RN/23

11.08

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher hier im Haus und vor den Fernsehgeräten! Ja, wie wir schon gehört haben, beschließen wir heute das sogenannte Budgetsanierungsmaßnahmengesetz Teil II. Wie wir auch wissen, ist das ein zentraler Punkt für das Doppelbudget 2025/2026, und das wiederum ist die Grundlage für eine leider notwendig gewordene umfassende Budgetsanierung. Wir alle wissen, die letzten Jahre waren von zahlreichen Krisen geprägt. Aufgrund des Krieges in der Ukraine, der damit verbundenen Energie- und Teuerungskrise sowie der Pandemie war es notwendig, schnelle Maßnahmen zu setzen und die Folgen dieser Krisen abzufedern. 

Es war richtig, in Krisenzeiten mit staatlichen Förderungen Kaufkraft und Arbeitsplätze zu sichern sowie die Wirtschaft zu unterstützen. Maßnahmen wie die deutliche Erhöhung der Sozialleistungen, die Kurzarbeit oder der Energiekostenzuschuss haben den Menschen in der Krise geholfen. Mit dem Doppelbudget der Bundesregierung gilt es nun, dort zu sparen, wo es notwendig ist, und gezielt zu investieren, um die Basis für einen Aufschwung zu ermöglichen. 

An dieser Stelle einmal ein Lob an alle Beteiligten: Es ist unglaublich, was in den letzten Wochen dafür geleistet worden ist, dass dieser Gesetzesbeschluss heute so am Tisch liegt – dafür von meiner Seite und von unserer Fraktion vielen, vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

Eines muss uns sehr wohl bewusst sein: Ohne diese Maßnahmen würde das Budgetdefizit heuer bei nahezu 28 Milliarden Euro liegen, und auch in den Folgejahren würde das Budgetdefizit nicht zurückgehen. Wir sichern damit die Finanzierbarkeit unseres Sozialstaates. Wir machen das durch Maßnahmen in drei Bereichen, einmal auf der Einnahmenseite, einmal auf der Ausgabenseite und einmal auf der Effizienzseite. Alle drei Bereiche sind wichtig, denn wenn wir ein Budget nur ausgabenseitig sanieren, dann produzieren wir eine soziale Schieflage, und deshalb muss man auch einnahmenseitig etwas unternehmen beziehungsweise machen. 

Ich darf jetzt kurz auf die Einnahmenseite eingehen. Mit dem Gesetzespaket erreichen wir planmäßig bis zum Jahr 2029 Mehreinnahmen in Höhe von rund 760 Millionen Euro. Allein die Valorisierung der Bundesgebühren macht dabei bis zu 150 Millionen Euro aus. Die Bundesgebühren wurden, wie wir auch schon gehört haben, das letzte Mal im Jahr 2011 vollständig valorisiert. Die Inflation beträgt seit diesem Zeitpunkt über 48 Prozent, also ist die Valorisierung der Bundesgebühren erstens vollkommen nachvollziehbar und zweitens auch notwendig.

Im Gegenzug gibt es die fokussierte Ausweitung von Qualifizierungsmaßnahmen im AMS zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt, die Förderung zukunftsfitter Arbeitsplätze, die Ausweitung der Deutschförderung, den Chancenbonus beziehungsweise auch Maßnahmen im Gesundheits- und Sozialbereich. Es gibt die Ausweitung des Unterhaltsgarantiefonds oder die Einführung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie von bis zu 1 000 Euro. Und – ganz wichtig –: Es gibt eine Reform des Gemeindeinvestitionsprogrammes. Statt komplizierte Anträge stellen zu müssen, werden den Gemeinden bis 2028 künftig insgesamt 880 Millionen Euro aus dem kommunalen Investitionsprogramm unbürokratisch und flexibel zur Verfügung gestellt.

Auch gibt es Entlastungen für Pensionisten, also nicht wie oft kolportiert nur Erhöhungen: Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Anhebung der Sozialversicherungsrückerstattung für Pensionistinnen und Pensionisten umgesetzt werden, die bis zum Jahr 2029 rund 20 Millionen Euro Entlastung bringt.

Ja, die Gebührenerhöhungen belasten auch Niedrigverdiener, aber es muss auch der Vermögende einen Beitrag zur Konsolidierung leisten. Da wären zum Beispiel jene circa 33 Millionen Euro, die sich durch eine höhere Besteuerung von Privatstiftungen ergeben. Dabei gibt es mehrere Detailschritte wie zum Beispiel eine Zwischensteuer bei Privatstiftungen – diese wird ab dem Veranlagungsjahr 2026 von derzeit 23 Prozent auf 27,5 Prozent angehoben – oder das sogenannte Stiftungseingangssteueräquivalent im Grunderwerbsteuergesetz für Erwerbsvorgänge von Privatstiftungen – da wird ab 1. Jänner 2026 von 2,5 Prozent auf 3,5 Prozent erhöht werden. Ein weiteres Beispiel ist die höhere Besteuerung von gewissen Grundstückstransaktionen, zum Beispiel bei den Umwidmungen.

Auch die Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten. Da gibt es auch wieder eine Reihe von Maßnahmen, zum Beispiel die Kürzungen von Unternehmensförderungen, die schon erwähnte Besteuerung von Privatstiftungen, die Beschränkung der Share Deals in den Grunderwerbsteuern, die Umwidmungsabgabe oder, nicht zuletzt, der Energiekrisenbeitrag, den die Energiekonzerne zu leisten haben. Auch die Bankenabgabe dürfen wir nicht vergessen.

Ja, auch ich darf zusammenfassen. Das Fazit: Ein Sparbudget ist immer eine Herausforderung, es ist eine unangenehme Aufgabe. Das ist uns allen hier im Saal bewusst. In diesem Gesetz gibt es eine gute Mischung an ausgaben- und an einnahmenseitigen Maßnahmen, in etwa zwei Drittel auf der Ausgabenseite und ein Drittel auf der Einnahmenseite. 

Dieses Gesetz ist ein gemeinsames Ergebnis aller Regierungsparteien. Es ist unter den schwierigen Umständen ein sehr gelungener Kompromiss. Wir schaffen Rahmenbedingungen für eine Sanierung des Staatsbudgets, ohne die konjunkturelle Entwicklung zu stark zu belasten und mit zumutbaren Einschnitten für alle. – In diesem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)

11.15

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Partl. Ich erteile es ihr.