RN/31

11.19

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe jetzt noch einmal hier, weil mir dieser Tagesordnungspunkt – wie Sie gemerkt haben – sehr wichtig ist. Ich möchte mich für die wertschätzenden Beiträge bedanken – bis auf jene der Kolleginnen Theuermann und Doppler natürlich –, und dafür, dass wir hier darüber reden; mir ist es aber auch wichtig, ein paar Dinge richtigzustellen und noch einmal anzumerken.

Ich fange von hinten an: Danke, Kollegin Miesenberger, für die Ausführlichkeit, aber ich muss schon sagen, Asylanträge und Asylgewährung sind zwei verschiedene Dinge. Man kann nicht aus der Anzahl der Asylanträge, bei denen ja in erster Linie auch die Zuständigkeit Österreichs geprüft wird, Rückschlüsse auf die tatsächlichen Asylgewährungen ziehen, auf die Menschen, die dann dableiben. Da würde ich schon sagen: Gleiches mit Gleichem (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Vergleichen!) – anschauen, ja genau.

Was ich jetzt auch überhaupt nicht gar verstanden habe, das war der Hinweis auf die Jugendkriminalität: Was hat Familiennachzug mit Jugendkriminalität zu tun? (Widerspruch bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Ich glaube, das brauchen wir nicht weiter ausführen!) Gerade die Jugendkriminalität war in den letzten Tagen in den Medien, und wir haben da von Intensivtäter:innen gehört, aber ich habe in der Debatte kein einziges Mal den Konnex zum Familiennachzug gesehen.

Was mich jetzt auch etwas irritiert hat, muss ich ganz ehrlich sagen: DNA-Abgleiche und Scheinehen. Auch wenn es sich um eine Scheinehe handelt: Über einen DNA-Abgleich kann man da kein Verwandtschaftsverhältnis darstellen. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Durch Überprüfung von Dokumenten!) Das ist mir wichtig, nur um verschiedene Dinge richtigzustellen. 

Zu Kollegin Sumah-Vospernik möchte ich sagen: Ja, Begutachtungen soll man ernst nehmen und einarbeiten. Ich habe jetzt nicht alles mitgebracht – weil eben baumschonend –, aber ich habe die Stellungnahmen alle gelesen, und nur zwei bis drei Sätze aus den Stellungnahmen finde ich in dem wieder, was jetzt zu beschließen ist.

Was ich hier mache, ist überhaupt keine Belehrung. (Ruf bei der FPÖ: Na! – Bundesrätin Doppler [FPÖ/Sbg.]: Gar nicht!) Es ist eine lebendige Debatte, die eine Hilfestellung zur Rechtskonformität bieten soll. (Beifall der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

Noch eine ganz kurze Sache, um noch einmal zu Wien zu kommen: Worüber ich auch höchst irritiert bin, ist zum Beispiel eine Sache, die mich gewundert hat, betreffend die Überlastung des Schulsystems. Wie kann es sein – und das ist tatsächlich passiert, keine Idee von mir oder nicht ausgedacht –, dass Familien, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, denen überhaupt noch gar kein Asylstatus gewährt worden ist, von Grundversorgungsseite von Oberösterreich, wo die Kinder einen schönen Schulplatz gehabt haben und alles funktioniert hat, nach Wien geschickt worden sind? – Ein Schelm, der Böses denkt, dass man vielleicht noch einmal mit dem Tröpfchen das Fass zum Überlaufen bringen und sogar Nichtasylberechtigte in das Schulsystem in Wien einpflegen will. Auch da hätte man also vielleicht noch einmal hinschauen können, ob dort im Vorfeld nicht schon Sachen zu reparieren gewesen wären.

Was ich jetzt aber machen möchte, weil wir lösungsorientiert arbeiten: Ich möchte jetzt einen Entschließungsantrag einbringen. Warum? – Weil ich noch einmal etwas verstärken möchte. Ich würde Sie wirklich bitten, das zu sehen. Dieser Entschließungsantrag ist überhaupt nichts Böses, sondern eigentlich nur eine weitere Hilfestellung und eine Bitte, kann man fast sagen, nämlich betreffend genau das, was auch im Ministerratsvortrag vom 12. März sozusagen gesagt wird, dass es derzeit „keine hinreichende Datengrundlage“ gibt, „die zur künftigen Kontingentierung des Familiennachzuges herangezogen werden könnte. Es fehlt an einer Datenauswertung, die die Belastung und Auswirkungen der einzelnen Systeme nachvollziehbar macht“ – das sogenannte Integrationsbarometer. „Auch der ÖIF merkt in seiner Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf unter dem Titel ‚Datenaustausch‘ an, dass er für wissenschaftliche Auswertungen und Studien sowie datenbasierte Prognosen eine ganze Reihe von Daten benötigt, die ihm aktuell offensichtlich fehlen.“

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Integrationsbarometer“

Der Bundesrat wolle beschließen: 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres und die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie, werden aufgefordert, zur adäquaten Beurteilung der Notwendigkeit einer Verordnung gemäß § 36 AsylG“ – Asylgesetz – „fakten- und evidenzbasiert vorzugehen.“ – Da kann ja niemand etwas dagegen haben. – „In diesem Sinne soll dem ohnehin bereits angekündigten Integrationsbarometer nicht vorgegriffen werden, welches die Bundesregierung ja erst in die Lage versetzen wird, die Belastung und Auswirkungen der einzelnen Systeme (u.a. Inneres, Bildung, Gesundheit, Soziales, Wohnen, Arbeitsmarkt, Wirtschaft sowie demographische Parameter) und diesbezügliche Belastungen auf den Staatshaushalt im Hinblick auf die Erhaltung des sozialen Friedens und der öffentlichen Ordnung in Österreich hinreichend abzubilden.“


Ich bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.24

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/31.1

TOP1 Unselbständiger Entschließungsantrag: Integrationsbarometer von Claudia Hauschildt-Buschberger

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Der von den Bundesräten Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Integrationsbarometer“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. 

Weitere Wortmeldungen liegen dazu vor. – Bitte schön, Herr Thoma, ich erteile Ihnen das Wort.