RN/43
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Wir kommen zu den Abstimmungen, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgen. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/43.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2025 betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2025.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält Grundsatzbestimmungen: Änderungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes. Die Frist für die Erlassung von Ausführungsgesetzen durch die Länder ist gemäß dem vorliegenden Beschluss kürzer als sechs Monate, weshalb es hierzu gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Dem Antrag ist somit nach Art. 15 Abs. 6 B-VG die Zustimmung erteilt und er ist angenommen.
RN/43.2
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/43.3
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur genehmigt wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist wiederum die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.