RN/41
12.49
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Sehr geschätzter Herr Vizepräsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesrät:innen! Ich freue mich, dass ich heute zum ersten Mal in meiner politischen Laufbahn hier bei Ihnen im Bundesrat sprechen darf – und das zu einem, wie ich meine, doch sehr wichtigen Thema. Ich möchte mich auch gleich zu Beginn bei allen Bundesrät:innen bedanken, die diese Novelle mitbeschließen werden, weil ich überzeugt davon bin, geschätzte Damen und Herren: Sie beschließen heute eine gute Lösung.
Sie beschließen eine gute Lösung, die aus meiner Sicht drei ganz wichtige Dinge beinhaltet: Zum einen beschließen Sie heute eine verfassungskonforme Novelle des Tierschutzgesetzes, eine Novelle, die aus unserer Sicht auch vor dem Verfassungsgerichtshof halten wird. Das ist uns ganz besonders wichtig, weil natürlich der heutige Beschluss auf diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, der Aufhebung der Übergangsfrist im Tierschutzgesetz, beruht. Deswegen ist es uns wichtig, dass wir eine wirklich verfassungskonforme Lösung erarbeitet haben. – Das ist der erste Punkt.
Zum Zweiten bin ich davon überzeugt, dass Sie mit diesem heutigen Beschluss tatsächlich mehr Tierwohl garantieren. Davon bin ich wirklich überzeugt.
Zum Dritten ist es mir auch wichtig, dass wir damit Planungssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern beschließen werden. Politik ist auch ein Interessenausgleich, und ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz heute genau das machen: Wir haben die Interessen abgewogen und haben am Ende eine gute Lösung für beide Seiten gefunden.
Ich habe den Rednern heute zugehört – auf der einen Seite jenen von der grünen Fraktion und auf der anderen Seite jenen der freiheitlichen Fraktion –, und da habe ich ganz genau gehört: Es sind zwei Pole. Das Gesetz, das Sie heute beschließen werden, ist mit der Berücksichtigung des Tierwohls auf der einen Seite und der Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Bäuerinnen und Bauern auf der anderen Seite die gute Lösung dazwischen. Deswegen: Danke dafür! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Geschätzte Damen und Herren, es ist schon viel angesprochen worden, aber ich möchte auch sagen, warum ich davon überzeugt bin, dass die Verhandlungen gut gewesen sind: weil wir mit dieser Novelle, die Sie heute beschließen werden, die Übergangsfristen für die Vollspaltenböden neu, also für die strukturierten Vollspaltenböden, tatsächlich von 17 auf neun Jahre verkürzen. Wir werden damit dafür sorgen, dass am 1. Juni 2034 in 97 Prozent der Höfe die Mastschweine auf gutem, neuem Boden stehen. Das ist ein Großteil der Tiere, die in unseren Landwirtschaften gehalten werden, und ich finde schon, dass das für das Tierwohl eine sehr große Verbesserung ist. – Das ist der eine Punkt. (Beifall bei der SPÖ.)
Der zweite Punkt, ich habe es schon angesprochen, ist natürlich, dass wir den Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit geben wollen.
Der dritte Punkt ist, dass wir für circa 170 Betriebe längere Übergangsfristen geschaffen haben. Auch das ist uns in den Verhandlungen sehr wichtig gewesen, damit auch diese 170 Betriebe, die eben nach 2018 investiert haben, die Möglichkeit haben, ihre Investition, sage ich jetzt einmal, so einzusetzen, dass sie nicht in finanzielle und Wettbewerbsschwierigkeiten kommen.
Zudem möchte ich noch ansprechen, dass ich wirklich davon überzeugt bin, dass diese Neuheit im Gesetz, die wir für alle Betriebe in das Gesetz aufgenommen haben, dass es ab 1.6.2029 ein sogenanntes organisches Beschäftigungsmaterial geben muss – das sind eben die Strohraufen oder das Hanfseil –, und auch, dass die Besatzdichten verringert werden, bedeutet, dass tatsächlich alle Schweine, die in Österreich gehalten werden, mit 1. Juni 2029 mehr Tierwohl bei ihrer Haltung erfahren werden. Das ist, finde ich, durchaus ein ganz, ganz großer Punkt dieser Novelle, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Zauner [ÖVP/NÖ].)
Ich möchte auch noch kurz darauf eingehen, was von der Kollegin von den Grünen angesprochen wurde, nämlich dass wir Ibest plus nicht weiter verfolgen: Ich kann Sie da wirklich beruhigen, Frau Kollegin, es steht auch Ibest plus in der neuen Gesetzesvorlage drinnen. Es ist uns tatsächlich wichtig, dass wir an besseren Mindeststandards für die Haltung von Mastschweinen weiterarbeiten. Mit dieser Novelle haben wir das auch festgemacht, dass wir nach der Evaluierung, die mit Ende 2026 abgeschlossen sein muss, tatsächlich wieder über bessere Mindeststandards diskutieren werden.
Ich sage es immer wieder: Das ist Politik: Man einigt sich auf etwas und dann geht man in neue Verhandlungen, und man kann nicht vorwegnehmen, was bei den Verhandlungen herauskommt.
Deswegen war es uns so wichtig, dass Ibest plus in der Gesetzesvorlage enthalten ist, dass wir ganz bewusst gesagt haben: Wir werden nach der Evaluierung wieder in Verhandlungen eintreten, um tatsächlich an unserem gemeinsamen Ziel – und ich bin ja auch Tierschutzstaatssekretärin –, die Haltung von Mastschweinen auf gute Mindeststandards zu führen, weiterarbeiten zu können.
Ich möchte das wirklich noch einmal betonen: Ibest plus ist nicht aus dem Programm genommen worden, im Gegenteil, wir werden an Ibest plus weiterarbeiten, geschätzte Kollegin von den Grünen. Es ist mir wirklich ganz besonders wichtig, das heute hier auch zu betonen.
Abschließend, geschätzte Damen und Herren, ist es mir wirklich wichtig, Ihnen mitzuteilen: Umsetzung in der Politik beruht einfach auch auf guten Gesprächen, beruht auf guten Verhandlungen, beruht auf Abwägen von Interessen. Mit dieser Gesetzesvorlage, die Sie heute beschließen werden, machen wir genau das: Wir verbessern das Tierwohl und wir geben den Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit. Ich bin überzeugt: Wenn Sie das heute beschließen, werden wir gemeinsam ein gutes Stück beschließen – eine gute Lösung für das Tierwohl und auch für die Planungssicherheit von Bäuerinnen und Bauern. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrät:innen Kofler [FPÖ/NÖ] und Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
12.55
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Viktoria Hutter. Ich erteile ihr dieses.