauffeur seine Pause um bis zu 30 Minuten verschiebt. 

Darum sind wir Freiheitliche der Meinung, es wäre richtig, diese sogenannten geringfügigen Verstöße straffrei zu stellen, auch vor dem Hintergrund, wie beschrieben, dass die jetzige Regelung größere Sicherheitsrisiken darstellt und viele Lkw-Chauffeure finanziell massiv belastet. So wie ausführlich beschrieben, wäre es enorm wichtig, endlich die durch die schlechteste Verkehrsministerin aller Zeiten – momentan hat sie eh mit einer Ministeranklage zu tun – namens Gewessler gestoppten Straßenprojekte wieder aufleben zu lassen. 

Sie, Herr Minister, und diese Bundesregierung tragen die Verantwortung für die Sicherstellung des Neubaus und der Fertigstellung von Autobahnen und Schnellstraßen, die bereits im Bundesstraßengesetz 1971 aufgenommen sind. Es ist uns wichtig, dass die wichtigen Straßenprojekte jetzt umgesetzt werden. (Beifall bei der FPÖ.) 

Aufgrund dessen stellen Bundesrat Bernard Michael und weitere Unterfertigte folgenden Entschließungsantrag: 

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wichtige Straßenbauprojekte jetzt umsetzen“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Innovation, Mobilität, und Infrastruktur, wird aufgefordert die Umsetzung der im Bundesstraßengesetz 1971 genannten Straßenbauprojekte rasch sicherzustellen“


Jetzt komme ich noch zu dem Verkehrsausschuss. Es war so, dass ich als Verkehrsausschussvorsitzender gemeinsam mit Frau Bachmann festgestellt habe, es wird anscheinend kein Experte zur Ausschusssitzung kommen. Natürlich waren wir alle im Ausschuss nicht sehr begeistert, weil es ja schon der Würde des Hauses entsprechen würde, dass Sie als zuständiger Minister schauen, dass Experten aus Ihrem Haus ins Parlament zur Verkehrsausschusssitzung kommen. 

Dann haben wir vereinbart, dass wir in E-Mails zusammenfassend Fragen stellen. Ich habe auch die Fragen an Frau Bachmann geschickt, damit sie diese weiterleitet, und sie hat sie weitergeleitet. Im Endeffekt habe ich dann komischerweise gestern am späteren Nachmittag eine Antwort als Bundesrat – als normaler (allgemeine Heiterkeit) – bekommen; heute in der Früh habe ich sie als Vorsitzender des Verkehrsausschusses bekommen. Der Unterschied liegt in der Frage 13. Die Frage 13, das war meine letzte, hat gelautet: „Warum kam zum heutigen Verkehrsausschuss am 08.04.2025 14 Uhr 30 kein Experte aus dem Ministerium?“ Die Frage war beim ersten Schreiben, das ich gestern am Nachmittag bekommen habe – ich sage jetzt die Namen der Personen wegen des Datenschutzes nicht, denn die können nichts dafür, weil sie ja wenigstens geantwortet haben –, unbeantwortet geblieben. Die Antwort, die heute in der Früh an den Vorsitzenden des Ausschusses gekommen ist, war, dass es sich „aus terminlichen Gründen“ nicht ausgegangen ist. – Ich kann mir nicht vorstellen, dass im ganzen Verkehrsministerium kein Experte aufzutreiben ist, der ins Parlament entsandt wird. (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler [FPÖ/Sbg.].)

Wie gesagt, ich bin ein Mensch, der sagt, okay, das war der erste Fehler des Herrn Verkehrsministers. Ich warte auf die nächsten. Dann werden wir das dementsprechend anders behandeln und werden laut § 33 warten, die Sitzung unterbrechen und abwarten, bis dann irgendeiner von den Experten kommt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.51

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/37.1

TOP3 Unselbständiger Entschließungsantrag: Wichtige Straßenbauprojekte jetzt umsetzen von Michael Bernard

Vizepräsident Michael Wanner: Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Wichtige Straßenbauprojekte jetzt umsetzen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Jakl. Ich erteile es ihr. (Bundesrat Schreuder [Grüne/W]: Jagl!) – Jagl, Entschuldigung.

RN/38

11.51

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Vorsitzender! Werter Herr Bundesminister! Willkommen bei uns im Bundesrat; alles Gute für Ihre neue Aufgabe! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich finde es ja persönlich immer sehr spannend, nach Kollegen Bernard zu sprechen, denn das ist wirklich immer ein wahrer Fundus an Möglichkeiten, auf die man reagieren kann. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.) Wenn ich mir das so angehört habe – Sie haben jetzt wirklich sehr lang über Leidtragende der Kontrollen und so weiter gesprochen –, habe ich das, zusammenfassend gesagt, so verstanden, dass es Ihnen im Prinzip zu viele Kontrollen sind. 

Ich persönlich bin ja froh, dass die zahlreichen Kontrollen zu mehr Verkehrssicherheit in Österreich beitragen. (Bundesrätin Doppler [FPÖ/Sbg.]: Stimmt ja gar nicht!) Ich möchte mich an dieser Stelle auch ausdrücklich bei den Polizistinnen und Polizisten, bei den Zollmitarbeiter:innen bedanken, die uns durch ihre tägliche Arbeit wirklich zu Musterschülern der EU in diesem Bereich machen und vor allem unsere Straßen sicherer machen.

Was nämlich passieren kann, wenn beispielsweise ein Lkw-Fahrer übermüdet ist, möchte ich Ihnen ganz kurz hier zeigen – jetzt habe ich auch einmal so ein Zetterl. (Die Rednerin hält ein Foto von einem schwarzen Autowrack in einem Tunnel in die Höhe.) Das ist bitte kein als Smart verkleideter Škoda; so schaut ein Fahrzeug aus, nachdem ein übermüdeter Lkw-Fahrer das Ende eines Staus übersehen und die Fahrerin in den davor stehenden Lkw hineingedrückt hat. Das ist das Unfallauto einer Freundin von mir aus dem Sommer 2022. Sie hat es da wirklich nur durch wahnsinnig großes Glück lebend heraus geschafft. Ich muss sagen: Jeder einzelne übermüdete Lenker, der durch zahlreiche Kontrollen herausgefischt wird, ist einer dieser Unfälle weniger, ist ein zerstörtes Familienleben weniger, ist einmal traumatisierte Kinder weniger, die stundenlang nicht wissen, was mit ihren Eltern passiert ist.

Gut, worum geht es hier? – Wir haben es schon gehört, es geht um die sechste Änderung des AETR, des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals. Ja, es ist eine reine Formsache, weil in Österreich ja die betreffenden EU-Vorschriften schon gelten. Dennoch zahlt es sich aus, generell darauf zu schauen, was dieses Übereinkommen bewirken soll. Ich zitiere aus einer Studie der European Transport Workers' Federation aus dem Jahr 2021, die beschreibt: 60 Prozent der Fahrerinnen und Fahrer geben an, regelmäßig unter Müdigkeit am Steuer zu leiden, und ein Drittel der Teilnehmenden gibt an, schon einmal bei einer Fahrt eingeschlafen zu sein. Das muss man sich einmal vor Augen halten. Dass dann solche Dinge (das Foto nochmals in die Höhe haltend) daraus resultieren und passieren, kann man sich, glaube ich, leicht vorstellen.

Dieses Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der einheitliche Regelungen für Arbeitszeiten im internationalen Straßenverkehr schafft – es sind immerhin 55 Staaten mit dabei. Er sorgt für Sicherheit von Fahrer:innen vor Übermüdung und erhöht dadurch auch die Verkehrssicherheit – das ist ganz klar – im grenzüberschreitenden Straßenverkehr, insbesondere auch außerhalb der EU, und das eben mit dieser sechsten Änderung in Abstimmung mit dem EU-Recht.

Das klingt alles ganz schön, dennoch gibt es immer noch – und ich sage ausdrücklich: immer noch; Kollege Gfrerer hat es zuerst schon erwähnt, das Übereinkommen stammt aus dem Jahr 1970 – massive Probleme. Solche Regeln nützen nämlich nicht wirklich viel, oder sie nützen nur dann etwas, wenn einheitlich kontrolliert wird und wenn sie durchgesetzt werden. Genau darin liegt ein zentrales Problem. 

Viele der teilnehmenden Vertragsstaaten kontrollieren nämlich nur unzureichend. Es fehlt teilweise an geschultem Kontrollpersonal und an technischer Ausstattung. Das Ergebnis ist, dass viele Lenkerinnen und Lenker tatsächlich regelmäßig die Lenkzeiten überschreiten, und das ohne tatsächliche Konsequenzen. Auch die Sanktionen sind nicht einheitlich geregelt. Ein Verstoß in einem Land kostet beispielsweise 2 000 Euro und kann im Nachbarland schon nur mehr 50 Euro kosten. So schafft man keine Gerechtigkeit, sondern nur Grauzonen und vor allem auch Wettbewerbsverzerrung.

Zum Fahrtenschreiber: Während eben in einigen Staaten, in den EU-Staaten, der Fahrtenschreiber – der Smart Tachograph – Pflicht ist, werden anderswo immer noch analoge Geräte verwendet, die veraltet und leicht manipulierbar sind. (Bundesrat Repolust [FPÖ/Stmk.]: Zehn Jahre gibt es keinen Fahrtenschreiber mehr! Zehn Jahre ...!) Aktuelle Zahlen aus Deutschland zeigen, dass die Fahrtenschreiber in immerhin über 10 Prozent der kontrollierten Fahrzeuge manipuliert sind. Das sind aktuelle Zahlen.

Die Wettbewerbsverzerrung habe ich schon angesprochen. Das ist ein ernstes Problem, da Fahrer:innen aus bestimmten Ländern trotz Vereinbarung deutlich mehr Stunden fahren, als sie sollten, und weniger Ruhezeiten einhalten, was natürlich ihre Arbeitgeber wirtschaftlich begünstigt, aber zur Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit und unserer Sicherheit und Gesundheit führt. 

In vielen teilnehmenden Ländern sind auch die Arbeitsbedingungen generell prekär – schlechte Bezahlung, kein effektiver Arbeitsschutz und eben auch fehlende Kontrolle durch Arbeitsinspektorate. Viele Fahrer:innen aus Drittstaaten sind oft – wir haben es schon gehört – wochenlang unterwegs. Sie schlafen im Lkw, haben kaum Zugang zu sanitären Einrichtungen und leben teilweise unter wirklich extrem belastenden Bedingungen. Österreich als Transitland hat da einerseits eine besondere Verantwortung, andererseits auch die Chance, eine Vorreiterrolle einzunehmen – einerseits durch die Maßnahmen, die gesetzt werden, aber andererseits muss sich Österreich auch aktiv für weitere Verbesserungen bei der UNECE einsetzen.

Die Asfinag ist seit vielen Jahren wirklich bemüht, Standards bezüglich der Arbeitsbedingungen und Sicherheit des Fahrpersonals im internationalen Straßenverkehr zu setzen. Da geht es zum Beispiel um den Ausbau der Rastplätze. Da ist wirklich viel vorangegangen. Sie investiert in den Bau und die Modernisierung von Rastplätzen. Die sind mit zeitgemäßen Einrichtungen ausgestattet, um Fahrer:innen angemessene Ruhe- und Erholungsmöglichkeiten zu bieten. Dass es noch immer zu wenig sind und dass da noch Aufholbedarf besteht, wissen wir. Sie stellt Verkehrsinformationen in Echtzeit dar, die die Routenplanung erleichtern und es Fahrerinnen und Fahrern ermöglichen, auf aktuelle Verkehrsbedingungen besser zu reagieren, was auch zur Reduktion von Stress und Ermüdung beiträgt.

Wir sehen also: Das Übereinkommen des AETR ist ein wichtiger Beitrag für Sicherheit und Fairness im internationalen Verkehr, doch ohne konsequente Umsetzung, moderne Kontrolle und rechtliche Harmonisierung bleibt es zum Teil nur ein guter Vorsatz. 

All das darf aber auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei uns in Österreich tatsächlich noch nicht alles in Ordnung ist, was gute und faire Arbeitsbedingungen angeht. Auch hier gibt es eben, wie gesagt, Verbesserungsbedarf. Ich denke da nur an Buslenkerinnen und Buslenker. Sie sorgen immerhin teilweise rund um die Uhr dafür, dass wir sicher und gut von A nach B kommen, haben aber an Endstationen teilweise nicht einmal Toilettenanlagen. Da sehen wir, dass es auch in Österreich noch Verbesserungsbedarf gibt (Beifall bei den Grünen), weil eben alle Fahrerinnen und Fahrer wirklich den besten Schutz und gute Arbeitsbedingungen verdienen. 

Werter Herr Bundesminister, ich möchte zum Schluss auch noch ganz kurz auf das eingehen, was Sie im Nationalrat zu diesem Tagesordnungspunkt gesagt haben. Ich habe da wirklich aufmerksam zugehört. Sie haben gesagt, dass Sie für die nächste Generation hier stehen. Sie haben gesagt, dass Sie nicht zulassen, dass die Themen Klima und Umwelt gegen wirtschaftlich gesunde Entwicklung ausgespielt werden. Allein, ich muss gestehen, mir fehlt ein bisschen der Glaube, dass Sie die Herausforderungen zukünftiger Generationen wirklich in der notwendigen Schwerpunktsetzung im Blick haben. (Vizepräsident Stotter übernimmt den Vorsitz.)

Wir wissen, dass die Auswirkungen des Klimawandels, der Klimakrise die größte Herausforderung sein werden, vor der unsere Kinder und Enkelkinder jemals in ihrem Leben stehen werden. Und wenn ich dann höre, dass Ihr Mobilitätsbegriff – auch aus dieser Rede – jener ist, dass wir einfach nur möglichst schnell und möglichst effizient von A nach B kommen, dann zweifle ich wie gesagt ein bisschen daran, dass Sie die Herausforderungen nachkommender Generationen wirklich im Blick haben. (Beifall bei den Grünen.)

Wir wissen nämlich auch, dass der Verkehr ein wirklich großer Treiber der Klimakrise ist – und dass dieser Faktor anscheinend nicht einbezogen wird, halte ich für wirklich fatal. 

Noch eines zum Thema Gegeneinanderausspielen: Klimaschutz ist gut für die Wirtschaft. Technologien, die den Klimaschutz unterstützen, sind Wirtschaftstreiber, auch für die lokale Wirtschaft, das wissen wir mittlerweile. Wenn man sich anschaut, was Anbieter von PV-Anlagen in den letzten Jahren für einen Boom erlebt haben, dann kann daran kein Zweifel bestehen. 

In diesem Sinne hoffe ich darauf, dass Sie die tatsächlichen Zukunftsthemen der uns nachfolgenden Generationen tatsächlich im Blick haben werden. Ich vertraue darauf. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.02

Vizepräsident Markus Stotter, BA: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Peter Hanke. Ich erteile es ihm.

RN/39

12.02

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf diesen Punkt als Möglichkeit nehmen, mich bei Ihnen einmal vorzustellen und zu präsentieren. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen allen.

Ich darf vielleicht zu meiner Person kurz ausholen: Ich habe 30 Jahre lang im betrieblichen Bereich der Infrastruktur, wenn man so will, gearbeitet, nämlich bei der Wien Holding. Ich war dort für Logistikfragen zuständig. Ich habe dort einen Konzern mit über 80 Unternehmen aufbauen dürfen und ich habe viel mitgenommen, weiß viel darüber, was es heißt, Infrastruktur zu bespielen und weiterzuentwickeln.

Danach habe ich sieben Jahre lang, bis vor Kurzem, die Freude gehabt, in Wien als Stadt- und Landesrat tätig zu sein, für Wirtschaft, für Finanzen, für Internationales und die Wiener Stadtwerke, wo es ja auch darum geht, zu verstehen, was die nächste Generation braucht, nämlich eine Energiewende und eine Mobilitätswende.

Seit wenigen Wochen darf ich nun hier dieses Amt als Bundesminister innehaben. Es war mir am Anfang von großer Wichtigkeit, zu sagen: Stellen wir diesem Bundesministerium den Buchstaben I an die erste Stelle: Innovation! Innovation ist das Gebot der Stunde. Sie und wir alle wissen, wie wichtig es sein wird, für diese nächste Generation alles zu tun, damit das Thema Wirtschaft funktioniert. Es kann nur funktionieren, wenn die angewandte Forschung mit der Industrie ganz intensiv gemeinsame Sache macht.

Deshalb sehe ich meine Aufgabe sehr massiv darin, als Standortminister dafür zu sorgen, dass wir jetzt kurzfristig eine Möglichkeit finden, die Wirtschaft zu stimulieren, aber nachhaltig über Jahre, für die nächsten 50 bis 70 Jahre, mit unseren Infrastrukturentscheidungen alles dafür zu tun, damit wir unseren Wohlstand, den Sie und wir uns alle erarbeitet haben, auch in Zukunft halten dürfen.

Mobilität sehe ich einfach so, dass es um eine Mobilitätswende geht. Es geht uns natürlich immer um Klimaneutralität, das ist ja selbstverständlich, und ich stehe zu diesem Thema 2040. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].) Wir werden alles tun, damit wir Klimaneutralität und Wirtschaft gemeinsam denken, aber nicht polarisieren. 

Mir ist es wichtig, dass wichtige Projekte, die schon in der Pipeline sind, auch umgesetzt werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].) Wir haben ein klares Regierungsprogramm dazu abgegeben.

Natürlich ist die Schiene ein ganz großes Anliegen. Es ist mir aber auch ein Anliegen, dass wir möglichst effizient, klimaschonend und vernünftig von A nach B kommen müssen. Dazu, glaube ich, darf man auch stehen, und es muss unsere Bemühung sein, das zu erreichen. (Bundesrat Schreuder [Grüne/W]: ... klimaschonend!)

Und Infrastruktur, das I als dritter Buchstabe in BMIMI, dem Kürzel meines Ministeriums, ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig, weil wir wissen, dass wir ja im Bereich der Infrastruktur einen hohen Standard haben. Wir müssen nicht so tun, als würden wir irgendwo beginnen müssen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].) Wir müssen nur die richtigen Entscheidungen treffen, um klarzumachen, dass wir es eben ernst nehmen mit der nächsten Generation.

Und ja, ich habe ein sehr gutes Ministerium mit vielen Experten übernehmen dürfen (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler [FPÖ/Sbg.]), aber ja, wir haben manchmal auch noch Luft nach oben. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Doppler [FPÖ/Sbg.].) Ich werde mich bemühen, in dem Bereich auch gemeinsam mit Ihnen alles zu unternehmen, um auch hier ordentlich aufzutreten. 

In diesem Sinne freue ich mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und wünsche uns allen für die nächsten Jahre alles, alles Gute. Gemeinsam werden wir das sicher schaffen! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

12.07

Vizepräsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank! Ich begrüße recht herzlich unseren Vizekanzler und Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Andreas Babler im Plenum. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

RN/40

Abstimmung

RN/40.1

Vizepräsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zur erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/40.2

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Wichtige Straßenbauprojekte jetzt umsetzen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt. (Bundesrätin Doppler [FPÖ/Sbg.]: Grimling hat auch aufgezeigt! Und der Michi Wanner hat aufgezeigt! – Ruf bei der FPÖ: Dort drüben haben auch welche aufgezeigt! – Bundesrätin Doppler [FPÖ/Sbg.]: Zwei rote Stimmen haben wir!) – Wird so protokolliert. (Bundesrätin Doppler [FPÖ/Sbg.]: Danke! – Ruf bei der ÖVP: Aber es ist immer noch die Minderheit!)