RN/72

15.35

Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Bundesrät:innen! Ich freue mich wirklich sehr, dass ich heute hier sein darf. Ich werde noch darauf zu sprechen kommen, dass es zeitlich – vielleicht auch im Sinne Ihrer Kollegen von der FPÖ – da eine klitzekleine Schwierigkeit gegeben hat.

Es ist mir aber eine große Ehre, hier sein zu können, weil ich ja das letzte Mal aufgrund meiner Reise in die Ukraine nicht hier sein konnte – deshalb freue ich mich – und weil es mir auch Gelegenheit gibt, über die wichtigen, sehr starken Akzente der österreichischen Außen-, Sicherheits- und auch Europapolitik zu sprechen. Ich glaube, das ist auch das, was die Menschen sich jetzt erwarten. Die merken, es wird alles immer unsicherer, verlässliche Partner brechen weg. Die Frage ist: Welche Antworten liefert die Regierung, die die Österreicherinnen und Österreicher schützen, die wirtschaftliche Stabilität, aber auch Ordnung und Sicherheit auf Basis einer regelbasierten Weltordnung sichern? Dazu gebe ich sehr gerne Antwort.

Beim Durchlesen der Anfrage, aber auch jetzt beim Anhören Ihrer Rede ist mir, wenn Sie mir das erlauben, ein wenig der Gedanke gekommen: Warum auch sachlich, wenn es persönlich sein kann? (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].) Jeder und jede in der Politik muss diese Frage des eigenen persönlichen Stils und vielleicht der Grenzen dessen, was noch ein erträglicher Geschmack ist, selber beantworten. Ich möchte aber an dieser Stelle schon sagen, dass ich die Unterstellungen von Verfassungsbruch, Neutralitätsbruch, Käuflichkeit, die schon im Titel geäußert sind, auf das Entschiedenste zurückweise. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

Wir haben uns als Bundesregierung bei unserer dieswöchigen Klausur – darum passt das ja auch sehr gut – sehr intensiv dem Thema Außen- und Sicherheitspolitik, ja, und auch Verteidigungspolitik gewidmet. Wie ich schon gesagt habe: Ich glaube, das ist auch das, was die Menschen gerade interessiert. Wenn man sich umhört, hat man den Eindruck, die Welt scheint aus den Fugen geraten zu sein, und jeder möchte wissen: Wie ist jetzt die Reaktion darauf? Wie können wir wieder zu Frieden, zu Ordnung und Sicherheit, ja, und auch zu Wohlstand zurückkommen? Das beschäftigt natürlich die Menschen in Österreich auch ganz besonders. Wie können wir damit umgehen in einer Zeit, in der verlässliche Partner wegbrechen?

Ich bin überzeugt davon, dass es meine Aufgabe ist, gerade auch als Außenministerin, dass ich da eine Perspektive mit klaren Grundsätzen zeige, wie wir den Schutz der Österreicherinnen und Österreicher in einem starken Europa wirtschaftlich, aber auch sicherheitstechnisch in der Zukunft gewährleisten können. Erlauben Sie mir, zu sagen, dass ich glaube, dass es eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, für diesen Schutz und die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher zu sorgen.

Ich möchte ganz kurz auch auf die wirtschaftliche Situation zu sprechen kommen. Sie haben die Schulden ja auch angesprochen – das ist eine schwierige Situation, keine Frage. Wie Sie aber auch ganz genau wissen, waren die NEOS bei den Beschlüssen der letzten Gesetzgebungsperiode, die zu diesem grassierenden Budgetloch geführt haben, am wenigsten dabei, anders als bedauerlicherweise die Fraktion der Freiheitlichen Partei Österreichs. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

So ist es. Wir übernehmen jetzt Verantwortung, das wieder geradezubiegen. (Beifall der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

Was man aber schon auch sehen muss, ist die gesamtwirtschaftliche Situation, die schwierig ist (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist jetzt aber ...!), und jetzt kommen die Handelsstreitigkeiten, dieser Handelskrieg, dazu. Da frage ich mich auch: Welche Antwort erwarten sich da die Österreicherinnen und Österreicher? – Doch eine starke Antwort, die wir nur gemeinsam in Europa geben können. Wie soll es sich für ein kleines, auch neutrales Land wie Österreich in einer Welt, in der manche Länder glauben, dass man nicht mehr am Verhandlungstisch auf Augenhöhe miteinander zu Lösungen kommt, sondern dass man nur noch wirtschaftliche Stärke als Erpressungsmittel und militärische Stärke einsetzt, um seine Interessen durchzusetzen, ausgehen, seine Interessen zu wahren? – Doch nur gemeinsam, in einem gemeinsamen, starken Europa. 

Da können wir auch stolz auf unsere wirtschaftliche Stärke sein, übrigens auch, was die sowohl kraftvolle als auch besonnene Reaktion der letzten Tage betrifft. Man hat gesehen, sie hat gewirkt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätinnen Arpa [SPÖ/Ktn.] und Sumah-Vospernik [NEOS/W].) Der Rückzieher von Donald Trump zeigt ganz klar, dass die Reaktion der Europäischen Union richtig war. 

Ich glaube insgesamt – ich habe das auch gestern am Abend ausgeführt –, es ist eine Lose-lose-Situation. Ich glaube, wir sollten zu regelbasiertem Handel, auch zu Freihandel wieder zurückkehren und nicht zu solch einer Welt, in der man einander mit Zöllen erpresst.

Noch eine ganz konkrete Anmerkung, vielleicht ganz allgemein, zu den Bedrohungsszenarien: Ich meine, man muss sich ja Sicherheitsstrategie, Bedrohungsbild et cetera anschauen und durchlesen. Wir haben uns auch in der Klausur damit beschäftigt, auch mit Expertinnen und Experten. Wir – unsere Gesellschaften, unsere Demokratien – werden auf mannigfaltige Weise bedroht – ja, auch mittels militärischer Androhung von Gewalt, gerade auch von Russland gegenüber ganz Europa, by the way; es betrifft ja nicht nur die Ukraine. Das ist aber ein kleiner Teil verglichen mit dem ganz großen Teil an hybriden Bedrohungen, denen Demokratien und auch unser Land mittlerweile gegenüberstehen – das sind Cyberattacken, das sind Desinformationskampagnen. Da läuft sehr viel, was uns destabilisieren soll, unsere Ordnung gefährden soll und auch unsere Stärke in der Einigkeit gefährden soll. 

Da frage ich mich schon, angesichts dessen – wir wissen, man kann natürlich den Kopf in den Sand stecken und sagen: Es ist nichts, es ist nichts!; ich glaube nicht, dass das die richtige Taktik ist –, angesichts dieser Bedrohungslage, wie man zum Schluss kommen kann, dass da Neutralität alleine schützt. Nur eine aktive, tatkräftige Regierung und auch die aktive Mitarbeit in einem gemeinsamen Europa mit Entschlossenheit bieten den richtigen Schutz. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

Vielleicht auch noch ein Wort zum Verfassungsbruch: Ich bitte Sie – ich wollte es mitnehmen –, sich ganz genau den Artikel 23j der österreichischen Bundesverfassung durchzulesen. Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union sind wir auch der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik voll beigetreten. Das bedeutet auch, dass wir aktiv, als verlässlicher Partner seit vielen Jahren daran mitarbeiten, dass wir gemeinsam eine Architektur schaffen, wie wir Europa, die Europäerinnen und Europäer schützen können, auch in Richtung einer Verteidigungsunion. Anstatt das irgendwie schlechtzureden, sollten wir stolz sein auf das, was wir machen. 

Wir sollten stolz sein auf das, was wir machen – auch im Rahmen der europäischen Missionen. Ich war letzte Woche in Bosnien und habe dort auch die Truppe, das österreichische Kontingent von Eufor Althea besuchen können. Soldatinnen wie Soldaten – hoch spezialisiert, hochprofessionell – leisten dort seit vielen Jahren einen verlässlichen Beitrag zur Friedenssicherung am Westbalkan und zur Sicherstellung der Ordnung und Stabilität. Das ist es, was wir brauchen, gerade in unserer Nachbarschaft, vor allem mit den Erfahrungen, die auch mich als jungen Menschen damals extrem bedrückt haben, was es bedeutet, Krieg in der unmittelbaren Nachbarschaft zu haben. Ich glaube, anstatt das schlechtzureden, können wir stolz sein auf das, was wir machen. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

Diplomatie und auch Multilateralismus – also sozusagen auf der Ebene eines Verhandlungstisches mit vielen Staaten – ist immer die erste Verteidigungslinie. Wir sind auch da stolz auf das, was wir bis jetzt geleistet haben und was wir in Zukunft noch leisten werden. Wir nehmen sehr aktiv an dieser multilateralen Weltordnung teil, gerade auch im Rahmen der Vereinten Nationen. Ich freue mich, dass wir auch die Kandidatur als nicht ständiges Mitglied im Sicherheitsrat gestartet haben, weil wir als kleines Land ein verlässlicher Partner sind für alle, die sagen: Wir brauchen Regeln, wir brauchen Ordnung, wir wollen, dass wir uns das am Verhandlungstisch ausmachen und letztlich auch zu dem stehen, was uns ausmacht, laut der Charta der Vereinten Nationen, nämlich letztlich auf Basis der Menschenrechte, der Menschenwürde in Frieden und Freiheit miteinander zu leben. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

Das ist viel Arbeit, das ist auch jetzt nicht leicht, aber wir wollen dort aktiv mitarbeiten. Das sage ich auch im Namen der stolzen Amtssitzstadt Wien, weil ich glaube, dass uns das in unserer Rolle in der Welt und übrigens auch wirtschaftlich enorm stärkt – wenn ich sozusagen an die Umwegrentabilität des Amtssitzes, vor allem auch der Vereinten Nationen, denke. Über das und alle diese Themen tagt derzeit auch der Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik, dem ich vorstehe – ich habe die Sitzung unterbrochen, ich werde zurückkehren. Es sind dort Kolleg:innen – auch von der Fraktion der FPÖ – aus ganz Österreich gekommen. Ich finde das großartig. Das ist ein beratendes Gremium der Bundesregierung, gerade auch was die Kandidatur angeht, und deshalb freue ich mich auch, das hier sagen zu können: Das muss ein gesamtstaatliches Anliegen sein. Das ist nämlich kompetitiv; wir haben mit Portugal und Deutschland zwei Mitbewerber, und ich freue mich, wenn Sie dann auch einen aktiven Beitrag dazu leisten. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

Vielleicht noch etwas ganz zum Schluss, weil es immer wieder angesprochen wird: der Umgang mit humanitärer Hilfe, mit Entwicklungszusammenarbeit. Auch da kann Österreich stolz sein auf das, was es leistet. Wir gehen redlich und auch sorgsam mit Steuergeld um. (Bundesrätin Doppler [FPÖ/Sbg.]: Pah!) Wo, in welchen Bereichen machen wir das? – Vor allem in den Bereichen, in denen es darum geht, irreguläre, illegale Migration zu bekämpfen. (Bundesrätin Doppler [FPÖ/Sbg.]: Ja, wann fangt ihr an?) Weil Sie zum Beispiel die Syrienhilfe angesprochen haben – und die Syrienhilfe unter Außenministerin Karin Kneissl war ein wesentlich größerer Anteil am gesamten Budget, als es jene unter meinem Vorgänger war; die Summe, die Sie genannt haben, bezieht sich ja auch auf die ganze letzte Periode seit der letzten Geberkonferenz –: Diese Mittel gehen direkt vor Ort dorthin, wo es darum geht, humanitär sicherzustellen, dass sich Menschen nicht auf den Weg machen, nach Europa zu kommen. Ich glaube, wir sind den Österreicherinnen und Österreichern schuldig, dass wir Lösungen bieten – mit der Hilfe vor Ort – und Migration auch dort stoppen, wo sie entsteht. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

Ich komme nun zur Beantwortung Ihrer Fragen. 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Wie eine Position im Direktorium der Europäischen Investitionsbank besetzt wird, steht in den Statuten der EIB. Es wird auf Nominierung des Verwaltungsrats das Direktorium vom Rat der Gouverneure bestellt. Mitglied im Rat der Gouverneure ist der österreichische Finanzminister. Ich bitte, weitere Fragen an den österreichischen Bundesminister für Finanzen zu richten. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].)

Zur Frage 4:

Das Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 wurde von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst ausgearbeitet und am 19. März präsentiert. Alle Mitgliedstaaten hatten im Vorfeld Gelegenheit, ihre Anliegen und Prioritäten zu kommunizieren. Österreich hat nach interministerieller Abstimmung folgende Punkte an die EU übermittelt: 

Die Mitgliedstaaten sollen sich bei ihren Investitionen in Verteidigung verstärkt koordinieren und gemeinsam beschaffen, um Synergien zu nutzen, denn dann ist es auch billiger. 

Um die rasche Beschaffung von fehlenden Verteidigungskapazitäten sicherzustellen, sollen bürokratische Hürden beseitigt und die Abläufe beschleunigt werden. 

Die Rolle – ich glaube, das ist für Österreich ganz wichtig – besonders von KMU als Motoren für Wachstum und Innovation sollte angemessen berücksichtigt werden. 

Europäische Beschaffungsprojekte sollten vorrangig in den Bereichen Luftverteidigung, Cyberresilienz und weltraumgestützte Fähigkeiten umgesetzt werden. 

Bei der Zusammenarbeit zwischen der europäischen und der ukrainischen Verteidigungsindustrie ist der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten zu achten. 

Österreich unterstützt die Zielsetzungen des Weißbuchs. Wir wollen die Vorteile, die sich durch Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ergeben, für unsere eigene Verteidigungsfähigkeit so gut wie möglich nutzen. Ich möchte anmerken: Die Neutralität umfasst auch die umfassende Landesverteidigung. Wir wissen, dass wir da Aufholbedarf haben. Wir müssen unsere Verteidigungsfähigkeit in militärischer, aber auch geistiger und wirtschaftlicher Hinsicht stärken. Das Weißbuch enthält eine Vielzahl von Vorschlägen, die nun erst von der EU konkretisiert werden. Selbstverständlich wird jede Maßnahme auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung geprüft. 

Zur Frage 5: 

Die Federführung bei Rüstungsangelegenheiten im EU-Rahmen liegt beim BMLV. Nur gemeinsam und durch die aktive Beteiligung an der europäischen Zusammenarbeit können wir den Schutz unserer Souveränität und Bevölkerung garantieren. Wir unterstützen daher die EU-Initiativen zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie und Verteidigungsbereitschaft im Einklang mit unserer Verfassung. Ansonsten, wenn Sie Aktivitäten wie Eufor ansprechen, habe ich auch in meinen einleitenden Bemerkungen darauf hingewiesen, dass es diese Missionen ja auch auf europäischer Ebene gibt und wir auch stolz sind, dass wir daran teilnehmen. 

Zur Frage 6:

Vielleicht zunächst zum Begriff Kriegswirtschaft, den ich ablehne und auch für übertrieben erachte. Es geht um die Herstellung der Verteidigungsfähigkeit – und die ist schon wichtig, auch angesichts der schwindenden Verlässlichkeit in Bezug auf den Schutzschirm der USA. Wir müssen uns um unsere eigenen Angelegenheiten und den Schutz der Menschen in Europa selber kümmern. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

Österreich hat sich mit dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 1995 zur vollen Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, verpflichtet – wie schon angesprochen, Artikel 23j B-VG. Die Europäische Union ist und bleibt eine Friedensunion. Indem wir die Verteidigungsbereitschaft stärken, sichern wir Frieden angesichts der Bedrohungslagen ab. Wir sichern den Wohlstand und damit die Sicherheit auch in Europa und Österreich. 

Und wie gesagt, mit Kriegswirtschaft hat das gar nichts zu tun, sondern mit der Stärkung unserer Autonomie. 

Zur Frage 7: 

Österreich unterstützt gemeinsam mit allen EU-Partnern die EU-Integration der Ukraine unter Einhaltung eines leistungsbasierten Ansatzes. Ein beschleunigtes Verfahren – und das ist mir auch angesichts unserer Rolle, die wir am Westbalkan haben, und der Partnerschaft gegenüber den Westbalkanstaaten wichtig, zu betonen – ist in den Verträgen nicht vorgesehen, und es gibt von uns jetzt keine beitrittsspezifischen finanziellen Aktivitäten. Es gibt ein Programm, in dem wir Studierende aus der Ukraine im Rahmen von Onlinekursen der Donau-Uni Krems im europarechtlichen Erfassen oder Erlernen des Acquis unterstützen.

Zu den Fragen 8 und 9: 

Als Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten ist es meine Aufgabe, Österreich auch auf europäischer und internationaler Ebene zu vertreten. Seit meinem Amtsantritt habe ich folgende Reisen unternommen: 

Am 6. März bin ich nach Brüssel gereist und hatte meinen Antrittsbesuch bei der Hohen Vertreterin und gleichzeitig Vizepräsidentin Kaja Kallas. 

Von 13. März bis 15. März bin ich in die Ukraine gereist und hatte meinen Antrittsbesuch beim ukrainischen Außenminister, beim ukrainischen Premierminister und auch beim ukrainischen Präsidenten.

Von 16. bis 17. März bin ich nach Brüssel gereist und habe am Rat für Auswärtige Angelegenheiten in Brüssel teilgenommen.

Von 23. bis 25. März bin ich nach New York gereist, habe dort vor dem Sicherheitsrat auch zur starken Rolle Österreichs bei den friedenssichernden Missionen gesprochen. – Im Übrigen, ich war selber überrascht: Seit 1960 haben 100 000 Österreicherinnen und Österreicher bei Friedensmissionen weltweit mitgemacht. Ich finde, wir können wirklich stolz sein auf das, was wir da geleistet haben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

Ich habe dazu im Sicherheitsrat gesprochen, hatte meinen Antrittsbesuch beim UNO-Generalsekretär António Guterres und habe auch wie gesagt Österreichs Kandidatur zum Sicherheitsrat offiziell gestartet. 

Am 1. April hatte ich meine Dienstreise, meinen ersten Nachbarschaftsbesuch, wie es sich gehört, in der Schweiz, war bei Bundesrat Ignazio Cassis. 

Von 3. bis 4. März war ich in Bosnien und Herzegowina, hatte meinen Antrittsbesuch beim bosnischen Außenminister Konaković und habe wie gesagt die Eufor-Truppe und das österreichische Kontingent Althea besucht.

Bei allen Reisen wurde ich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus meinem Kabinett sowie leitenden Beamtinnen und Beamten aus meinem Haus begleitet. Auf den Reisen in die Ukraine und Bosnien und Herzegowina waren auch vier beziehungsweise drei Medienvertreter Teil der Delegation. Die detaillierten Kosten kann ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen, weil es noch nicht abgerechnet ist. Das reiche ich gerne nach.

Zur Frage 10: 

Bei humanitären Krisen- und Katastrophenfällen im Ausland kann die Bundesregierung Mittel aus dem Auslandskatastrophenfonds für Maßnahmen der humanitären Hilfe zur Verfügung stellen. Über die Verwendung der Mittel entscheidet in jedem einzelnen Fall die Bundesregierung. Die Abwicklung erfolgt im Wege der ADA, der Austrian Development Agency. 

Um als Empfänger von diesen humanitären Mitteln der ADA infrage zu kommen, müssen österreichische NGOs bei der ADA auch akkreditiert sein und sich bei der öffentlichen Ausschreibung auch mit geeigneten Projekten qualifizieren.

Zur Frage 11: 

Ich bitte Sie um Verständnis. Gegenwärtig finden Budgetverhandlungen statt. Diese betreffen auch den Auslandskatastrophenfonds, sie betreffen auch mein Haus. Daher kann ich zur Dotierung des AKF gegenwärtig noch keine Aussage treffen.

Zur Frage 12: 

Im Jahr 2025 sind bis dato folgende Auszahlungen an die Ukraine angekündigt worden: 

Es ist mir wichtig, das präzise zu sagen, weil aufgrund dessen, dass wir noch kein Budget haben, derzeit keine Verträge mit der ADA abgeschlossen werden. Bestehende Verträge werden abgewickelt. Da geht es um eine Ankündigung, und sobald ein Budget beschlossen ist, können wir auch in die Vertragsgestaltung gehen. 

Es geht da um 2 Millionen Euro an das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen, das World Food Programme, für die Initiative Grain from Ukraine und um 5 Millionen Euro auch an das World Food Programme für humanitäre Entminung in der Ukraine. 

Lassen Sie mich vielleicht auch dazu noch etwas sagen: Die Weizen- oder Getreideexporte der Ukraine sind wesentlich für die Ernährung des Nahen Ostens und Afrikas. Wenn diese aufgrund der kriegerischen Handlungen ausfallen, führt das zu Hungerkatastrophen und damit zu einem enormen Migrationsdruck. Deshalb ist es unser Bestreben, sicherzustellen, dass wir diese Migration nicht erst haben, und sicherzustellen, dass diese Getreidelieferungen ankommen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

Zur Frage 13: 

Es erfolgen keine direkten Zahlungen, sondern die Abwicklung erfolgt im Wege der Projektpartner.

Zur Frage 14: 

Der Projektpartner ist das World Food Programme der Vereinten Nationen, also der UNO.

Zur Frage 15: 

Dabei handelt es sich um eine ukrainische Initiative, die in Kooperation mit dem World Food Programme zur Verhinderung von Hungersnöten insbesondere im Nahen Osten und in afrikanischen Ländern beitragen soll. Das World Food Programme macht Ausschreibungen für Unternehmen im Wege des Projekts. 

Über die Verwendung der Mittel aus dem AKF entscheidet in jedem Fall, wie schon gesagt, die Bundesregierung. Zusätzliche Mittel stammen aus dem ADA-Budget. 

Insgesamt hat Österreich seit 2022 an das World Food Programme für Grain from Ukraine Beiträge in Höhe von 9,6 Millionen Euro geleistet. Die Mittel dazu stammen aus dem AKF, aus Mitteln der ADA und aus der strategischen Partnerschaft des Bundesministeriums für Landwirtschaft mit dem World Food Programme. 

Budgetwirksam werden im Jahr 2025 2 Millionen Euro.

Zur Frage 16: 

Die Entscheidung über die Verteilung des Getreides liegt beim World Food Programme auf Grundlage des humanitären Bedarfs. Das World Food Programme kauft das Getreide an und organisiert dann Transport sowie Transportkosten. 

Ich habe mir das aber für Sie angeschaut, wenn Sie das interessiert: In der Vergangenheit waren das Länder wie Äthiopien, Somalia, Nigeria, Jemen und Afghanistan beispielsweise.

Zu den Fragen 17 bis 22:

Nein. Alle diese Fragen kann ich mit Nein beantworten.

Zur Frage 23: 

Die ADA schließt mit den Projektpartnern entsprechende Verträge ab. Damit sind die Projektpartner im Wege der Verträge der ADA rechenschaftspflichtig und im Falle von Verstößen auch schadenersatzpflichtig.

Zur Frage 24: 

Nein.

Zur Frage 25: 

Bei meinem Besuch in der Ukraine im März 2025 wurden politische Fragen rund um die Frage eines hoffentlich dauerhaften Friedens, eines gerechten, umfassenden und dauerhaften Friedens in der Ukraine diskutiert sowie auch politische Fragen des Wiederaufbaus. Es kam dabei weder zum Abschluss bilateraler Abkommen noch zur Unterzeichnung von Vereinbarungen beziehungsweise Absichtserklärungen.

Zur Frage 26: 

Siehe Beantwortung zur Frage 8.

Zur Frage 27: 

Aus Sicherheitsgründen kann ich dazu keine Angaben machen.

Zur Frage 28: 

Meine Reise in die Ukraine wurde von keiner Wirtschaftsdelegation begleitet.

Zur Frage 29: 

Mit Wirksamkeit ab 3. Februar 2025 wurde die Sektionsleiterin der Sektion III im BMEIA interimistisch mit der Funktion der Sonderbeauftragten für den Ukraine-Wiederaufbau betraut. Der/die neue Ukraine-Regierungskoordinator oder -koordinatorin soll, wie auch im Regierungsprogramm festgehalten, alsbald bestellt werden. 

Die bislang geschaffene Struktur – das ist ein Point of Contact – ist eine zentrale Plattform für alle Aktivitäten sowie interministerielle Kontaktstelle für den Ukraine-Wiederaufbau. Die ist angesiedelt in der Sektion III im BMEIA und die bleibt auch bestehen. 

Ich möchte an dieser Stelle auch sagen: Das sind drei Mitarbeiter:innen, und die leisten großartige Arbeit der Vernetzung der unterschiedlichen Institutionen in Österreich. Sie sind sehr engagiert, sehr committed und sie verstehen auch, welche wirtschaftlichen Chancen für uns auch in dem Wiederaufbau liegen. 

Die bestehenden Arbeitsstrukturen, also auch eben dieser Point of Contact und die Fachabteilungen, bleiben erhalten und werden den Ukraine-Wiederaufbau-Koordinator unterstützen. Der Ukraine-Wiederaufbau-Koordinator fungiert nicht nur als Scharnier zwischen der Wirtschaft und der Politik und als Bindeglied zwischen Wien, Brüssel, der EU – es findet dann auch eine Konferenz in Rom statt – und Kiew, sondern soll auch wirklich erster Ansprechpartner für alle beteiligten Akteure oder auch interessierte KMUs sowie auch Industriebetriebe werden. Ein konkretes Aufgabenportfolio ist derzeit in meinem Haus auch in Erarbeitung. Diese Position fällt nicht unter das Ausschreibungsgesetz.

Zur Frage 30: 

Im Jahr 2025. 

a: Die 5 Millionen Euro stammen aus dem AKF. 

b: Siehe Antwort zur Frage 23.

Zur Frage 31: 

Nein.

Zur Frage 32: 

Bestehende vertragliche Verpflichtungen werden abgewickelt, und zu weiteren siehe Beantwortung zur Frage 12.

Zur Frage 33: 

Gegenüber der albanischen Regierung wurde festgehalten, dass Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft in Österreich nicht als ausländische Botschafter akkreditiert werden.

Zur Frage 34: 

Nein, das ist mir nicht bekannt.

Zur Frage 35: 

Prof. Velaj hat die österreichische Staatsbürgerschaft vor Erteilung des Agréments durch den Herrn Bundespräsidenten zurückgelegt. Ebenso hat er zuvor seine gewerblichen Tätigkeiten eingestellt.

Zur Frage 36: 

Nach der Agrémenterteilung an Professor Velaj besteht kein Anlass für weitere Schritte.

Zu den Fragen 37 und 38: 

Die Forcierung der Haft in der Heimat ist übrigens Teil des Regierungsprogramms, das werden wir machen. 

Wir sind laufend mit der Bundesministerin für Justiz in Kontakt. Der Großteil des Auslieferungs- und Überstellungsverkehrs findet auf Basis von multilateralen Abkommen statt. Das sind Europaratsabkommen, und die sind grundsätzlich auch für Nicht-Europarats-Staaten offen. Zusätzlich gibt es einige bilaterale Abkommen und mit allen Staaten eine prinzipielle Verpflichtung zur Kooperation.

Zur Frage 39: 

Mit jenen Drittstaaten, mit denen kein bilaterales Auslieferungs- und Überstellungsabkommen besteht und die nicht Mitglied des Europaratsabkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen sind, erfolgen auf Grundlage des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes auf diplomatischem Wege und/oder im Interpolverkehr auf Einzelfallbasis Rechtshilfeersuchen für die Durchführung von Auslieferungen und Überstellungen. In der Regel wird solchen österreichischen Rechtshilfeersuchen auch entsprochen.

Zu den Fragen 40 und 41: 

Nein, es werden keine Gelder an Länder direkt ausbezahlt. Es werden Projekte in den Ländern und Nachbarstaaten mit internationalen Organisationen und NGOs umgesetzt, um den Menschen vor Ort zu helfen und Perspektiven zu bieten und so einen Beitrag zur Eindämmung des Migrationsdrucks zu leisten.

Zur Frage 42: 

Die Budgetverhandlungen sind derzeit im Gange. Es ist völlig klar, dass es in allen Ressorts Einsparungen geben muss.

Zur Frage 43: 

Da die Erstellung eines neuen Budgets aktuell noch nicht abgeschlossen ist, kann ich keine konkreten Maßnahmen im Detail nennen.

Zur Frage 44: 

Mit dem heutigen Tag beschäftigt mein Kabinett zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Support beziehungsweise als Fahrer. In Kabinetten ist immer eine gewisse Fluktuation gegeben, das ist gerade auch zu Beginn der Amtsausübung sehr stark der Fall gewesen. Der heutige Personalstand entspricht aller Voraussicht nach auch der endgültigen Größe. Die aktuellen Personalausgaben belaufen sich auf 149 794,82 Euro pro Monat.

Zur Frage 45: 

Mit dem heutigen Tage beschäftigt das Büro des Staatssekretärs fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie drei Personen im Support beziehungsweise als Fahrer. In Kabinetten ist immer eine gewisse Fluktuation gegeben. Der heutige Personalstand entspricht aller Voraussicht nach der endgültigen Größe. Die aktuellen Personalausgaben belaufen sich auf 63 865,89 Euro pro Monat.

Zur Frage 46:

Da mein Vorgänger keine Veranstaltungen mehr geplant hatte, gibt es auch keine Stornokosten.

Zur Frage 47: 

Im Wege der Projektpartner. 

Es kann ausgeschlossen werden, dass die Gelder zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten oder Ähnlichem verwendet werden, da es intensive Überprüfungsprozesse gibt. Ein Verstoß würde zu einem Vertragsbruch führen: Siehe beispielsweise auch den Überprüfungsprozess nach dem Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023.

Zur Frage 48: 

Die Projekte werden im Wege der ADA abgewickelt. Die Gelder werden an die Projektpartner überwiesen. Seitens des BMEIA und der ADA werden keine Barmittel übergeben.

Zur Frage 49: 

Auch da: Bestehende vertragliche Verpflichtungen werden abgewickelt. Das Budget ist derzeit in Verhandlung. Die Projekte, die im Wege der ADA abgewickelt werden, unterliegen internen Kontrollmechanismen sowie der Gebarungskontrolle des Rechnungshofes.

Zur Frage 50: 

Die Projekte werden im Wege der ADA abgewickelt. Die Gelder werden an die Projektpartner überwiesen, die Gelder werden nicht in bar übergeben.

Zur Frage 51:

Bestehende vertragliche Verpflichtungen werden abgewickelt. Derzeit werden keine Gelder zugesagt.

Zur Frage 52:

Seit 2021 besteht ein Memorandum of Understanding zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, auch bezüglich der Rohstoffe. Und das basiert auf dem globalen Aktionsplan der EU zur Reduzierung der Abhängigkeit von China.

Zur Frage 53:

Es gibt keine direkten wirtschaftlichen Gegengeschäfte für versprochene beziehungsweise bereits geleistete Hilfsgelder mit der Ukraine. Gleichzeitig ist jedoch klar, dass insbesondere beim Wiederaufbau der Ukraine jene Länder, welche die Ukraine solidarisch unterstützen, bevorzugt eingeladen werden. Österreich war bis zum Kriegsausbruch einer der größten Auslandsinvestoren. Es sind immer noch 200 Unternehmer vor Ort. Die leisten dort auch wirklich Enormes zur Sicherung von Stabilität, Chancen und Arbeitsplätzen. Und wir werden unser wirtschaftliches Engagement auch in der Zukunft einsetzen.

Ich möchte eines noch anmerken: Gerade durch die niederschwellige Unterstützung, auch auf Gemeindeebene, auch auf Ebene der freiwilligen Feuerwehren mit alten Gerätschaften und Fahrzeugen besteht in vielen Regionen der Ukraine ein ausgezeichneter bilateraler Kontakt. Ich lade Sie wirklich herzlich dazu ein. Wir hoffen alle auf Frieden, auf einen gerechten, auf einen umfassenden und auf einen dauerhaften Frieden. Wir haben eine geschichtliche Verbundenheit. Wenn ich mich nicht sehr irre, sind zwei Wappen der Ukraine auch in diesem Saal aufzufinden.

Wir haben da auch enorme wirtschaftliche Chancen, wenn wir sie richtig nutzen, um Wohlstand und Arbeitsplätze und auch soziale Sicherheit in Österreich zu gewährleisten. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

16.05

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön für die Beantwortung.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Pröller. Ich erteile es ihm.