RN/15
RN/15.1
Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsident Michael Wanner: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortung,
der Unterrichtung des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz,
eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und
der Unterrichtung des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz
verweise ich auf die Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/15.2
RN/15.3
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
RN/15.4
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Vizepräsident Michael Wanner: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Verhandlungsgegenständen Abstand zu nehmen. Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesräte und Bundesrätinnen, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl eines zweiten Schriftführers für den Rest des ersten Halbjahres 2025 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
RN/15.5
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Vizepräsident Michael Wanner: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Geld ins Ausland, Belastungen der eigenen Bürger – und keine Rede mehr vom Sparen in den Ministerien“ an den Herrn Bundesminister für Finanzen vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.