RN/49
13.15
Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucher hier und alle, die von zu Hause aus an unserer Sitzung teilhaben! Mit dem heutigen Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt werden das Kraftfahrgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert. Mit dieser Novelle werden in die einschlägigen Gesetze notwendige Verweise auf aktualisierte EU-Richtlinien und -Vorgaben aufgenommen.
Da die EU-Bestimmungen formal erst mit den entsprechenden Zitatanpassungen als umgesetzt gelten, die Umsetzungsfrist mit 14. Februar 2025 jedoch bereits verstrichen ist, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Daher ist es natürlich logisch und daher liegt es im großen Interesse Österreichs, die angeführten Gesetzesänderungen so rasch wie möglich umzusetzen. Die Bestimmungen der EU-Verordnung dienen dazu, einen fairen Wettbewerb im Güterverkehr auf der Straße sicherzustellen und Sozialdumping zu vermeiden.
Damit komme ich gleich zu einem Punkt, der mir besonders wichtig ist, und zwar zu den vielen Transportunternehmungen, Frächtern, den Verkehrsbetrieben und allen Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch jenen, die im Hintergrund die ganze Logistik managen, die uns Menschen, uns Bürgerinnen und Bürger tagtäglich das bringen, was wir täglich brauchen, großen Dank auszusprechen. (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Diese drei Gesetze sind – wie schon gesagt – durch einen delegierten Rechtsakt der Europäischen Union bereits in Rechtskraft. Jetzt sind vonseiten des Parlaments, also von unserer Seite, die dafür notwendigen Beschlüsse zu fassen – und das tun wir heute –, damit wir entsprechende Rechtssicherheit haben.
Geschätzte Damen und Herren, eine funktionierende Transportwirtschaft und Transportlogistik ist, und ich glaube, darin sind wir uns alle einig, die wichtigste Grundlage für unsere Wirtschaft. Alles, was funktioniert, wird als selbstverständlich erachtet. In der Zeit der Pandemie ist es uns allen bewusst geworden, und wir haben es in allen Bereichen des täglichen Lebens hautnah miterlebt, wie es ist und welch große negative Auswirkungen es hat, wenn die Waren, die wir Menschen täglich brauchen, die Güter, die die Wirtschaft braucht, nicht verfügbar sind, es keine funktionierende Transportlogistik gibt.
Der größte Teil der Transportlogistik, darüber sollten wir schon auch reden, läuft über Lkws auf den Straßen. Diesbezüglich, glaube ich, hätten wir, was den Transport auf der Schiene betrifft, trotz einiger Bemühungen in der letzten Gesetzgebungsperiode, als Frau Gewessler zuständig gewesen ist, mehr schaffen können. Da haben wir sicherlich Luft nach oben. Nach wie vor erfolgen etwa 70 Prozent der Waren- und Gütertransporte mit Lkws.
Einem wesentlichen Punkt wird durch unseren heutigen Beschluss Rechnung getragen: Wir schaffen gleiche Regelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Unternehmen aus Drittstaaten. Es geht darum, ein einheitliches Regelwerk und einheitliche Spielregeln für die Unternehmen, für die Fahrer von schweren Lkws und für die Personenbeförderung mit Bussen mit mehr als neun Personen zu schaffen. Es geht auch darum, Wettbewerbsnachteile für die Transportwirtschaft auszuräumen und zu vermeiden. Dies bedeutet, europaweit gleiche Grundlagen und gleiche Chancen für die Unternehmen, aber auch für die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen.
Alle Menschen, die in der Branche arbeiten, machen einen tollen Job und verbringen einen nicht unwesentlichen Teil ihres Lebens im wahrsten Sinne des Wortes auf der Straße, in Staus oder wie immer die Situation ist. Das heißt, sie sind für uns unterwegs und haben in der Regel einen sehr unregelmäßigen Lebensrhythmus. Was möchte ich damit sagen? – Es geht auch um die Gesundheit der Menschen, die wirklich mit großer Leidenschaft ihren Job für uns verrichten. Darauf beziehen sich die Beschlüsse hinsichtlich der Vereinheitlichung der Arbeitszeiten, der verpflichtenden Ruhezeiten, der Vorgabe, was die Fahrtenschreiber betrifft, und natürlich braucht es auch ein Kontrollsystem mit ein und denselben Vorgaben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schlussendlich geht es natürlich auch um Verkehrssicherheit, im Verkehr allgemein, aber im Besonderen auf den Straßen. Immer, wenn wir zum Thema Verkehr Beschlüsse fassen – egal ob es um die Straße oder um die Schiene geht, egal ob es um den Personen- oder Gütertransport geht –, tun wir es immer mit dem Grundgedanken, auch die Sicherheit zu verbessern. Das muss auch unser Anspruch sein, und es ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Ich komme zum Schluss: Laut Beschluss des Verkehrsausschusses findet der Gesetzentwurf zu diesem Tagesordnungspunkt eine sehr große Mehrheit – das freut mich. Eines möchte ich aber auch sagen: Ich wünsche allen, die für uns auf der Straße unterwegs sind, dass sie immer gut nach Hause kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
13.22
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm dieses.