RN/35
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank, Herr Vorsitzender. – Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Mai 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird.
Lassen Sie mich einmal kurz auf diese Thematik eingehen: Der Beschluss des Nationalrates schließt eine wichtige Gesetzesreparatur ab, die aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes notwendig geworden ist. Hintergrund ist das bereits 2022 von der damaligen Bundesregierung beschlossene Verbot der Schweinehaltung auf unstrukturierten Vollspaltenböden. Dieses Verbot sah allerdings großzügige Übergangsfristen für bestehende Ställe vor.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Es wird der Antrag gestellt, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Danke schön.
Wir begrüßen recht herzlich unsere Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Frau Ulrike Königsberger-Ludwig. – Herzliches Grüß Gott. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile ihr dieses.